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Herzlich Willkommen auf unserer Homepage, wir informieren Sie hier über einen einzigartigen Justizskandal im Landkreis Ravensburg.
Staatsanwalt Wizemann klärt 4 Millionen Euro Betrug nicht auf!
Die Justiz schützt die Täter M. Link und W. Storz (Steuerberater) sowie W. Stollhofer und W. Deyle (VOBA Weingarten).
Ravensburger Justiz weigert sich einen Millionenbetrug an uns aufzudecken.
Lesen Sie hier alle Fakten, wie Beweismittel plötzlich verschwinden, Betroffene nicht angehört werden und Gerichte und Banken sich in Falschaussagen verstricken.
Wir wurden Opfer eines Bilanzbetruges von 8 Millionen DM.
Der Fall
Justizverbrechen – Tatort Ravensburg Wir sind Opfer eines DM 8 Mio. Bilanzbetruges, begangen durch die Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und RA , Winfried Storz, 88250 Weingarten und dem Steuerberater und RA, Mathias Link, 88214 Ravensburg, in Zusammenarbeit mit den Geschäftsführern, Stollhofer und Deyle, der Volksbank Weingarten geworden. Diese Herren haben vorsätzlich in den Bilanzjahren 1998-2001 die Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser Zug um Zug bei der Bilanzierung mittels „Luftbuchungen“ und willkürlichen Umsatzerhöhrungen = Bilanzbetrug“ in Höhe von DM 5,7 Mio. in den geschäftlichen und privaten Ruin geführt. Die Herren Storz, Link, Stollhofer und Deyle sind für die völlige Ruinierung und Insolvenz der Firma Klaus Schlösser, Erd- und Tiefbau, 88255 Baienfurt, verantwortlich. Die Steuerberater haben in den Bilanzjahren 1998-2001 insgesamt „Luftbuchungen“ohne Belege und realen Hintergrund einer Leistung in der Einzelfirma Klaus Schlösser als Belastung eingebucht und der Schlösser Spezialtiefbau GmbH gutgeschrieben. Dadurch erhöhten sie willkürlich bei beiden Firmen die Umsätze in diesen Jahren um je ca. DM 5,7 Mio. Dies zog dann eine Umsatzsteuerforderung von ca. DM 1,2 bis 1,5 Mio. nach sich. Wir werfen den Steuerberatern Bestechlichkeit, Untreue und Betrug vor. Dies entspricht einer hohen kriminellen Energie. Ich, Emilie Schlösser wurde noch vom Finanzamt Ravensburg wegen Umsatzsteuerhinterziehung angeklagt Aktenzeichen 77475-31653 SG:XXIII – Strafverfahren UL-Nr. 77004-529. Dieses Verfahren wurden dann „still und heimlich“ auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Ravensburg eingestellt. Diese sogenannte Steuerhinterziehung beruht auf der „willkürlichen Umsatzerhöhung von ca. DM 5,7 Mio pro Firma“. Dieser Prozess der angeblichen Steuerhinterziehung hätte verhandelt gehört. Hier hätte ich mich verteidigen und die Beweise erbringen können, dass der jeweilige Bilanzbetrug durch die Steuerberater ausgeführt worden sind Somit Fazit von der Staatsanwaltschaft „einstellen zu Gunsten der Täter“. Hierzu gehört auch die gekonnte Verhinderung, „eine richterliche Anordnung“ an die Datev zu geben, dass von dort uns die gespeicherten Daten übergeben werden. Hier geht es um die Einbehaltung und Unterdrückung der wichtigsten 12 Buchhaltungs-Arbeitskonten und Bilanzorder 1998-2003 = 12 Stück.. Die Steuerberater Storz und Link geben vor der Kripo Ravensburg in den Verhören zu, dass sie eigenverantwortlich gehandelt haben und diesen Bilanz- und Steuerbetrug eigenverantwortlich gebucht zu haben und diesen Bilanz-und Steuerbetrug eigenverantwortlich gebucht zu haben. Festgehalten in den Gerichtsblättern Seite 199 und 282. Die Geschäftsführer haben zusätzlich zu diesem Bilanzbetrug unseren Nießbrauch aus unserer Immobile in Ravensburg unter Angabe falscher Dokumente und Angaben löschen lassen, so dass die Immobilie Ravensburg „durch die Justiz in Ravensburg illegal versteigert worden ist.“Wir weisen hier weiter darauf hin, dass der Nießbrauch ein unverkäufliches und unvererbliches absolutes Recht ist, das die Nutzung nach § 100 BGH, einer Sache oder eines Rechtes zu ziehen gesetzlich vorgibt. Siehe hierzu Nießbrauch an Sache § 1030, Nießbrauch an einer Erbschaft § 1089 BGH. Des weiteren hat sich die Voba das Recht heraus genommen € 225.000.—von den Konten der Einzelfirma Klaus Schlösser und der Gbr Klaus und Emilie Schlösser zu verschieben. Und dies ohne jegliche Unterschrift der Verantwortlichen. Eine Nachholung der jeweiligen Unterschriften ist auch nicht vorgenommen worden. Dies stellt Diebstahl und Betrug dar. Die Geschäftsführer der Voba gehen sogar soweit, dass Sie bei Terminstellung mit unserer Tochter und der deren Lebensgefährten eine Erpressung und Nötigung auszusprechen am 3.2.06. Unsere Tochter sollte mich – E.Schlösser – zu Schweigen bringen. D. h ich sollte keine Recherchen und Beweise mehr dem Insolvenzverwalter Pluta und dem Staatsanwalt liefern. Sie bot bei gelingen, unseren 3 Kindern ca. € 60.000.—an. Hierüber wurde sofort bei der Kripo Ravensburg Strafanzeige gegen die Volksbank erstattet. Auch hierüber wurde von uns Strafanzeige bei der Kripo erstattet. Auch dieser Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft nicht mit der notwendigen Sorgfals nachgegangen. Uns wurde am 3.4.08 – 1. Prozess – vorsätzliche Insolvenzverschleppung – eine mehrjährige Gefängnisstrafe angedroht, wenn wir uns vor Gericht verteidigen und das Urteil nicht akzeptieren würden.Wir wurden genötigt und erpreßt zu schweigen (dies zum Schutze der Täter) In der Schlussrede des Vorsitzenden Richters Böhm, erlaubte sich dieser noch eine beleidigende Aussage gegenüber Emilie Schlösser zu machen. Er sagte wörtlich:“Frau Schlösser, sehen sie doch ein, dass sie zu dumm waren, eine Firma zu führen ……“ Zeugen für diese Beleidigung sind vorhanden. Bis heute wurde eine Wiederaufnahme trotz Vorlage der weiteren Beweise abgelehnt. Auch hier wurde nie mit uns gesprochen.Die Justiz in Rbg. mißachtet bwußt das rechtliche Gehör nach Art. 103,Abs. GG. Die Ravensburger Justiz weigert sich weiterhin, diesen Mio-Betrug aufzudecken. Beweismittel verschwinden. Betroffene werden nicht angehört. Justiz und Banken verstricken sich in Falschaussagen. Wir wurden zu keinem Verfahren etc. je persönlich gehört. Dies ist grober Verstoß gegen die elementarsten Menschenrechte. Das Recht auf ein geregeltes und faires Gerichtsverfahren gehört zu den Völkerrechtsverträgen und ist verbindlich in den EMRK geregelt. Kein Richter und Staatsanwalt hat das Recht, einen Angeklagten ohne Anhörung zu verurteilen, ohne sicher gestellt zu haben, dass dem Verurteilten, bzw. Angeklagten rechtliches Gehör zuteil geworden ist. Der Richter hat nicht nur Belastungszeugen, sondern auch Entlastungszeugen anzuhören. Jeder Richter und Staatsanwalt weiß, dass jede Verurteilung ohne rechtliches Gehör, den Tatbestand der Rechtswillkür und des Rechtsmissbrauchs erfüllt.Richter und Staatsanwälte die dieses Gesetz auf Anhörung unterbinden, machen sich schuldig. Dies ist wohl die schwerste Tat, derer sich ein Richter schuldig machen kann. Seit August 2006 werden uns die wichtigsten Akten vorenthalten, mit deren Hilfe wir den Tathergang weiter belegen und beweisen können. Zuerst gab die Staatsanwaltschaft an, die Akten nie gehabt zu haben, dann sollten die Akten verloren worden sein, (so die Aussage zu dem Ermittler des Reg.Präs.Tübing., Dann behauptet die Sta.Rbg. die Akten zurück gegeben zu haben, ohne die Übergabe dokumentiert zu haben. Die Herausgabe der Akten wird uns bis heute verweigert. Die für uns weiteren notwendigen Daten aus den Buchhaltungen etc. sind bei der Datev gespeichert. Diese können uns von dort jedoch erst nach einer richterlichen Anordnung per PdF übergeben werden. Aber auch dies wird von der Staatsanwaltschaft (Hier Wizemann und Gsell) gekonnt verzögert, bzw. bis dato verweigert. Bei einem guten Gewissen, könnten wir schon längst im Besitz dieser Daten sein. Da es hier ausgerechnet um den weiteren faktischen Beweis des Betruges geht, ist es skandalös zu sehen und zu beobachten, wie man einfach Akten unterdrückt, oder verschwinden lässt. Der Staatsanwaltschaft Ravensburg fehlt in diesem Betrugsfall das notwendige Know-how. Hier hätte ein Wirtschaftsprüfer eingeschaltet werden müssen. Den Antrag hatten wir bereits 2010 gestellt. 2011 wurden wir in der Betrugssache vom Reg.Tübingen vernommen. Es fanden 3 Verhöre statt, bei denen ich alles belegen konnte und der 1. KHK vom Scheidt sich auch unter Zeugen von dem Tatbestand des Betruges an uns einsehen konnte. Dies zu ermitteln war jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht seine Aufgabe. Das Regierungspräsidium Tübingen, Herr Reg.Präs. Strampfer, weigert sich bis heute, hier seine Aufsichtspflicht wahr zu nehmen. Am 11.9.12 – 3.Verhör mit Herrn vom Scheidt- hier sagte mir der Beamte vom Scheidt, dass die Sta.Rbg zugegeben hätte, dass sie die 12 Geschäftsordner gehabt hätte, diese jedoch verloren gegangen wären. Aber die Frau Schlösser braucht diese Ordner sowieso nicht mehr, da die Steuerberater Storz und Link zugegeben hätten, den Bilanzbetrug gebucht zu haben. “ Weiter sagte er mir, dass diese Herren ausgesagt hätten, in meinem Auftrag gehandelt zu haben, (dies ist eine Lüge) Sie hätten für die DM 5,7 Mio. Luftbuchungen „keine Belege etc.“ erhalten. Ich habe einen Auftrag zum Betrug an uns erteilt. Nach den Vorschriften des BGB und HGB dürfen keine Buchungen – auch keine Bilanzbuchungen- ohne Belege gebucht werden. „Belege müssen zeitnah- existenziell und nachprüfbar (Finanzamt) sein. Beweisunterlagen von uns, sowie Gutachten der Kripo und des Insolvenzverwalters Pluta wurden nicht in die Anklage mit einbezogen. Nicht einbezogen der von der Sta. über Herrn vom Scheidt ausgesprochene angebliche Tatbestandes des Betruges „Anweisung zum Bilanzbetrug“. Auch wurde ich in den ganzen Jahren nicht zu diesem Tatvorwurf je verhört. Der Prozess vom3.4.08 fand vor dem falschen Gericht statt. Dieser Bilanz-Betrugsprozess gehört vor ein Wirtschaftsgericht und Hinzuziehung der Vorschriften und Gesetze des BGB und HGB. Dort sind die Vorschriften und Paragrafen für eine Bilanzierung und ordentliche Buchführung gesetzlich verankert. Das Urteil am 03.04.08 musste vermutlich schnell gefällt werden, das der Richter Böhm bis heute nicht unterschrieben hat – Scheinurteil. Juni 2014 Das Finanzamt Ravensburg weigert sich, die Änderungen der Steuererklärungen 1998 bis 2001 vorzunehmen. Ein Dienstaufsichtsverfahren wird eingeleitet. September 2014 Die Deutsche Steuergewerkschaft analysiert den Fall und macht unter anderem die die Aussage: „Der Fall ähnelt dem Flow Tex Skandal.“ Oktober 2014 Justizminister Heiko Maas nimmt sich des Falles an und leitet die Unterlagen an das Finanzministerium weiter. November 2014 Da der Betrug bis heute nicht angeklagt wurde, wird ein Strafantrag gegen die Steuerberater und die Geschäftsführer der Volksbank gestellt. Anfang 2015 Der Fall wird im Landtag in Suttgart verhandelt. Anfang des Jahres findet eine Anhörung mit Emilie Schlösser statt. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen OfdKa, Finanzamt Ravensburg und Steuerfahndung Ulm Chronologie des Betrugsfalles seit 1999 Folgender Ablauf ergibt sich nach den Ermittlungen von E. Schlösser seit Sommer 2003, seit den erlaubten Ermittlungen bei der Kripo, Rbg. im April/Mai 2003 und dann nach der Übergabe der Gerichtsakten im Sommer 2008 durch das Büro Dr. Zeifang. Der Bilanz- und Steuerbetrug durch die stb. Sotz und Link sind u.E. wie folgt abgelaufen: hier liegt eine bewusste, vorsätzliche ausgeführte und herbeigeführte Insolvenz an der Einzelfirma K. und E. Schlösser, sowie über das gesamte Privatvermögen der Eheleute Schlösser, vor. Diese Vorgehensweise der Stbg. entspricht einem hohen Potential an Kriminalität. U.E handelt es sich um ein gut organisiertes Verbrechen der Steuerberater und Banker an uns. Das von allen Seiten geschützt wird. Mitte des Jahres 1999 führte Stb. Storz die Bilanzen 1998 für beide Firmen aus. Schon hier wurde von Storz wahrscheinlich der Verlust der GmbH über einen Bilanzbetrug = Luftbuchung – in Höhe von DM 898.162,– zu Lasten der Einzelfirma ausgeglichen. Diese Luftbuchungen führte Storz in Eigenverantwortung aus, wie er selbst seit ende 2004 bei der Kripo lt. Gerichtsblatt 199 zugibt. Im Jahr 2000 führte Stb. Storz die Bilanzen 1999 für beide Firmen aus. Hier wurde wiederum von ihm in Eigenregie der wahrscheinliche Verlust der GmbH über einen Bilanzbetrug – Luftbuchung – in Höhe von DM 1.695.986,03 zu Lasten der Einzelfirma ausgeglichen. Für diesen an uns begangenen Bilanzbetrug und die Umstellung der Buchhaltung auf Datev, stellte Storz Rechnungen von insgesamt DM 120.000.–. Die wir auch bezahlt haben. Im Jahr 2002 – Ausführung der Bilanzen 2000 durch St. M. Link. Ausgleich des Verlustes der GmbH zu Lasten der Einzelfirma in Höhe von DM 1.411.873,74. Link gibt auf Gerichtsblatt 299 – seit August 2006 – selbst zu, dass er die Luftbuchungen so weitergeführt hat, wie von Storz für 98/99 begonnen. Ende 2002 und Anfang 2003 – Ausführung der Bilanz 2001 der GmbH durch Stb Link – Ausgleich des Verlustes der GmbH zu Lasten der Einzelfirma in Höhe von DM 1.417.677,50. Soweit bis Ende März 2003. Der Geschäftsführer Deyle von der Voba Weingarten ordnete bei der telefonischen Durchsage des Gewinnes der GmbH von ca. DM 1,0 Mio für das Jahr 2001 an, „dass Link eine andere Bilanz erstellen soll, denn die Version 1 kann nicht stimmen. So kam die GmbH für das Jahr 2001 zu 2 Versionen ein- und derselben Bilanz. Gleichzeitig mit den ausgeführten Luftbuchungen erhöhten die Steuerberater die Umsätze ohne realen Hintergrund um je DM 5,7 Mio pro Firma . Dies entspricht einem Mehr an UAST von ca. DM 1,2 bis 1,5 Mio. Dieser Betrugsordner wurde im Sommer 2003 von mir über RA Pluta-Winterhoff dem Staatsanwalt Wizemann übergeben. Bereits also im Sommer 2003 war auf jeden Fall der Bilanz- und Steuerbetrug im Bi-Jahr 2001 an uns, der Staatsanwaltschaft Ravensburg bekannt. Die Kripoe Ravensburg und dem Staatsanwalt Wiezemann war bereits seit Anfang des Jahres 2005 alles bekannt – siehe hierzu Gutachten vom Januar 2005 der Kripo – dass die Steuerberater Luftbuchungen = Bilanzbetrug in Höhe von mind. DM 5,7 Mio zu Lasten der Einzelfirma K und E.Schlösser ausgeführt haben. Seit August 2006 versucht die Staatsanwal. Rbg. diesen Bilanzbetrug zu vertuschen. Es werden weitere Beweismittel, wie die 12 Bilanz-Buchhaltungs- und Arbeitskonten-Ordner für die Zeit 1998-2003 der beiden Firmen einbehalten und unterdrückt. Eine richterliche Anordnung an die Datev wird bis heute verweigert. Stb. Link stelle sogar die Lügen in Raum „den Auftrag zum Bi-Betrug von E. Schlösser erhalten zu haben“, und zwar zu buchen, ohne jegliche Unterlagen“. Auch hier fand der Sta.Wizemann es nicht für notwendig nach dem geltenden Recht zu ermitteln. Ich wurde zu dem Vorwurf nie verhört, noch angeklagt. Es hätten bei der Anklage auf jeden Fall die §238 HGB, ABs 1 und 2 in Betracht gezogen werden müssen = Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung. § 257 HGB – Aufbewahrungspflicht der Belege. “ Keine Buchungen ohne Belege“. Der Nachweis der Belege ist die Richtigkeit der Aufzeichnung. Belege konnten von den Stb. dem Sta. nicht vorgelegt werden. Noch befinden sich solche in den Gerichtsakten. § 239, Abs. 2 .§ 246, Abs. 1 HGB sagt weiter klar aus, dass die Leistungen in die Forma einer ordnungsgemäßen Fakturierung und nicht in irgend eine Aufstellung gebracht werden müssen. Im Klartext, keine Buchung ohne Belege. Auf gehört ein Wirtschaftsverbrechen dieser Art nicht vor das Amtsgericht Ravensburg, sondern vor die Wirtschaftsstrafkammer. Hier wäre es die Pflicht der Staatsanwaltschaft gewesen, eine Gutachter, d. h einen Wirtschaftsprüfer einzuschalten. Da, wie bekannt, der Sta. Rbg. das notwendige Know-how im Wirtschaftsbereich fehlt. Wir hatten den Vorschlag seit 2009 gemacht. Bekamen aber zu diesem Zweck die 12 Ordner nicht frei. Die Geschäftsführer Stollhofer und Deyle verfügten über die Konten der Eheleute Schlösser nach eigenem Gutdünken und nahmen Kontoverschiebungen von mindestens € 255.431,69 ohne Unterschriften der Verantwortlichen vor. Dies ist ein Verstoß gegen die zwingenden Formvorschriften im Überweisungsverkehr. Siehe hierzu § 676 des BGH. Es erfolgte auch keine Nachgenehmigung. Die Voba veranlassen sogar die Löschung des Nießbrauches aus der Immob. Ravensburg. Ohne uns je angehört zu haben , nimmt der Notar Hermann aus Rbg. diese Löschung vor. Hier ist ein klarer Verstoß gegen den § 1071 Abs. 1 BGB und § 1030 BGB. Auch wurden uns bis heute die scheinbar vorgelegten, angeblich zur Löschung berechtigten Dokumente verweigert. Diese Löschung war illegal. Ebenso die von der Justiz in Rbg. vorgenommene Zwangsversteigerung der Immobilie. Durch diesen Mio-Betrug verloren wir unser gesamtes Vermögen. Wir sind Opfer eines Bilanz- und Steuerbetruges von mindestens 8 Mio-Dm. Dies entspricht einer Hinrichtung im klassischen Stil an uns im privaten, wie im geschäftlichen Bereich. Die Ravensburger Justiz weigert sich bis heute, den Mio-Betrug aufzudecken. Beweismittel verschwinden. Wir, die Betroffenen wurden nie angehört – hier liegt ein massiver Verstoß gegen den Art. 103, Abs. 1 GG vor = Verweigerung des rechtlichen Gehörs. Justiz und Banken verstricken sich in Falschaussagen. Es besteht u. E. der dringende Verdacht der Beweismittel-Unterdrückung und Vernichtung durch die Staat.Rbg.. Siehe hierzu $ 475 der Strafprozessordnung, nachdem wir das Recht auf Einsicht der Akten haben, dies ist gesetzlich geregelt. Seit August 2006 werden uns die wichtigsten Akten vorenthalten, mit deren Hilfe wird den Tathergang weiter beweisen können. Zuerst gab die Staatsanwaltschaft an, die Akten nie gehabt zu haben, dann verloren zu haben, dann die Akten zurück gegeben zu haben, ohne die Übergabe jedoch dokumentiert zu haben. Beweisunterlagen von uns, sowie Gutachten der Kripo und des Insolvenzverwalters Plta wurden nicht in die Anklage mit einbezogen. Uns wurde Gefängnisstrafe angedroht, wenn wir uns vor Gericht verteidigen und das Urteil nicht akzeptieren. Das 1. Urteil vom 3.4.08 musste vermutlich so schnell gefällt werden, dass der Richter Böhm das Urteil bis heute nicht unterschrieben hat. = „Scheinurteil“. Eine Wiederaufnahme wurde bis heute 3 Mal abgelehnt, ohne mit uns zu sprechen. von uns gestellt Strafanzeigen werden nicht bearbeitet. Die Geschäftsführer der Volksbank boten unseren Kindern am 3.2.06 ca. insgesamt € 60.000.– an, wenn sie uns zum Schweigen bringen – „Erpressung und Nötigung“ . Die Justiz geht auch diesem Vorfall nicht nach. Anzeige wurde erstattet. Sie Steuerberater geben ein Schuldeingeständnis zu Protokoll. Siehe Gerichtsblatt Nr. 199 und 282. Staatsanwalt Wizemann geht auch diesem Vorfall nicht nach und wird auch nicht tätig. Wir wehren uns mit allen uns zu Verfügungen stehenden Mitteln gegen die Begünstigung und Deckung der wirklichen Täter durch die Justiz in Ravensburg und fordern eine umgehende Wiederaufnahme vor der großen Wirtschaftstrafkammer. Gegenüberstellung der Umsatzsbeträgen aus der Bilanz und der Umsatzbeträgen die dem Finanzamt mittels den Jahresumsatzmeldungen für die Jahre 1998-2001 für die Firma Schlösser – Spezialtiefbau GmbH von den Steuerberatern W. Storz und M. Link gemeldet worden sind. Jahresmeldung für das Jahr 1998- durch Steuerberater W. Storz, Weingarten Stb. Storz erstellte am 2.11.99 vorab eine „vorläufige Bilanz“ 1998 für die Volksbank Weingarten, Herrn Deyle. Diese war von keinem der Gesellschafter unterschrieben und uns auch nicht bekannt. Umsatzerlöse der vorläufigen Bilanz 1998 = DM 4.391.405,17 Umsatzerlös der endgültigen Bilanz 1998 = DM 4.391.965,63 bei den Finanzbehörden angemeldeter Umsatzerlös = DM 3.643.264,– Differenz zwischen dem Umsatz der Bilanz und dem Umsatz bei der Umsatzjahresmeldung angemeldeten Summe ist = DM 748.701,60 Jahresmeldungen für das Jahr 1999 durch Steuerberater W. Storz, Weingarten Stb. Storz erstellte am 2.11.1999 = 3 vorläufige Bilanzen für 1999 mit unterschiedlichen Zahlen (Siehe hierzu meine Erläuterung zur vorläufigen Bilanz Seite 6). Auch diese „vorläufigen Bilanzen 1999“ waren ausschließlich für die Volksbank Weingarten, Herrn Deyle. Diese sind auch nicht von Klaus Schlösser unterschrieben. Diese vorläufige Bilanz 1999 wurde von Stb. Storz zeitgleich mit der vorläufigen Bilanz 1998 gefertigt lt. Datum. Umsatzerlös der endgültigen vorläufigen Bilanz = DM 4.120.970,45 Umsatzerlös der endgültigen Bilanz 1999 = DM 3.875.542,47 vom 5.5.2000 Umsatzerlös in der UST-Jahresmeldung beim Finanzamt Ravensburg = DM 5.304.733,– Differenz zwischen dem Umsatz der Bilanz und dem Umsatz bei der Umsatzjahresmeldung angemeldeten Summe ist = DM 1.429.191,– Jahresmeldung für das Jahr 2000 durch den Steuerberater Mathias Link Bilanz ist nicht unterschrieben von den Gesellschaftern Thomas und Klaus Schlösser.Hier bucht Link eine Scheinrechnung von DM 1.411.873,74 über das Konto 3630 an K.Schlösser ein. Weiter bucht Link unter „Fremdleistungen“ einen weiteren Betrag von DM 1.260.159,70 ein – nicht näher deklariert. Umsatzerlös lt. Bilanz 1999 der Gmbh = DM 4.835.993,57 Umsatzerlös bei der Umsatzsteuer-Jahres meldung angemeldet DM 4.411,058,09 Diese Umsatzstesuer-Erklärung ist nur von Thomas Schlösser unterschrieben – nicht von Klaus Schlösser Differenz zwischen dem Umsatz der Bilanz und dem Umsatz der Jahresmeldung = DM 424.935,50 Jahresmeldung für das Jahr 2001 durch den Steuerberater Mathias Link Version I Hier errechnet Link einen Gewinn von DM 1.111.772,25. Umsatzerlös lt.Bilanz Version I DM 4.187.687,49 Umsatzerlös lt. Bilanz Version II DM 4.593.705,44 Umsatzerlös-Differenz zwischen Version I und Version II = DM 406.018,– Version II – eingereicht beim Finanzamt am 7.5. 2003 Hier errechnet Stb. Link dann einen Gewinn von DM 696.155,30 Umsatzerlös lt. Bilanz Vers. II = DM 2.893.258,49 Umsatzerlös bei der Jahresumsatzmeldung angemeldet = DM 2.876.294,– Umsatzerlös-Differenz = DM 16.964,40 Aufstellung über einen wesentlichen Teil des an uns begangenen DM 8,0 Mio. Umsatz- Umsatzsteuer- und Bilanzbetruges, mittels der nun von uns nun – in der Zeit vom 25. 2. – 1.3. 2017 – ausgedruckten Bilanzen -Umsatz-Umsatzsteuer-Steuer- Arbeitskonten- und Buchhaltungsordnern der Jahre 1998-2003 an der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser ln dem Gutachten vom 28.1.2005 der Kripo Ravensburg heißt es wörtlich: „ Steuerberater Link führte in den Jahren 1998-2001 wilde Buchungen zu Lasten der Einzelfirma Klaus Schlösser, der Grundstücksgemeinschaft Klaus und Emilie Schlösser und der Sabine Schlösser aus. Dies diente zur Vertuschung der längst fälligen Insolvenz der Schlösser – Spezialtiefbau GmbH. Man beachte das Wort „ zu Lasten“, das heißt die Kripo hat es als eine Verbindlichkeit der Einzelfirma Klaus Schlösser dokumentiert. In Wirklichkeit wurde es jedoch in den Jahresumsatzmeldungen der Einzelfirma als Guthaben gegenüber dem Finanzamt tituliert und dokumentiert. Heute ist uns klar, warum Staatsanwalt Wizemann keinen Auftrag an die Ermittler der Kripo erteilt hat, einen Abgleich der Bilanzen mit den Jahresumsatzmeldungen und den Steuererklärungen zu erstellen. So die Aussage 2009 von Herrn Schöppner, Betriebswirt der Kripo Ravensburg. Denn dann wäre der Betrug bereits 2005 real von der Kripo aufgedeckt worden. Das gleiche dokumentiert der Insolvenzverwalter Pluta – hier RA Winterhoff – in seinem Gutachten im Gerichtsordner Nr. 3 – Gerichtsblatt 175, „dass von der Kripo kein Abgleich zwischen den bei den Finanzbehörden angemeldeten Jahres- Umsatzsummen und den lt Bilanz-Buchhaltung gebuchten Umsatzsummen vorgenommen worden ist. Auf diesen Ermittlungsfehler habe ich – Emilie Schlösser Herrn Schöppner 2009 angesprochen. Seine Antwort war: „ Einen solchen Auftrag hat Staatsanwalt Wizemann nicht erteilt.“ Wenn jedoch ein Gutachter der Kripo ein Gutachten erstellt, hat, bzw. hätte er die Pflicht gehabt, dies von sich aus zu tun. Nachdem ihm die Vollmacht zur Erstellung eines Gutachtens demnach erteilt worden ist. Hier hätte er den weiteren an uns begangenen Umsatzsteuer-Betrug feststellen können und müssen für das Jahr 1998 erstellte Bilanz und der Umsatzsteuer-Jahreserklärung von Steuerberater W. Storz, Weingarten, Hänlehofstr. Umsatz laut Bilanz DM 1.326.260,– erstellt am 8.9.99 – Jahresumsatzmeldung einge- reicht am 1.2.00 bei den Finanzbehörden angemeldeter Jahresumsatz DM 2.157.685,– Wenn man jetzt von dem tatsächlichen lt. Bilanz errechneten Umsatz von DM 1.326.260.– dann die „Scheinrechnung“ von DM 898.281,– abzieht, wie es hätte sein sollen, dann kommt man auf eine Umsatz von DM 427.979,– diesem Umsatz stehen unter anderen zum Beispiel Löhne und Soz.Kosten von DM 1.607.797,50 gegenüber. Alle anderen Verbindlichkeiten der Einzelfirma nicht mit eingerechnet – Dann entsteht ein ./. von DM 1.179.818,50 als Mehrumsatz für das Jahr 1998 angemeldet DM 831.425,– und dafür hatte die Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser ein Mehr an Umsatzsteuer von DM 118.367 an die Finanzbehörden zu zahlen Im Bilanzjahr 1999 – erstellt ebenfalls von Steuerberater W. Storz, 88250 Weingarten, Hänlehofstr. die Bilanz am 5.5.2000 – Jahresumsatzmeldung eingereicht beim Finanzamt am 9.6.00 wie folgt: Umsatz laut Bilanz DM 1.240.395,– angemeldeter Umsatz lt. Jahresumsatzmeldung DM 2.426.001,– wenn man von dem tatsächlichen lt. Bilanz errechneten Umsatz von DM 1.240.395,– dann die „Scheinrechnung „ von DM 1.695.986,– abzieht, dann kommt man auf einen Minus – Umsatz von DM 455.591,– Diesem Umsatz stehen unter anderem zum Beispiel Löhne und Soz.Kosten DM 1.530.812,32 gegenüber. Alle anderen Verbindlichkeiten der Einzelfirma nicht mit gerechnet – entsteht eine Minus von DM 2.151.577,- als Mehrumsatz angemeldet DM 1.695.986,–. Dafür hat die Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser ein Mehr an Umsatzsteuer von mindestens DM 167.974,– an die Finanzbehörden zu zahlen. Im Bilanzjahr 2000 – erstellt von Steuerberater Mathihas Link, 88214 Ravensburg, Zwergerstr., am 31.12.01- Jahresumsatzmeldung eingereicht beim Finanzamt am 9.6.2000- In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Steuerberater Link 1999 noch Finanzbeamter beim Finanzamt Ravensburg-Weingarten war. Er dann in die Kanzlei Storz wechselte Umsatz laut Bilanz DM 922.420.– beim Finanzamt angemeldeter Jahresumsatz DM 2.468.785,– wenn man jetzt von dem tatsächlichen lt. Bilanz DM 922.420.– errechneten Umsatz die „Scheinrechnung“ in Höhe von DM 1.411.873,– abzieht DM 1.411.873,– dann kommt man auf einen Minus-Betrag von DM 489.453,– diesem Umsatz stehen unter anderem wie zum Beispiel Löhne und Soz.Kosten von DM 1.376.754,70 gegenüber. Alle anderen Verbindlichkeiten der Einzelfirma nicht mit eingerechnet, dann entsteht ein Minus von DM 1.866.207,70 Als Mehrumsatz für das Jahr 2000 wurde DM 1.411.873,– angemeldet und dafür hatte die Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser ein Mehr an Umsatzsteuer von DM 213.291,– zu zahlen. Das Bilanzjahr 2001 erstellt ebenfalls von Steuerberater Mathias Link – erstellt in der Zeit vom19.6.03 bis Juli 2003 (bereits im Zeitraum der Insolvenz) und angeblich weitergereicht im Juli 2003 an die Finanzbehörden Umsatzerlös laut Bilanz DM 2.733.721,– willkürliche Scheinrechnung über DM DM 1.960.938– = Luftbuchung Die Bilanz 2001 der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser und der Grundstücksgemeinschaft Klaus und Emilie Schlösser wurde von Stb. Link auf der Basis der -Version 2 – der Bilanz 2001 der Schlösser-Spezialtiefbau GmbH gefertigt. Jedoch wurde von Link gegenüber dem Staatsanwalt Wizemann die Bianz 2001 -Version I – als richtig angenommen, da diese von Bilanz-Version I – von Thomas Schlösser unterzeichnet war. Dieselben Belastungen wurden von den beiden Steuerberatern Storz und Link auch bei den Bilanzen der Schlösser-Spezialtiefbau GmbH gemacht. Die Steuerberater haben die Umsätze bei den beiden Firmen willkürlich um mindestens je DM 5,8 Mio. erhöht. Dafür wurden wir mit Umsatzsteuer belastet und auch von uns bezahlt und teilweise eingeklagt. Dieser Betrug an uns führte dann zu den Insolvenzen im Juli 2003. Diese Luftbuchungen entsprechen einem Mehraufwand von Umsatzsteuer bei jeder Firma um ca. DM 800.000.–. das heißt, wir wurden zusammen mit ca, DM 1,4 – 1,6 Mio. an Mehrumsatzsteuer belastet. Es muss von mir in der nächsten Zeit noch fest gestellt werden, wie diese DM 5,8 Mio. bei der Schlösser-Spezialtiefbau GmbH gebucht und bei den Finanzbehörden angemeldet worden ist. Fest steht bis jetzt auf jeden Fall schon, dass diese DM 5,8 Mio. zur Umsatzerhöhung bei der GmbH führen sollte –und somit Umsatzsteuer angefallen wäre, dies zur Vertuschung der längst fälligen Insolvenz. Auf der anderen Seite jedoch, wie bereits festgestellt, auch zur Vorsteuer-Rückzahlung geführt hat bei der GmbH – so vorsätzlich und betrügerisch ausgeführt durch die Steuerberater. Diesen Abgleich zwischen den Jahresumsatzmeldungen und den Umsätzen lt. Bilanz und eventuell noch von diversen neu angelegten Konten durch Stb. Link, muss noch von uns ermittelt werden. Diese Ermittlung wird noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Ich denke nach den Osterferien könnte ich damit durch sein. Durch diesen an uns ausgeführten Umsatz- und Umsatzsteuerbetrug ist mir, bzw. uns, erst klar geworden, wie Steuerberater und teilweise Steuerzahler die Umsatzsteuergesetze und Regelungen umgehen und zum Zwecke des Steuerbetruges benützen. Buchhaltungsdifferenzen und „Luftbuchungen zu Lasten der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser“ in den Jahren 1998-2001 der Schlösser-Spezialtiefbau GmbH durch die Steuerberater Winfried Storz und Mathias Link, sowie in Zusammenarbeit mit den Vorständen Stollhofer und Deyle von der Volksbank Weingarten e.G., 88250 Weingarten Bilanzjahr 1998- Meine Ermittlungen hierzu im Gegensatz zum Gutachten der Kripo Ravensburg vom 28. 1. 2005 das in seinen Ermittlungen wesentliche und grundsätzliche Vorschriften und Bedingungen unterlassen hat und so zur Unvollständigkeit des Gutachtens führte. Ein wesentlicher und grundsätzlicher Tatbestand wäre gewesen und ist, ein Abgleich zwischen den bei den Finanzbehörden angemeldeten Umsatzbeträgen und den tatsächlich in den Bilanzen erwirtschafteten Beträgen zu erstellen. Herr Schöppner machte bereits 2009 gegenüber Emilie Schlösser die Aussage: „einen solchen Auftrag hätte er von Herrn Wizemann nicht gehabt“. Jedoch als „sogenannter Gutachter für Strafverfahren“ wäre es seine Aufgabe gewesen – ohne hierzu zusätzlich den Auftrag vom Staatsanwalt zu bekommen – diesen Abgleich zu erstellen. Denn schon am 28.1.2005 war der Umsatzbetrug an der Einzelfirma den Ermittlungsbehörden bekannt und hätte allein durch diesen Abgleich gegenüber den Steuerberatern Storz und Link bewiesen werden können. Dieser Abgleich ist von Emilie Schlösser für die Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser erstellt worden. Feststellungsergebnis ist: Bei den Finanzbehörden sind genau diese DM 5,8 Mio. Mehr-Umsatz für die Jahre 1998-2001 angemeldet worden. Diese Gegenüberstellung wurde bereits am 10.4.2017 der Staatsanwaltschaft Ravensburg übergeben. Bis heute haben wir kein Aktenzeichen erhalten. Der an uns begangene Betrug über DM 8,0 Mio. wird bis heute von diesem Amt gedeckt und mit Schweigen ausgesessen. Wäre dieser Abgleich bereits bei den Ermittlungen der Kripo, von der Kripo erstellt worden, dann hätte bereits am 28.1. 2005 fest gestanden, dass der Betrug vorsätzlich und willentlich durch die Steuerberater Storz und Link vorgenommen worden ist. Was jedoch von der Kripo richtig festgestellt worden ist, ist das Gerichtsblatt 296 – Ordner Nr. 5 – der wie folgt beschrieben ist „PD KP RV Buchprüfer I – Original – Ermittlungsverfahren gegen Klaus Schlösser geb. 1.8.1941, Thomas Schlösser geb. 11.2.1968, Emilie Schlösser geb. 29.4.1939 wegen Insolvenzverschleppung u.a. STA Ravensburg 15 Js 5359/04 – V.“ (Das Gerichtsblatt 296 ist jedoch aus dem Ordner, der dem Verteidiger von E.Schlösser, Herrn RA Rogg, überlassen worden ist, entfernt worden.) Hier scheint ganz bewusst eine Manipulation von der Sta. Rbg vorgenommen worden sein, um die Schuld auf Emilie Schlösser zu lenken. Es liegt hier die berechtigte Annahme vor, dass die Ermittlungen von Staatsanwalt Heister und Staatsanwalt Wizemann vorsätzlich bei der Kripo eingestellt worden sind, um Emilie Schlösser vom Opfer zum Täter zu machen ( so auch geschehen beim Omira-Lebensmittelbetrug). Ein weiterer Beweis ist, dass der an uns begangene DM 8,0 Mio. Umsatz-Umsatzsteuer-Steuer- und Bilanzbetrug bis heute nicht angeklagt worden ist. Auf der Seite 296 des Gutachtens der Kripo vom 28. 1. 2005 beurkundet Herr Schöppner wie folgt, „ Steuerberater Link führte wilde Buchungen in Höhe von DM 5,8 Mio zu Lasten der Einzelfirma Klaus Schlösser, der GBR Klaus und Emilie Schlösser und von Sabine Schlösser aus. Dies diente zur Vertuschung der längst fälligen Insolvenz der Schlösser Spezialtiefbau GmbH.“ Ich kenne diese Aussage über einen Termin bei Herrn Erdle – Kripo Ravensburg. Wer dazu den Auftrag erteilt hat ist auch hier von der Kripo zu ermitteln. Ich, Emilie Schlösser bin zu keinem Zeitpunkt dazu verhört worden. Ich, Emilie Schlösser kann hierzu „ an Eides statt erklären“, dass ich zu keinem Zeitpunkt den Steuerberatern den Auftrag zum Bilanz-Umsatzsteuer und Umsatzbetrug erteilt habe. Dem widersprechen auch die „Schuldeingeständnisse“ der Steuerberater Storz auf Gerichtsblatt 199 und des Steuerberater Link auf dem Gerichtsblatt 282. Dem widerspricht auch das Schreiben vom Jahr 2007 – Staatsanwalt Wizemann an Emilie Schlösser – worin Herr Wizemann Emilie Schlösser mitteilt, dass Link die Aussage gemacht hätte, „dass E.Schlösser diese Buchungen ohne Genehmigung der Verantwortlichen ausgeführt hätte.“ Dem widerspricht auch, dass die Buchungen nachweislich erst bei den Bilanzabschlussarbeiten durch die Steuerberater eingebucht worden sind. Dem widerspricht auch, dass auf den Konten genau fest zu stellen ist, wer und was für Buchungen alle am 31.12.1998 – 1999 – 2000 und 2001 eingebucht hat. Das sind die Buchungen die 1998 und 1999 von Steuerberater Storz eingebucht worden sind. Das sind die Buchungen die 2000 und 2001 von Steuerberater Link eingebucht worden sind. Dem widerspricht auch, dass bei der „Datev-Buchhaltung“, die buchende Firma 3-4 Monate nach Beendigung des Buchungsjahr für dieses vergangene Buchungsjahr keine Buchungen mehr vornehmen kann. Das heißt im Klartext, für uns war zum Beispiel am Jahr 1998- im April-Mai 1999 gesperrt. Fakt jedoch ist, dass hier in dem an uns begangenen Betrug und den Ermittlungen grobe Fahrlässigkeit und polizeiliches und staatsanwaltliches Fehlverhalten vorliegt. Es sollen offensichtlich polizeiliche und staatsanwaltliche Fehler vertuscht werden nach dem Motto „Quad non est in actis, nom est in mundo“, das heißt übersetzt, „was nicht in den Akten ist, ist nicht in dieser Welt“. Wer jedoch als Amtsperson unrechtmäßig wichtige Schriftstücke und Akten zerstört oder verschwinden lässt, muss wegen Verwahrungsbruch verurteilt werden. Es dürfte der Justiz in Ravensburg ebenfalls bekannt sein, dass in Ermittlungsverfahren und Strafverfahren das Verschwinden von Akten, oder Aktenteilen eine besondere Qualität hat. Hier geht es im besonderen um Strafvereitelung im Amt, wenn die Täter, wie in unserem Fall Staatsanwälte sind. Durch dieses Vertuschen und der Einstellung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Ravensburg konnten die Volksbank Weingarten, zusammen mit den Steuerberatern (kriminelle Bande) sich komplett an unserem Vermögen unrechtmäßig befriedigen. Zur Buchhaltung 1998 von Stb. Storz wurde das bereits gebuchte Bilanzjahr 1998- durch das Steuerbüro Schön und Wachtel- vom Buchungssytem „Rewe“ auf das Buchungssystem „Datev“ umgebucht. Dies lässt sich in den vorgenommen Buchungen in den jeweiligen Konten bei Datev feststellen. Ob diese Umbuchungen jedoch korrekt vorgenommen worden sind, lässt sich von uns nicht überprüfen, da auch diese Unterlagen von dem Steuerbüro Storz „unterschlagen“ werden, bzw wird behauptet, dass ein Wasserschaden vorlag. Wir gehen jedoch nach dem heutigen Erkenntnissen davon aus, dass schon hier „gemauschelt“ wurde. Wasserschaden ist eine allgemein übliche Aussage von Steuerberatern, die Unterlagen, die eigentlich dem Kunden – also uns gehören – unterschlagen um so „unangenehmen Fragen“ zu entgehen. Folgende Konten wurden von Steuerberater Storz ab dem Bilanzjahr 1998 neu eingerichtet: Konto 3636 – Verrechnungen mit K.Schlösser (Vorjahr 1997 mit Stb. Schön & Wachtel DM -.– ein solches Verrechnungskonto gab es nicht) Gerichtsblatt 743 Konto 3635 – Verrechnungen mit Thomas Schlösser – Vorjahr 1997 mit Stb. Schön & Wachtel mit DM 108.493,18 – hier überträgt Stb. Storz einen Betrag von DM 244.984,23 ?????? – Siehe Gerichtsblatt 743 Konto 3630 – Verrechnungen mit Klaus Schlösser – Auf diesem Konto wurden dann alle „Luftrechnungen = illegale Umsatz-Erhöhungen“ gegenüber der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser von der Steuerberatern Storz und Link in den Folgejahren während der Bilanz-Abschlussarbeiten eingebucht. Dieses Konto wurde zum Zwecke des Bilanz-Umsatz- und Umsatzsteuerbetruges für die Folgejahre 1998-2003 von Steuerberater Winfried Storz eingerichtet. Für das Jahr 1998 erstellt Stb. Storz eine „vorläufige Bilanz 1998“ dies muss im Auftrag der Bank vorgenommen worden sein und ist vom 2. 11. 1999 – diese vorläufige Bilanz 1998 ist von keinem der Geschäftsführer unterschrieben. Der Gesellschafter-Vertrag sagt aus, dass immer beide Geschäftsführer, also Klaus, wie Thomas Schlösser zur Unterschrift verpflichtet sind. Das Konto 3630 Verrechnung mit K.Schlösser gibt es zum Zeitpunkt der „vorläufigen Bilanz“ noch nicht. Dieses Konto wurde von Storz erst zur endgültigen Bilanz vom 15.12.1999 eingerichtet. Dies zum Zwecke zur Verbuchung der „illegalen Umsatzerhöhung“. Diese vorläufige Bilanz ist von keinem der Gesellschafter unterschrieben. Im Jahr 1998- wurde bei der Einzelfirma K.Schlösser DM 973.236,80 als „sonstige Vermögensgegenstände“ gegenüber der Klaus Schlösser eingebucht. Die vorläufige Bilanz endet mit einem Verlust von DM 373.526,09. Der Verlust der GmbH hat sich also seit dem Bilanzjahr 1997 = DM 3.853,36 um ca. 370.000.– DM erhöht. Endgültige Bilanz der GmbH für das Jahr 1998 – erstellt am 15. 12. 1999 Diese Bilanz endet mit einem Verlust von DM 791.321,51 Eigenkapital ist bei der GmbH keines vorhanden. Mit Eigenkapital sollten und können Verluste ausgeglichen werden. Die GmbH schrieb also schon seit 1998 Verluste. Doch Steuerberater W. Storz sorgte schon hier mit seiner Luftbuchungen von DM 893.281 – Gerichtsblatt 740 – dafür, dass der Verlust der GmbH kleiner gehalten wurde, als er wirklich war. In Wirklichkeit ist der Verlust der GmbH 1998 = DM 1.684.602,51. Dieser Verlust der GmbH von DM 1.684.602,51 wird dann von Steuerberater Storz in der Bilanz 1999 mit einer Luftbuchung von DM 1.695.986,03 aufgelöst. So sorgte schon Steuerberater Storz dafür, dass bei der GmbH immer noch gute Ergebnisse oder Gewinne „buchmäßig“ erzielt wurden (Siehe hierzu auch die Bilanz 2001 der GmbH mit 2 Versionen ein- und derselben Bilanz. Das Fortbestehen der GmbH ging laut der Bilanzmanipulationen und der illegalen Umsatzerhöhungen von je Firma mindestens von DM 5,8 Mio. nur zu Lasten der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser und zu Lasten der Grundstücksgemeinschaft Klaus und Emilie Schlösser. Jahresumsatzabgleich – zwischen den Bilanzen und den Jahresumsatzmeldungen gegenüber den Finanzbehörden Der Jahresumsatzerlös lt. Bilanz – Gerichtsblatt Nr. 739 – ist DM 4.391.965,28 minus DM 1.734.832,34 (hier fehlt das Minuszeichen im Bilanzblatt) plus DM 1.037.258,79 – also = DM 3.694.391,73 In der Umsatzsteuer-Jahresmeldung jedoch wird ein Betrag von DM 4.125.296,– minus DM 482.032,– gleich DM 3.643.264,– eingetragen von Steuerberater Storz. Die daraus ermittelte zu zahlende Umsatzsteuer beträgt DM 587.742,56. Siehe hierzu die von Stb. Storz erstellte „Berechnung der Umsatzsteuer“, bei der Jahresumsatzsteuermeldung 1998 laut beiliegendem Kontoblatt. Diese zu zahlende und fällige Umsatzsteuer beträgt jedoch lt. Buchhaltung und Konto Nr. 3840 DM 787.444,53. Hier liegt eine Differenz von DM 199.701,97 an nicht angemeldeter Umsatzsteuer nach meinen Recherchen vor. Wie sich der von Stb. Storz angemeldete Betrag DM 634.928,80 Vorsteuer zusammen setzt, ist ebenfalls schleierhaft. Denn laut den Vorsteuerkonten 1400, 1401, 1405 und 1406 sind DM 570.057,65 an Vorsteuer gebucht. Das heißt Stb. Storz macht weiter am 31.12.98 eine Umbuchung von Kto. 3820 auf Kto. 3840 von DM 64.871,25 als Vorsteuer geltend. Diesen Betrag gibt es jedoch nicht auf dem Konto 3820? Durch die Addition DM 64.871,25 und 570.057,65 ergibt sich der dem Finanzamt in der Jahresumsatzmeldung ausgewiesene Vorsteuerbetrag von DM 634.928,90. Somit ist lt. Umsatzsteuer-Aufstellung des Stb. Storz ein Guthaben beim Finanzamt von DM 47.186,33. Dazu kommen Vorauszahlungen in Höhe von DM 210.833,33 von uns an die Finanzkasse. Wiederum falsch ist somit auch diese Aufstellung die aus den Guthaben-Zahlen DM 210.833,33 und DM 47.186,33 eine Nachzahlung von DM 163.647,00 errechnet. Hier gehört nach meiner Berechnung ein Guthaben von DM 258.019,– hin. Siehe hierzu Umsatzjahresmeldung mit den Blättern „Umsatzsteuerzusammenstellung und Berechnung der Umsatzsteuer“ Auf dem Konto 3630 der GmbH – Verrechnungs-Konto Klaus Schlösser gibt es weitere Ungereimtheiten. Hier führt unter anderem Storz ein Konto 0731 auf. Auf diesem Konto bucht er angeblich im Soll am 31.12.98 DM 32.924,63 ein und im Haben DM 1.956.036,00 ein. Ein solches Konto gibt es nicht. Ebenfalls bucht er auf einem Konto 1507 im Soll am 31.12.98 einen Betrag von DM 2.462.442,79 ein. Auch ein Konto 1507 gibt es nicht. Weiter bucht Storz auf Kto. 0731 in Haben DM 1.956.036,00 ein und auf Konto 1507 in Haben DM 2.468.068,11 ein. Diese Konten gibt es nicht. Weiter bucht Storz am 31.12.98 von Konto 3840 – Umsatzerlöse – VerrUSt. 15 %und 16% im Soll DM 151.955,52 auf Konto 3630 (Ver.Kto. K.Schlösser) in Haben ein. Hier handelt es sich um Vorsteuer, die Stb. Storz umher schiebt. Hier liegt ein Widerspruch zur Umsatz-Jahresmeldung 1998 der Einzelfirma K. Schlösser vor. Denn in der Jahresumsatzmeldung der GmbH wird dieser Betrag von DM 893.281,– als Verbindlichkeit von der zu bezahlenden Umsatzsteuer abgezogen. Vorläufige Bilanz 1999 der Schlösser-Spezialtiefbau GmbH – Hier möchte ich besonders darauf hinweisen, dass die vorläufige Bilanz 1998 der GmbH zeitgleich mit der vorläufigen Bilanz 1999 – nämlich am 2.11.1999 erstellt worden ist von Stb. Storz. Meines Erachtens wurde hier ausprobiert, wie der Betrug an der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser und an der Grundstücksgemeinschaft Klaus und Emilie Schlösser vollzogen werden kann. Ein weiterer Beweis ist: in den beschlagnahmten Akten konnten wir im RA-Büro Pluta weitere Unterlagen zur „vorläufigen Bilanz 1999“ finden. Die nun heute für unsere Ermittlungen von „unschätzbarem Wert“ sind. Von Steuerberater Storz wurden zusätzlich zur endgültigen vorläufigen Bilanz 1999 noch 2 weitere Versionen der „vorläufigen Bilanz 1999“ gefertigt. In der Version I ist auf dem Konto 3630 – Verr.KS – ein Betrag von DM 2.050.946,03 gebucht worden. In der Version II ist auf dem Konto 3630 ein Betrag von 1.510.609,43 und auf dem Konto 3636 (Ver.KS) weitere DM 575.896,47 gebucht worden von Stb. Storz. In der endgültigen „vorläufigen Bilanz 1999“ ist dann auf Konto 3630 ein Betrag von DM 1.568.615,26 gebucht worden. Ebenfalls sind die gesamten Konten und Summen mit unterschiedlichen Beträgen ausgeworfen. Weiter sind hier in den 3 Versionen der „voläufigen Bilanzen 1999“ unterschiedliche Gewinne ausgeworfen. Endgültige „vorläufige Bilanz 1999“ DM 1.638.581,69 Version I der „vorläufigen Bilanz 1999“ DM 895.230,59 Version II der „vorläufigen Bilanz 1999“ DM 175.654,63 die endgültige Bilanz 1999 der GmbH endet mit DM 755.536,41 wenn ich hier zu dem Betrag DM 755.536,41 die „Scheinrechnung von 1998 dazu addierte, dann ergibt dies einen Betrag von DM 1.648.817,41. Siehe hierzu meine Aufstellung – „Gegenüberstellung von Konten 1999 der GmbH 3630, 3635, 3637, 3636 und 3570“. Unterschiedlicher kann jedoch nicht mit eingebuchten Beträgen in den Bilanzen gespielt worden sein. Hier wurde über Russisch Roulett, bzw. ein Lotteriespiel ausprobiert, wie der Betrug an uns am besten „unsichtbar“ und „vernebelt“ und dann ausgeführt werden kann. Es wurden hier einfach mit Zahlen gespielt, die nicht von unserem Buchhalter gebucht worden sind. Wie kann eine seriöse Steuerkanzlei sich auf solche Intrigen und Betrügereien einlassen? Und jetzt soll noch jemand behaupten, die Ermittlungsbehörden haben diesen Betrug so nicht erkannt! Auch hier ist bewiesen, dass die Vorstände Stollhofer und Deyle Auftraggeber zum Bilanzbetrug sind. Auch dies ist ein Beweis, dass letztendlich die Vorstände Stollhofer und Deyle, die Auftraggeber zum Umsatz- Umsatzsteuer- und Bilanzbetrug sind. Warum sich Steuerberater Storz auf diesen Betrug an uns eingelassen hat, ist für uns nicht nachvollziehbar. (Mit den Eltern von Stb. W. Storz waren wir gut bekannt. Wir waren mit dem Ehepaar Storz sen im Motoryachtclub Obersee, Kressbronn.) Von diesen „vorläufigen Bilanzen 1998 und 1999 bei der GmbH haben wir erst erfahren, als ich – Emilie Schlösser – von meinem damaligen Verteidiger RA N. Rogg – nach dem Prozess vom 3.4.08, bei dem ausschließlich „veruntreuen und Einbehalt von Entgelt“ verhandelt worden ist, die gesamten Gerichtsakten erhalten hatte. Aus diesen Gerichtsakten sind unter anderem auch die Schuldeingeständnisse der Steuerberater – Gerichtsblatt 199 und 282. Auch aus diesen Gerichtsakten haben wir zum 1. Mal die Bilanzen-Blätter (Nicht die Bilanzordner) der beiden Schlösser-Firmen für die Jahre 1998-2001 bekommen und einsehen können. Steuerberater Winfried Storz hat gegenüber den Ermittlungsbehörden behauptet, dass nicht er die Bilanzen 1998-1999 gefertigt habe, sondern Steuerberater Link. Stb Link trat aber erst Anfang 2000 bei Storz in die Kanzlei ein. Diese Aussage widerspricht sich auch laut den Schreiben vom 15.3.00 – Sachbearbeiterin Frau Otto und Herr Friedrich Poth. Sowie Schreiben vom 8.8.00 – Sachbearbeiterin Frau Otto und Herr Klaus Bohle. Für die Leistungen zum Bilanzabschluss 1998 und 1999 hat Steuerberater W. Storz DM 121.000.– verlangt. Laut Gerichtsblatt 703 bucht Stb. Storz in der vorläufigen Bilanz 2001 der GmbH einen „Jahresüberschuss von DM 1.638.581,69 ein. (siehe hierzu meine Bemerkung „Luftbuchung 1998“ auf Seite 4, Absatz 1, dieses Schreibens). Laut Gerichtsblatt 704 sind in der vorläufigen Bilanz nachstehende Beträge als Umsatz aufgeführt. Umsatzerlös DM 1.334.596,86 Erhöhung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen DM 2.694.967,34 sonstige betriebliche Erträge DM 91.406,25 Das gib zusammen DM 4.420.970,30 Wo sind die Aufstellungen für die Pos. 2 und 3 ??????? Laut Gerichtsblatt 705 bucht Stb. Storz „auf sonstige Vermögensgegenstände = Konto 3630 (Verrechnung Klaus Schlösser) einen Betrag von DM 1.568.615,26 ein. Siehe Anlage – Gegenüberstellung der Konten 3630,3635, 3637, 3636 und 3470 Jahresumsatzsteuermeldung 1999 an das Finanzamt Ravenburg vom 5.5.2000 Hier meldet Storz einen Umsatz DM 5.304.733,55 an ./. Kto. 6937 DM 137.507,25 ./. erhlt.AZ 15 % DM 407.051,13 an (Den Betrag von DM 407.051,13 gibt es in der Buchhaltung nicht – Konto unbekannt) ./. erhlt. AZ von 16 % von DM 416.949,30 (Den Betrag von DM 416.949,30 gibt es in der Buchhaltung nicht- Konto unbekannt) Ebenfalls ./. DM 58.299.06 Kto.4720 Erlösmind. DM 58.299,05 ./. Kto. 4735 – Gewährt.Skonti DM 4.454,86 ./. Kto. 6935 – Forderungsverlust DM 141.078,62 plus Kto. 4940 – verr.Sachbezüge TS DM 8.472,41 plus Kto. 5425 – nach § 1 USt. DM 1.455,47 Plus erhaltene Anzahlungen 16 % von DM 1.978.746,67 (Auch dieser Betrag ist so in der Buchhaltung nicht zu finden) in den Konten 3271 erhaltene Anzahlungen 15 % ist eine Soll-Saldo von DM 468.108,80 gebucht – im Konto 3270 erhalten Anzahlungen 16 % ist ein Haben-Saldo von DM 2.295.346,16 gebucht. So kommt Sbt Storz auf eine Umsatzsteuer-Betrag von DM 4.761.630,64 Die von uns ermittelte und in der Buchhaltung dokumentierte Vorsteuer beträgt lt. Den Konto 1400, 1401, 1405 und 3803 = DM 649.197,84 und nicht wie von Steuerberater Storz eingetragene Summe von DM 621.106,38. Auch die geleisteten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen belaufen sich lt. Buchhaltung auf DM 92.622,63 und nicht wie von Stb. Storz in Abzug gebrachten DM 82.706,96. Nach unseren Recherchen muss die Umsatzsteuerzusammenstellung 1999 wie folgt lauten. Wenn der Umsatz von Storz stimmen sollte, dann wäre die zu entrichtende UST-Steuer für 1999 DM 767.306,49 ./. Vorsteuer lt. Buchhaltung DM 649.197,84 DM 118.108,65 ./. geleistete Vorauszahlung lt. Buchhahlt. DM 92.622,63 Nachzahlung DM 25.486.02 und nicht wie von Storz dokumentiert DM 63.493,10 zu zahlen. Der Betrag der Vorsteuer setzt sich wie folgt zusammen: Vorsteuer – Konto 1405 DM 648.726,32 Vorsteuer – Konto 1400 DM 162.44 Vorsteuer – Konto 1401 DM 76.12 Vorsteuer – Konto 3803 DM 232,96 DM 649.197,84 nachweislich gibt es eine Differenz von DM 1.429.191,10 zwischen dem Umsatz aus der Bilanz von DM 3.875.542,47 und der Umsatzsteuer-Zusammenstellung 1999 von einem Umsatz von DM 5.304.733,50. Nicht klar ist der Betrag von DM 1.978.746,67 – erhalt. AZ 16 % . Hierüber gibt es keine Unterlagen. Solange dieser Betrag nicht nachgewiesen ist, kann über die Richtigkeit der Jahresumsatzsteuer 1999 für die GmbH nicht abgeschlossen werden. Es könnte jedoch so sein, dass wenn man die DM 306.000.– lt. Konto 5901 -Verrchg. TS von den DM 1.978.746,67 abzieht, dann bleibt ein Betrag von DM 1.672.746,– übrig. Denn er Betrag DM 306.000.– wurde von Stb. Storz unrechtmäßig eingebucht.Hierüber gibt es ein Urteil – RA Pluta. Auf dem Schlußblatt des Kontos 1405 – Vorsteuer 16 % kann man genau erkennen, welche Beträge von Stb. Storz am 31.12.1999 – also bei den Bilanzbuchungen – eingebucht worden ist. Auf dem Konto 3630 – Klaus Schlösser Maschinen und Person-Gestellung wurde ein Vorsteuerbetrag von DM 48.960,– und auf dem Konto 3635 Klaus Schlösser Miete – Anlage wurde ein Vorsteuerbetrag von DM 99.750,54 = zusammen DM 148.710,– eingebucht. Weiter wurde auf Konto 3637 Mietkonto Gbr Klaus und Emilie Schlösser ein Vorsteuerbetrag von DM 5.760,– eingebucht. Miete wurde an die Gbr im Jahr 1999 keine bezahlt. Aber Vorsteuer vom Finanzamt einbehalten lt. Buchung Stbg. Storz. Ebenfalls wurden Beträge angeblich auf den Konten 75400, 76401, 76000, 76503, 76507, 76004, 76500, 75300. 76507, sowie 74400 eingebucht. Siehe Schlussblatt des Kontos 1405.Auch ist hier ein Sollsaldo von DM 648.726,32 gebucht und Stbg. Storz bringt auf der Umsatzsteuer-Zusammenstellung 1999 ein Betrag von DM 621.106,38 in Abzug. Fest steht jedoch, dass die DM 1.695.986,03 Verbindlichkeiten sind, die der GmbH gehören, jedoch von der Einzelfirma bezahlt worden sind, nachdem bereits Mitte 1999 die Konten der GmbH bei der Volksbank Weingarten „gesperrt“ worden sind. Somit werden von Stb. Storz diese Kosten ein 2. Mal der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser und der Gbr Klaus und Emilie Schlösser belastet. Dies Vorgehensweise begann bereits bei der Bilanzierung des Jahres 1998 und weiter fortgesetzt von Stb. Storz für das Bilanzjahr 1999 von Steuerberater Link fortgesetzt für das Bilanzjahr 2000 und das Bilanzjahr 2001 Nun zur Bilanz- und Jahresumsatzmeldung 2000 der GmbH und der bis dato von Emilie Schlösser festgestellten Bilanzmanipulationen bis heute Bilanzmanipulationen festgestellt. Konto 3630 – Verrechnung Klaus Schlösser EB auf Soll DM 1.695.986,03 – Bei dem Konto 3630 handelt es sich um Zahlungen die von der Einzelfirma für die GmbH geleistet worden sind, nachdem die Konten der GmbH bereits Mitte 1999 von der Voba gesperrt worden sind. „Wilde Buchereien wie bereits von der Kripo im Gutachten vom 28.1.2005 festgestellt und dokumentiert worden ist“. Auf die Verrechnungen mit Konto 3636 gegen wir separat darauf ein. Konto 3636 Verrechnung mit Klaus Schlössser – sind folgende wilde Buchungen DM 1.461.785,25 Haben Konto 3636 und auf Soll 5901 angebliche Leistungen von K.Schlösser an GmbH., gebucht. Eine solche Rechnung gibt es nicht – Wie kommt Link an diesen Betrag? „Bilanzmauschelei“ DM 426,52 – Haben Konto 3636 auf Soll 6855 – Bank Nebenkosten DM 426,52 ein. Wo ist der Beleg hierfür? DM 1.411.873,74 Haben Konto 3636 auf Soll 3630 Belastung K.Schlösser ein. Wo ist der Nachweis für diese Umbuchung. Dies ist die als Scheinrechnung gebuchte Belastung an die Klaus Schlösser im Jahr 1999. DM 2.041.680,13 Soll Konto 3636 auf Haben 3630 umgebucht. Wo Beleg hierfür DM 388,60 Soll Konto 74600 Finsterwalder auf Haben 3636 Verr.KS Wo Beleg hierfür DM 1.575,28 Soll Konto 71205 Baumgärtner auf Konto 3636 Haben Verr. KS. Wo Beleg hierfür. Auf dem Konto 3637 – Gbr Klaus und Emilie Schlösser- bucht Link die Tiefbau-Berufsgenossenschafts-Beiträge der GmbH in Höhe von DM 3.664,02 ein. Wo ist hierfür die Genehmigung von Klaus und Emilie Schlösser? Der Höhepunkt weiter ist das Konto 6315 Pacht – hier bucht Link eine Belastung von brutto DM 448.909,63 auf Konto 3635 Verrechnung T.Schlösser ein. Schon hier liegt wiederum ein vorsätzlicher Bilanzbetrug vor: Auch hierfür wird bei der Finanzverwaltung Vorsteuer in Anrechnung gebracht. Frage hierzu: wo ist der angebliche Pachtvertrag der GmbH und wo ist die Rechnung hierzu? den 1. einen Lagerplatz zum Brechen von Beton hatte ausschließlich die Einzelfirma von der Stadt Ravensburg. Dafür bezahlten wir eine Jahrespacht von DM 2.400,– (Siehe Beiblatt 36360 Verr.K.Schlösser). Dieser Platz war auf der Gemarkung Ravensburg-Weissenau. Den 2. einen weiteren Lagerplatz der Einzelfirma war beim Spohn in Ravensburg-Ittenbeuren. Hierfür zahlten wir eine Jahrespacht von DM1.950.–. Alles andere war auf unserem Bauhof und Lager wie Büro in Baindt-Schachen. Alle diese Buchungen wurden nachweislich erst am 31.12.2000 – also bei den Bilanzbuchungen von Link eingebucht. Konto 3571 – Darlehen Ramme ZR 28 Cat-München. Die Raten von Januar 2000 bis 31.12.00 wurden ausschließlich von Klaus Schlösser bezahlt und nicht von der GmbH. Nachweis kann über die Bankauszüge erfolgen. Es liegen uns alle Bankauszüge dieser relevanten Jahre – dank RA Pluta – vor. Zur Jahresumsatzmeldung 2000 Umsatzsteuer-Zusammenstellung 2000 lt. Bilanz lt. Gerichtsblatt 616 Umsatz laut Bilanz lt.Gerichtsblatt 616 DM 4.835.993,57 minus Vermind. d. Bestands an unfertigen Erzeugnissen DM 200.081,15 plus sonst.betriebl.Anlagenverkäufe DM 288.560,71 DM 4.924.473,13 Anmeldung beim Finanzamt lt. Jahresumsatzmeldung 2000 siehe Beiblatt DM 4.411.058,09 daraus errechnete Umsatzsteuer für das Jahr 2000 DM 706.126,51 die Vorsteuer lt. Den Konten 1400 -1405, plus den innerg. Erwerb und EUSt betragen nicht DM 699.160,97, sondern DM 743.254,41 Guthaben DM 37.127,90 plus Vorauszahlung im Jahr 2000 lt.Kto. 3820 DM 70.498,83 plus Zahlung 2100 aus 9/2000 DM 8.010.– somit Guthaben DM 115.636,73 Was jedoch nicht nachgeprüft werden kann, sind die Beträge DM 1.978.746,69 – Minus erhaltene Anzahlungen 01. 01 – und DM 1.336.838,25 plus als erhaltene Anzahlungen 31.12. Hier muss von Link die dazu gehörenden Unterlagen angefordert werden. Nicht nachvollziehbar ist für mich, warum die Kripo schreibt, dass „Link wilde Buchungen in Höhe von DM 5,8 Mio. zu Lasten der Einzelfirma, der Gbr und Sabine Schlösser ausgeführt habe, warum dann diese Belastungen in den Umsätzen der GmbH in den Jahren 1998-2001 nicht erscheinen. Meines Erachtens ist für diese Beträge von der GmbH keine „Umsatzsteuer-Zahlung“ erfolgt. Dies wäre jedoch bei einer Belastung = Rechnung an die Einzelfirma etc. die logische und auch steuerliche Folgerung. Aufstellung über einen wesentlichen Teil des an uns begangenen DM 8,0 Mio. Umsatz- Umsatzsteuer- und Bilanzbetruges, mittels der nun von uns nun – in der Zeit vom 25. 2. – 1.3. 2017 – ausgedruckten Bilanzen -Umsatz-Umsatzsteuer-Steuer- Arbeitskonten- und Buchhaltungsordnern der Jahre 1998-2003 an der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser ln dem Gutachten vom 28.1.2005 der Kripo Ravensburg heißt es wörtlich: „ Steuerberater Link führte in den Jahren 1998-2001 wilde Buchungen zu Lasten der Einzelfirma Klaus Schlösser, der Grundstücksgemeinschaft Klaus und Emilie Schlösser und der Sabine Schlösser aus. Dies diente zur Vertuschung der längst fälligen Insolvenz der Schlösser – Spezialtiefbau GmbH. Man beachte das Wort „ zu Lasten“, das heißt die Kripo hat es als eine Verbindlichkeit der Einzelfirma Klaus Schlösser dokumentiert. In Wirklichkeit wurde es jedoch in den Jahresumsatzmeldungen der Einzelfirma als Guthaben gegenüber dem Finanzamt tituliert und dokumentiert. Heute ist uns klar, warum Staatsanwalt Wizemann keinen Auftrag an die Ermittler der Kripo erteilt hat, einen Abgleich der Bilanzen mit den Jahresumsatzmeldungen und den Steuererklärungen zu erstellen. So die Aussage 2009 von Herrn Schöppner, Betriebswirt der Kripo Ravensburg. Denn dann wäre der Betrug bereits 2005 real von der Kripo aufgedeckt worden. Das gleiche dokumentiert der Insolvenzverwalter Pluta – hier RA Winterhoff – in seinem Gutachten im Gerichtsordner Nr. 3 – Gerichtsblatt 175, „dass von der Kripo kein Abgleich zwischen den bei den Finanzbehörden angemeldeten Jahres- Umsatzsummen und den lt Bilanz-Buchhaltung gebuchten Umsatzsummen vorgenommen worden ist. Auf diesen Ermittlungsfehler habe ich – Emilie Schlösser Herrn Schöppner 2009 angesprochen. Seine Antwort war: „ Einen solchen Auftrag hat Staatsanwalt Wizemann nicht erteilt.“ Wenn jedoch ein Gutachter der Kripo ein Gutachten erstellt, hat, bzw. hätte er die Pflicht gehabt, dies von sich aus zu tun. Nachdem ihm die Vollmacht zur Erstellung eines Gutachtens demnach erteilt worden ist. Hier hätte er den weiteren an uns begangenen Umsatzsteuer-Betrug feststellen können und müssen. für das Jahr 1998 erstellte Bilanz und der Umsatzsteuer-Jahreserklärung von Steuerberater W. Storz, Weingarten, Hänlehofstr. Umsatz laut Bilanz DM 1.326.260,– erstellt am 8.9.99 – Jahresumsatzmeldung einge- reicht am 1.2.00 bei den Finanzbehörden angemeldeter Jahresumsatz DM 2.157.685,– Wenn man jetzt von dem tatsächlichen lt. Bilanz errechneten Umsatz von DM 1.326.260.– dann die „Scheinrechnung“ von DM 898.281,– abzieht, wie es hätte sein sollen, dann kommt man auf eine Umsatz von DM 427.979,– diesem Umsatz stehen unter anderen zum Beispiel Löhne und Soz.Kosten von DM 1.607.797,50 gegenüber. Alle anderen Verbindlichkeiten der Einzelfirma nicht mit eingerechnet – Dann entsteht ein ./. von DM 1.179.818,50 als Mehrumsatz für das Jahr 1998 angemeldet DM 831.425,– und dafür hatte die Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser ein Mehr an Umsatzsteuer von DM 118.367 an die Finanzbehörden zu zahlen. Im Bilanzjahr 1999 – erstellt ebenfalls von Steuerberater W. Storz, 88250 Weingarten, Hänlehofstr. die Bilanz am 5.5.2000 – Jahresumsatzmeldung eingereicht beim Finanzamt am 9.6.00 wie folgt: Umsatz laut Bilanz DM 1.240.395,– angemeldeter Umsatz lt. Jahresumsatzmeldung DM 2.426.001,– wenn man von dem tatsächlichen lt. Bilanz errechneten Umsatz von DM 1.240.395,– dann die „Scheinrechnung „ von DM 1.695.986,– abzieht, dann kommt man auf einen Minus – Umsatz von DM 455.591,– Diesem Umsatz stehen unter anderem zum Beispiel Löhne und Soz.Kosten DM 1.530.812,32 gegenüber. Alle anderen Verbindlichkeiten der Einzelfirma nicht mit gerechnet – entsteht eine Minus von DM 2.151.577,– als Mehrumsatz angemeldet DM 1.695.986,–. Dafür hat die Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser ein Mehr an Umsatzsteuer von mindestens DM 167.974,– an die Finanzbehörden zu zahlen. Im Bilanzjahr 2000 – erstellt von Steuerberater Mathihas Link, 88214 Ravensburg, Zwergerstr., am 31.12.01- Jahresumsatzmeldung eingereicht beim Finanzamt am 9.6.2000- In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Steuerberater Link 1999 noch Finanzbeamter beim Finanzamt Ravensburg-Weingarten war. Er dann in die Kanzlei Storz wechselte. Umsatz laut Bilanz DM 922.420.– beim Finanzamt angemeldeter Jahresumsatz DM 2.468.785,– wenn man jetzt von dem tatsächlichen lt. Bilanz DM 922.420.– errechneten Umsatz die „Scheinrechnung“ in Höhe von DM 1.411.873,– abzieht DM 1.411.873,– dann kommt man auf einen Minus-Betrag von DM 489.453,– diesem Umsatz stehen unter anderem wie zum Beispiel Löhne und Soz.Kosten von DM 1.376.754,70 gegenüber. Alle anderen Verbindlichkeiten der Einzelfirma nicht mit eingerechnet, dann entsteht ein Minus von DM 1.866.207,70 Als Mehrumsatz für das Jahr 2000 wurde DM 1.411.873,– angemeldet und dafür hatte die Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser ein Mehr an Umsatzsteuer von DM 213.291,– zu zahlen. Das Bilanzjahr 2001 erstellt ebenfalls von Steuerberater Mathias Link – erstellt in der Zeit vom19.6.03 bis Juli 2003 (bereits im Zeitraum der Insolvenz) und angeblich weitergereicht im Juli 2003 an die Finanzbehörden Umsatzerlös laut Bilanz DM 2.733.721,– willkürliche Scheinrechnung über DM DM 1.960.938– = Luftbuchung Die Bilanz 2001 der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser und der Grundstücksgemeinschaft Klaus und Emilie Schlösser wurde von Stb. Link auf der Basis der -Version 2 – der Bilanz 2001 der Schlösser-Spezialtiefbau GmbH gefertigt. Jedoch wurde von Link gegenüber dem Staatsanwalt Wizemann die Bianz 2001 -Version I – als richtig angenommen, da diese von Bilanz-Version I – von Thomas Schlösser unterzeichnet war. Dieselben Belastungen wurden von den beiden Steuerberatern Storz und Link auch bei den Bilanzen der Schlösser-Spezialtiefbau GmbH gemacht. Die Steuerberater haben die Umsätze bei den beiden Firmen willkürlich um mindestens je DM 5,8 Mio. erhöht. Dafür wurden wir mit Umsatzsteuer belastet und auch von uns bezahlt und teilweise eingeklagt. Dieser Betrug an uns führte dann zu den Insolvenzen im Juli 2003. Diese Luftbuchungen entsprechen einem Mehraufwand von Umsatzsteuer bei jeder Firma um ca. DM 800.000.–. das heißt, wir wurden zusammen mit ca, DM 1,4 – 1,6 Mio. an Mehrumsatzsteuer belastet. Es muss von mir in der nächsten Zeit noch fest gestellt werden, wie diese DM 5,8 Mio. bei der Schlösser-Spezialtiefbau GmbH gebucht und bei den Finanzbehörden angemeldet worden ist. Fest steht bis jetzt auf jeden Fall schon, dass diese DM 5,8 Mio. zur Umsatzerhöhung bei der GmbH führen sollte –und somit Umsatzsteuer angefallen wäre, dies zur Vertuschung der längst fälligen Insolvenz. Auf der anderen Seite jedoch, wie bereits festgestellt, auch zur Vorsteuer-Rückzahlung geführt hat bei der GmbH – so vorsätzlich und betrügerisch ausgeführt durch die Steuerberater. Diesen Abgleich zwischen den Jahresumsatzmeldungen und den Umsätzen lt. Bilanz und eventuell noch von diversen neu angelegten Konten durch Stb. Link, muss noch von uns ermittelt werden. Diese Ermittlung wird noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Ich denke nach den Osterferien könnte ich damit durch sein. Durch diesen an uns ausgeführten Umsatz- und Umsatzsteuerbetrug ist mir, bzw. uns, erst klar geworden, wie Steuerberater und teilweise Steuerzahler die Umsatzsteuergesetze und Regelungen umgehen und zum Zwecke des Steuerbetruges benützen. Schwerpunktstaatsanwaltschaft Mannheim 68149 M a n n h e i m Baindt, den 10.4.2016 Strafantrag gegen die beschuldigten Amtsträger Staatsanwalt Peter Wizemann, Richter Böhm von der Justiz in Ravensburg und gegen die Steuerberater Winfried Storz und Mathias Link, sowie gegen die Geschäftsführer der Volksbank Weingarten e.V., Stollhofer und Deyhle wegen Bilanz-und Steuer-Umsatzsteuerbetrug in Höhe von mindestens DM 8,0 Mio. sowie Strafantrag gegen den ehemaligen leitenden Staatsanwalt Herbert Heister, wegen Amtsmissbrauch und anderen Delikten – siehe Strafantrag Wegen Schädigung des Eigentums von Klaus und Emilie Schlösser Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Gerichtsverfahren und Urteil AZ: 3 Ls 15 Js 5359/04 verb.m. 3 Ls 15 Js 24223/06 und 3 Ls 15 Js 22761/07 vom 3.4.08, wurde von Richter Böhm vom Amtsgericht Ravensburg unter Nötigung und Erpressung gegen uns: „ bei einer Verteidigung durch uns im anstehenden Prozess, müssten wir für mehrere Jahre in Haft“. Hier wurde gegen den Art. 103 GG sowie gegen das Zitiergebot auf das Gröbste verstoßen. Alle unsere Versuche über weitere von uns angeforderten Strafverfahren, Zivilverfahren, Steuerverfahren wurden durch die Staatsanwaltschaft Ravensburg, hier von Herrn Wizemann und Herrn Heister über Falschaussagen an weitere Amtsträger verhindert. Siehe hierzu unser Verfahren 25 Zs 2109/14 bei dem -Klageerzwingungsverfahren- bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 10.4.15- RA Dr. Schinkel, das frühestens am Montag, den 13.4.2015 in Stuttgart beim Oberlandesgericht Stuttgart einging. Dieses Verfahren wurde bereits am 14.4.2015 durch diese Instanz als unzulässig verworfen. Bei dem Verfahren ging es darum, „dass der DM 8,0 Mio. Steuer-Umsatzsteuer- und Bilanzbetrug bis heute nicht angeklagt und abgeurteilt worden ist. – siehe hierzu das Schreiben des Richter Bürglen vom Amtsgericht Biberach vom 10.7.2012. Hier wird die Verjährung aufgeführt. Es geht hier um Umsatzsteuerbetrug. Und Umsatzsteuerbetrug unterliegt nicht der Verjährung. Unsere Beschwerde und auch der Klageerzwingungsantrag von RA Dr. Schinkel wurde von dem OLG Stgt nicht geprüft, sondern auf Grund falscher Aussagen der Sta. Rbg an diese Amtsträger in Stuttgart abgelehnt. Man kann den Eindruck daraus bekommen, wie einfach es ist für solche Staatsanwälte in diesem System „unerwünschte Personen“ aus dem Verkehr zu ziehen und Mittelständler ihrer Existenz zu berauben, sowie Familien zu zerstören. Wirkliche Betrugsfälle, siehe hierzu auch den „Omira-Lebensmittelskandal in Ravensburg“, Zischke u. a. werden vertuscht und bestimmte Personen geschützt. Den Herren Wizemann und Heister ist es egal, was sie vernichten. Hierzu zählt bei uns, unsere wirtschaftliche Existenz, unsere privat Existenz, unsere Familien-Existenz, unseren Ruf. Wir wurden von der Justiz in Ravensburg im wahrsten Sinn des Wortes vernichtet. Dazu erlaubt sich der neue ltd. Sta. A.Boger am 4.9.15 noch die Aussage gegenüber Emilie Schlösser „ Frau Schlösser man kann bei ihnen beginnende, fortschreitende Krankheitsmerkmale feststellen.“ Fazit ist: Wenn die Justiz keinen Ausweg mehr hat und kennt um ihre eigenen Fehler und Unzulänglichkeiten zu vertuschen, dann wird man in die Psychatrie abgeschoben. Dies alles weil ich – E.Schlösser – seit dem 3.4.08 darauf bestehe, dass der an uns begangene DM 8,0 Mio. Betrug endlich aufgedeckt, angeklagt und abgeurteilt wird. Der Rechtsweg ist selbst ein Grundgesetz und schließt somit den Grundrechtskatalog des GG mit einem leistungsrechtlichen Anspruch auf Rechtsschutz gegen rechtsverletzendes staatliches Verhalten mit ein. Siehe hierzu Art. 14 III 4 GG, Art. 34 S 3 GG, Art. 101,1 GG und auch Art. 2, Abs. 1 GG. Das GG sagt weiter aus, dass wir einen verfassungsmäßig garantierten Anspruch darauf haben, dass die Gerichtsbarkeit auch den durch die Verfassung garantierten Rechtsweg ein zu halten hat und darauf werden wir auch nicht verzichten. Wie mit uns bis heute verfahren wird von der Justiz in Baden-Württemberg ist leider kein Einzelfall. Solche schwere Justizversagen werden tunlichst vertuscht. Der Presse verboten darüber zu berichten. Diese beiden Staatsanwälte haben gegen die Rechtsgrundlagen der StPO und des Gerichtsverfassungsgesetzes massiv verstoßen. Diese Herren hatten die Aufgabe zu Gunsten der Beschuldigten und der Angeklagten zu ermitteln. In unserem Fall haben diese Herren zu Gunsten der Angezeigten – der Herren Storz, Link, Stollhofer und Deyle – sich entschieden, und haben die bereits dokumentierten Beweise der Kripo Ravensburg – siehe Gutachten vom 29.1.05 – sowie auch der Schuldeingeständnissen der Steuerberater Storz (Gerichtsblatt 199) und des Steuerberaters Link (Gerichtsblatt 282) missachtet und ignoriert. Bestechlichkeit der beiden Staatsanwälte Heister und Wizemann ist in unserem Fall nicht von der Hand zu weisen. Dies auch bei der Finanzbehörde in Ravensburg im Falle des Steuerberaters Link. Link war bis Mitte 2000 als leitender Beamter beim Finanzamt Ravensburg, bevor er zum Steuerbüro Storz wechselte. Sollte Bestechlichkeit nicht der Fall sein, dann erlauben Sie uns die Frage: Wenn nicht Korruption oder Bestechlichkeit, wer, bzw. welche andere Personen haben Weisung erteilt, dass bei unserem Prozess gegen das geltende Recht und dieses so missbraucht wurde? Dieser an uns begangene DM 8,0 Mio. Steuer-Umsatzsteuer- und Bilanzbetrug hätte lt. GVG § 74 c vor eine Wirtschaftsstrafkammer gehört und nicht vor ein Amtsgericht. Wirtschaftskriminalität und Kapitaldelikte sind Abteilungen, bei denen bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg scheinbar die Sachkenntnis fehlt. Als Kaufmann und Volkswirt bin ich – E.Schlösser – der Ansicht, dass bei Staatsanwaltschaft Heister und Staatsanwalt Wizemann kriminalistische und kriminologische Ausbildungsdefizite im Bereich der Wirtschaftskriminalität vorliegen. Zumindest sollte zur juristischen Ausbildung hier die Kenntnis und Anwendung der Gesetze gehören. Unter anderem hätte Sta.Wizemann wissen müssen, dass die Steuerberater laut ihrem Berufseid keinen Steuerbetrug – egal wer diesen in Auftrag gibt – buchen dürfen. Es ist von Sta. Wizemann bis heute nicht ermittelt worden, wer den Auftrag zum Bilanzbetrug erteilt hat. Durch das massive Vergehen gegen den Art. 103, sowie gegen das Zitiergebot und die Anrufung des falschen Gerichtes ist das Verfahren vom 3.4.08 wegen grober Verfahrensfehler hinfällig und es ist ein neues Verfahren anzuordnen. Da wir jedoch kein Vertrauen mehr in die Justiz in Ravensburg haben, bitten wir darum, dass das Verfahren und die Ermittlungen von Ihnen übernommen werden. Dazu müssten Sie jedoch auch die 8 Leitzordner = Die Bilanz-Arbeitskonten-Buchhaltungs-und Steuerordner der Jahre 1998-2001 der beiden Schlösser-Firmen, die bis heute von der Staatsanwaltschaft Ravensburg unterschlagen werden, sowie die „Scheinrechnungen über DM 5,3 Mio, anfordern. Wir möchten Sie bitten, das Verfahren anzunehmen. Zu weiteren Gesprächen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung. Mit freundlichem Gruß alg. Schreiben von Richter Bürglen vom 10.7.2012 -worin bestätigt wird, dass der DM 8,0 Mio. Betrug bis heute nicht angeklagt worden ist. Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart Neckarstr. 145 70190 S t u t t g a r t Baindt, den 20.5.2016 S t r a f a n t r a g und S t r a f a n z e i g e gegen den leitenden Staatsanwalt Alexander Boger, Staatsanwaltschaft Ravensburg wegen Rechtsbeugung, Amtsmissbrauch, Strafvereitelung im Amt, übler Nachrede und Beleidigung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stelle ich Strafantrag und Strafanzeige gegen den leitenden Staatsanwalt Alexander Boger aus allen rechtlichen Gründen, wegen Rechtsbeugung, Amtsmissbrauch, Strafvereitelung im Amt, übler Nachrede und Beleidigung. Begründung: Staatsanwalt Alexander Boger hat die Nachfolge des ltd. Staatsanwalt Heribert Heister übernommen. Damit hat er auch die Verantwortung zur Aufklärung des Falles Schlösser übernommen. Das Verfahren ist bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg anhängig. Im Zuge dieser Aufklärung wurde mehrmals Kontakt mit Staatsanwalt Boger, sowohl telefonisch, als auch schriftlich aufgenommen. Selbst hatte er sich dazu wie folgt geäußert: Zur Aufklärung wolle er nicht beitragen. Dies ist aus meiner Sicht Rechtsbeugung im Amt, da es sich bei meinen bisherigen Strafanträgen um Straftaten der Beanzeigten handelt, denen Staatsanwalt Boger anscheinend ebenfalls, wie Staatsanwalt Heister, nicht nachgehen will. Laut eigener Aussage von Staatsanwalt Boger hat er meine Richter- und Staatsanwaltsbeschwerde aus dem Jahre 2014, die dem Ministerpräsidenten und den Landtagsabgeordneten zugestellt wurde zur Bearbeitung erhalten, was er jedoch persönlich abgelehnt hat. Und dies ist meiner Ansicht nach Strafvereitelung im Amt. Bei der Tatsache, dass er den Sachverhalt nicht aufklären will, handelt es sich um Amtsmissbrauch. In dem telefonisch geführten Gespräch mit Staatsanwalt Boger am Freitag, den 3. 9. 2015, hat mich Herr Boger nicht nur beleidigt, er hat mir auch unter Anwesenheit einer Zeugin, die noch benannt werden kann, unterstellt, meine Beschwerdeschreiben seien eine reine Freizeitbeschäftigung von mir, die sich durch eine einhergehende, beginnende sowie fortschreitender Krankheitsmerkmale erkennbar machen. Dies ist nicht nur üble Nachrede, sondern auch eine Beleidigung, die einer falschen Verdächtigung gleich kommt und ebenfalls eine Straftat ist. Hinweisen zufolge soll Staatsanwalt Boger solche Äußerungen auch gegenüber dem Gerichtspersonal von Ravensburg und anderen Behörden gemacht haben. Dies kann auch schriftlich belegt werden. Sehr geehrte Damen und Herren der Generalstaatsanwaltsschaft, es wird hiermit Antrag gestellt, diesen Sachverhalt zu prüfen und den neuen Hinweisen nachzugehen. Es wird um Eingangsbestätigung meines Strafantrages gebeten und um die Bekanntgabe des entsprechenden Aktenzeichen. Um zeitnahe Bearbeitung wird gebeten. Mein heutiges Schreiben geht an folgenden Verteiler: Mit freundlichen Grüssen Emilie Schlösser Staatsanwaltschaft Ravensburg AZ: Js 8211/16 persönlicher Einwurf und Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart AZ: 25 Zs 795/16 und Oberlandesgericht Stuttgart AZ: 4 Ws 146/16 – Befangenheitsantrag nach §42 ZPO gegen den ltd. Staatsanwalt Alexander Boger, gegen den ehemaligen ltd. Staatsanwalt Herbert Heister, gegen den Staatsanwalt Wizemann und andere wegen Parteilichkeit. Staatsanwalt Wizemann hat unter anderem die 8 wichtigsten Steuer-Umsatzsteuer-Bilanz- und Buchhaltungs-Ordner der Jahre 1998- 2001 der beiden Schlösser-Firmen verschwinden lassen, bzw versteckt. Und dies um die Täter, die Geschäftsführer der Volksbank Weingarten, die Steuerberater Mathias Link und Winfried Storz zu decken. Die von der Staatsanwaltschaft Ravensburg vorgenommenen Ermittlungen und Beweisaufnahmen sind nicht unparteiisch ausgeführt worden. Siehe hierzu betreffend unsere Strafanzeige und Strafantrag aus allen rechtlichen Folgen gegen den Staatsanwalt Peter Wizemann, den ehemaligen ltd. Staatsanwalt Herbert Heister, Richter Böhm, Steuerberater Winfried Storz, Steuerberater Mathias Link, Geschäftsführer der Volksbank Weingarten, Stollhofer und Winfried Deyle vom 20. 02. 2016 wegen vorsätzlicher Schädigung des Eigentums der Eheleute Schlösser u. a. – gestellt bei der Schwerpunktstaatsanwaltsschaft Mannheim, Abt. Wirtschaftskriminalität vom 10. 04. 2016. weiter betreffend unsere Strafanzeige und Strafantrag aus allen rechtlichen Folgen gegen den ehemaligen ltd. Staatsanwalt Herbert Heister wegen Rechtsbeugung, unterlassen, bzw Einstellung der Ermittlungen, Unterschlagung der Akten (8 Buchhaltungs-Steuer-Umsatzsteuer- Arbeitskonten-Ordner der Jahre 1998-2001 der beiden Schlösser-Firmen, sowie der angeblich von den Steuerberatern erstellten Scheinrechnungen in Höhe von DM 5,8 Mio.). Verbot gegenüber dem Sta. Wizeman in dem DM 8,0 Mio. Betrug an uns zu ermitteln und die Täter anzuklagen. Vertuschung des Gutachtens der Kripo vom 29.01.2005, das den an uns begangenen Betrug bestätigt. Begründung: diesen beiden obigen Strafanzeigen ist ein Strafverfahren – Anklage lautete „Veruntreuen und Vorenthalten von Arbeitsentgelt“ am 03.04.2008 AZ: 3 Ls 15 Js 5359/04 verb.m. 3 Ls 15 Js 24223/06 und 3 Ls 15 Js 22716/07 rechtskräftig gestellt seit 03.04.2008 = Vergleiche Prozesstag und Rechstkräftigstellung!_ voraus gegangen. Dieses Strafverfahren wurde mittels eines „illegalen Deals“ abgeurteilt mit der Androhung bei einer Verteidigung durch uns, dass wir für mehrere Jahre in Haft müssten. Massives Vergehen gegen den Art. 103 GG und andere Grund – und Menschenrechte. Laut § 26 StPO wird ein Anstifter gleich dem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtwidriger Tat bestimmt. Falsche Verdächtigung ist lt. § 160 StPO eine Straftat und ist mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren zu bestrafen. So das Gesetz. Zeugnis: des ehem.1. KHK Herrn Andreas vom Scheidt, Reutlingen. Eine von uns angezeigte Behörde kann nicht über ihre eigenen Straftaten neutral ermitteln und aus diesem Grunde ist die Übersendung unserer Strafanträge und Strafanzeigen an dieses Amt eine sinnlose Handlung von der Staatsanwaltschaft Mannheim. Aus all den vorerwähnten Gründen und Darlegungen ist unserem Befangenheitsantrag statt zu geben. Die Staatsanwaltschaft Ravensburg ist in der Bearbeitung der neuen Strafanträge vom 20.2.2016 als befangen zu erklären. Eine bereits vorgenommene Bearbeitung und Ablehnung durch dieses Amt hätte nicht statt finden dürfen. Diese Strafanträge und Strafanzeigen aus allen rechtlichen Folgen hätte und muss heute noch einer weiteren „neutralen“ Staatsanwaltschaft und nicht der Generalstaatsanwaltschaft, wie geschehen, zur Ermittlung und Bearbeitung weiter gereicht werden. Der Instanzenweg ist dringlichst einzuhalten und wird von uns gefordert. Vor diesem Hintergrund erscheint und ist eine faire Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft Ravensburg nicht möglich. Die Unbefangenheit der Staatsanwaltschaft Ravensburg ist zweifelhaft, wenn nicht bereits widerlegt. Für eine Befangenheit allerdings reicht schon der Verdacht einseitiger Voreinstellung. Und diese ist wie bereits beschrieben gegeben. Oberlandesgericht Stuttgart Baden-Württemberg Olgastr. 2 70182 S t u t t g a r t Baindt, den 13. 09. 2016 und Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart Justizminister Guido Wolf – Aktenzeichen E 1402 2007/780 Landesregierung Baden-Württemberg Petitionsausschuss des Landtages Baden-Württemberg AZ: 15/06016 – und Nr. 15/05289 OFD- Karlsruhe Steufa Ulm Staatsanwaltschaft Ravensburg Landgericht Ravensburg – Herr Dörr Amtsgericht Ravensburg – Herr Grewe an alle Landtagsabgeordnete von Baden-Württemberg und andere Widerspruch – zu Ihrem Schreiben vom 8. September 2016 – Ihr Schreiben vom 8. September 2016 – Antrag auf Entscheidung gemäß 172 StPO wegen Beleidigung – AZ. 4 Ws 146/16 und Alexander Boger AZ 12 JS 10725/16 Unsere Strafanzeigen vom 20. 02. 2016 gegen den Sta. Heister, Sta. Wizemann, Richter Böhm, Steuerberater Storz, Steuerberater Link und die Geschäftsführer Stollhofer und Deyle von der Volksbank Weingarten – Sehr geehrte Frau Menzel, Sehr geehrter Herr Dr. Fad, sehr geehrte Frau Roggenbrod, Sehr geehrter Herr Bernhard, sehr geehrter Herr Präsident Franz Steinle, Wir stellen Ihnen nochmals die Frage: Wann wurde der DM 8,0 Mio. Steuer-Umsatzsteuer- und Bilanzbetrug von der Staatsanwaltschaft angeklagt? Gegen wen wurde die Anklage erhoben? Wer wurde verurteilt? Und dann warum wurden wir zu einem eventuellen Strafprozess hierüber nicht geladen und auch nicht gehört????? Auf die Beantwortung dieser von uns gestellten Fragen haben wir einen gesetzlichen Anspruch! Ihr Schreiben vom 8.9.16 möchten wir wie folgt weiter beantworten. Sie sind wohl für die Beantwortung unserer Fragen zuständig. Denn mit diesem Satz beweisen und bestätigen Sie uns, dass auch Sie zur Bearbeitung und zu Ihrer getroffenen Entscheidung zu unseren Strafanträgen gegen die obigen Angezeigten, zu keinem Zeitpunkt je die Akten, die dokumentierten Beweise, die Bilanz- und Steuerunterlagen und andere je zur Urteilsfindung als Basis Ihrer Urteilsfindung in Händen hatten. Auch Sie haben sich nachweislich von der Staatsanwaltschaft Ravensburg diskret lenken lassen, um diesen von den Staatsanwälten Heister und Wizemann an uns vorgenommenen Prozessbetrug kategorisch zu vertuschen. Diese Lügen der Staatsanwälte Wizemann, Heister und auch Boger werden über informelle Dienstwege getätigt. Sie haben sich mit diesem Vorgehen selbst auch strafbar gemacht. Sie, wie die Justiz in Ravensburg, die Generalstaatsanwaltschaft Stgt lassen es zu, dass wir, das Ehepaar Schlösser über die Klinge zu springen hatten. Das ist eine verabscheuungswürdige Tat und ein höchst kriminelles Verhalten eines Staatsbeamten. Bereits am 5.12.2005 wurde von Emilie Schlösser Strafanzeige und Strafantrag gegen den Steuerberater Mathias Link und die Geschäftsführer Stollhofer und Deyhle bei der Kripo und Staatsanwaltschaft Ravensburg gestellt. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Umsätze der beiden Schlösser-Firmen durch die Steuerberater Link und auch von Steuerberater Storz um DM 5,8 Mio. nach oben manipuliert worden sind. Es liegt hier eine bewusst vorgenommene Bilanzfälschung und Bilanzmanipulation vor. Und dies ist nach dem deutschen Strafrecht eine Straftag und auch eine Form von Wirtschaftskriminalität. Der Anfangsverdacht und Beweis lag der Staatsanwaltsschaft Ravensburg bereits mit der Übergabe des Bilanzordners 2001 der GmbH mit 2 Versionen ein- und derselben Bilanz, im August 2003 mit dem eindeutigen Hinweis des Betruges in Höhe von DM 1,4 Mio. vor. Mit diesen Strafanzeigen vom 5.12.05 hat Emilie Schlösser bereits die Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit der „illegal manipulierten fiktiven Umsätze“ angezweifelt, bzw als Betrug den Behörden angezeigt. Bereits am 29. 1. 05 wurde der Betrug in Höhe von DM 5,8 Mio. über die Bilanzjahre 1998-2001 bereits anhand eines Gutachtens der Kripo Ravensburg festgestellt. Dieses Gutachten wurde von einem Angestellten der Betriebswirt ist, gefertigt. Auch er hat den Betrug an uns festgestellt und dokumentiert. Dieses Gutachten also lag der Staatsanwaltsschaft seit diesem Zeitpunkt vor. Diese Vorgehensweise der Staatsanwälte Heister und Wizemann bis zum Prozess am 3.4.08 ( Verzögerung von 5 Jahren) war geplant um uns zu verwirren. Diese unwiderlegbaren Wahrheitsbeweise liegen und lagen also seit Beginn der Insolvenz – bzw seit dem 29.01.2005 (Gutachten der Kripo- Schuldeingeständnisse der Steuerberater ) der Staatsanwaltschaft Ravensburg vor. Somit lag dem Staatsanwalt Wizemann der Bilanz-Steuer-Buchhaltungsordner der Schlösser GmbH für das Jahr 2001 vor. Dieser Ordner wurde von Emilie Schlösser im August 2003 dem Staatsanwalt Wizemann übergeben. Diese Bilanz wurde von Steuerberater Link erstellt, der auf Wunsch der Volksbank 2 Versionen ein- und derselben Bilanz erstellt hat mit unterschiedlichen Gewinnen. Schon hier war von jedem Laien der an uns begangene Betrug offensichtlich. Zur weiteren Aufklärung bekommen Sie in der Anlage die Zeugenvernehmung von Sabine Schlösser und deren Lebensgefährten M. Schellinger vom 14.2.06 bei der Kripo Ravensburg, Herrn Erdle, betreffs der „Nötigung und Erpressung vom 3.2.06 gegenüber Emilie Schlösser“. Aus diesem Schreiben können Sie erkennen, mit welchen Mitteln, Versprechungen dass Geld fließen wird, wenn sie Emilie Schlösser zum Schweigen bringt, von der Volksbank Weingarten Sabine Schlösser angeboten wurde. Das stellt eine konkrete Aufforderung zu Falschaussagen, bzw massive Beeinflussung gegenüber unserer Tochter Sabine Schlösser dar. Hier wird auch zugegeben von dem Angestellten der Voba – Herrn Dorner – dass sie die Anschuldigungen von Emilie Schlösser nicht widerlegen können. Hier ist vermutlich ein Prozess gelaufen, zu dem wir ebenfalls als Betroffene nicht geladen wurden. Bis heute werden jegliche Beweisanträge von uns durch die Gerichte, der Generalstaatsanwaltsschaft und des OLG Stgt abgelehnt. Dieser an uns begangene Betrug ist bis heute nicht angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hat bis heute keinen vereidigten Wirtschaftsprüfer (wie von Emilie Schlösser beantragt) zugelassen. Auch ist der Betrug bis heute nicht nach § 74 c GVG – Abs. 1-6 angeklagt und verhandelt worden. Diese Notiz wurde zur Verdeckung der wirklichen Vorgehensweise von Staatsanwalt Wizemann und Staatsanwalt Heister, dass der Prozess beim Amtsgericht angeklagt worden ist, zur Vertuschung der tatsächlichen Vorgehensweise. Also ein Vermerk auf der Akte der Asservatenkammer der getürkt worden ist, damit alle anderen davon ausgehen, dass hier alles nach Recht und Gesetz angeklagt und verhandelt worden ist. Das Verfahren gegen uns wurde vor dem Amtsgericht Ravensburg am 3.4.08 verhandelt. Dieses Amt ist jedoch mangels ihrer eigenen Sachkunde die für ein solches Strafverfahren notwendig gewesen wäre, nicht in der Lage gewesen, hier ein Strafverfahren gegen die Steuerberater Storz und Link nach unseren erhobenen Strafanzeigen zu erheben. In unserem Fall haben es die Staatsanwälte Heister und Wizemann jedoch unterlassen, zusammen mit uns, bzw mit Emilie Schlösser den tatsächlichen Tatverlauf zu ermitteln. Hier unterstellen wir nochmals den Staatsanwälten Heister und Wizemann, sowie Richter Böhm, die Sachkunde in handelsrechtlichen Gesetzen und Vorschriften nicht zu kennen, bzw nicht dahin gehend ausgebildet zu sein, oder diese Gesetze und Vorschriften bewusst nicht angewandt haben. Fakt ist, wie auch der unwiderlegbare Wahrheitsbeweis: dass die Staatsanwälte Heister und Wizemann, die Kripo Ravensburg Herr Erdle, bei ihren Ermittlungen erkannten, dass die Betriebseinnahmen tatsächlich betrügerisch von den Steuerberatern Link und Storz, um einen DM 5,8 Mio. Betrag pro Firma erhöht worden sind, haben diese Herren diese Tatsache unterschlagen. Bis heute werden von der Staatsanwaltsschaft Ravensburg und auch von dem leitenden Staatsanwalt Boger die 8 Steuer-Umsatzsteuer-Bilanz-Arbeitskontenordner der Jahre 1998 bis 2001 der beiden Schlösser-Firmen, plus der fiktiven Scheinrechnungen in Höhe von DM 5,8 Mio., unterschlagen. Aus verwerflichen Motiven unterschlagen die Staatsanwälte Heister, Wizemann und Boger die Wahrheit. In voller Kenntnis der Unschuld der Angeklagten – Klaus und Emilie Schlösser – haben diese Juristen aus den verwerflichsten Motiven am 3.4.08 uns zu Vorbestrafte gemacht. Hier sieht das Strafrecht für den Täter den § 344 StGB vor. Der unwiderlegbar Wahrheitsbeweis liegt infolge von Schuldeingeständnissen der Steuerberater Storz (Gerichtsblatt 199) und Link (Gerichtsblatt 282) uns vor. Es werden aber weiterhin den in unserem Verfahren und Steuerbetrug eingesetzten Steuerfahndern (Steufa Ulm und OfD KA) aus verabscheuenden Motiven die Wahrheit unterschlagen. Somit machen sich auch die Steuerbehörden zu Straftätern. Die Steufa hat für ihre Ermittlungen zu keiner Zeit die 8 Bilanz- Steuer-Umsatzsteuer-Buchhaltugs-Ordner, sowie die fiktiven Scheinrechnungen über DM 5,8 Mio für ihre Ermittlungen in unserem Fall von der Staatsanwaltschaft Ravensburg erhalten. Der Justizfilz in Baden-Württemberg mach es unmöglich den weiteren Behörden, anhand von Belegen, Beweisen und anderen Geschäftsunterlagen bei den weiterführenden Staatsanwaltschaften, den Gerichten, durch zu dringen. Ein Gutachten eines Wirtschaftsprüfers, wie von Emilie Schlösser gefordert, wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft Ravensburg nicht zugelassen. Bei einer solchen Prüfung wäre ja die Bedingung dieses Prüfers gewesen, dass ihm die Überlassung dieser 8 Ordner und der Scheinrechnungen erfolgt. Diese von den Steuerberatern frei erfundenen „sogenannten Einnahmen“, sind ohne jegliche Buchungsgrundlage und auch nicht real erwirtschaftet. Nachdem wir über DM 1,0 Mio. zu viel an Umsatzsteuer- und anderen Steuern belastet und schon in den Jahren 99-2003 bezahlt haben, hat natürlich keiner der Finanzbehörden, der Gerichte, der Staatsanwaltschaft ein Interesse, den an uns begangenen DM 8,0 Mio. Steuer-Umsatzsteuer- und Bilanzbetrug aufzudecken. Hätten wir jedoch für ca. DM 11,6 Mio. Umsätze die Steuerbehörden betrogen, säßen wir schon lange im Knast. Sie wissen auch, Umsatzsteuervergehen verjähren nicht. Es soll dabei bleiben, das wir grundlos, durch dieses verabscheuungswidrige Verhalten der Justiz in Ravensburg komplett ruiniert worden sind. Alles, aber auch alles verloren haben, komplett ruiniert wurden, unsere 45jährige Firma zerstört wurde, 25 Mitarbeitern der Arbeitsplatz vernichtet wurde und unsere gesamte Familie zerstört worden ist. Wir Beide leben heute am Existenzminimum als Folge eines solchen abscheulichen Verhaltens der Ravensburger und der Baden-Württembergischen Justiz. Auch der Landtag verschließt die Augen vor solchen Straftaten seiner Justizbeamten in Baden-Württemberg. Deutschland kennt die Demokratie und die Grund- und Menschenrechte „ausschließlich für Flüchtlinge und Asylanten“. Wir als Deutsche Bürger und Kinder des Krieges (Jahrgang von uns 1939 und 1941) die Deutschland nach dem Krieg mit aufgebaut haben mit unseren Eltern, leben teilweise am Existenzminimum. So geht Deutschland mit den Kindern des Krieges um. Wir fordern das Richtergremium auf, in unserem Fall nun endlich „wirkliches Recht“ nach den geltenden Gesetzen zu sprechen und diesen Prozess in der 1. Instanz – wo er auch hingehört und längstens hingehört hätte – zuzulassen. Mehr wollen wir nicht. Offener Brief! Innenministerium des Landes Baden-Württemberg Herrn Minister Thomas Strobl Dorotheenstr. 6 70173 S t u t t g a r t Baindt, den 30. 9. 2016 an den Bundesvorsitzenden der Polizeigewerkschaft DpolG Herrn Rainer Wendt Landeskriminalamt Baden-Württemberg Taubenheimerstr. 85 zHd.v.Herrn R. Michelfelder Landesregierung Baden-Württemberg z.Hd.v.Herrn Min. Präs. Kretschmann Ministerium für Finanzen Frau Ministerin Edith Sitzmann Justizministerium Baden-Württemberg z.Hd.v. Herrn Minister G. Wolf Schillerplatz 4 Bundesjustizminister z.Hd.v.Herrn Heiko Maas Oberfinanzdirektion Karlsruhe – z.Hd.v.Frau Präs. Heck Zum Thema – Herrn Uwe Stürmer soll Polizeireform evaluieren! Vorschlag aus der CDU – Fraktion Mein Schreiben an Herrn Stürmer vom 20.9.2016 Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann, Sehr geehrter Herr Minister Thomas Strobl, Sehr geehrte Frau Ministerin Sitzmann, Sehr geehrter Herr Justizminister G. Wolf, Sehr geehrter Herr Bundesjustizminister Heiko Maas, Sehr geehrter Herr Rainer Wendt, Präsident der Pol.Gewerkschaft Sehr geehrter Herr Michelfelder, Präsident des LKA – Abt. Wirtschaftskriminalität, Sehr geehrter Herr Maas, sehr geehrter Herr Wolf, sehr geehrte Frau Sitzmann und andere Eingabe und Antrag zur Löschung des Weisungsrechtes von den Staatsanwälten gegenüber den Polizeibeamten, insbesondere der Kripobeamten – Diese Beamten müssen zu ihren Ermittlungen stehen dürfen! Dadurch wird das Justiz- Recht in vielen Fällen von den Staatsanwälten missbraucht. Herr Uwe Stürmer hat den Auftrag von der Landesregierung die Polizeireform zu evaluieren lt. Bericht in der Schwäbischen Zeitung vom 20.9.2016. Eine Evaluierung bringt meines Erachtens nur etwas, wenn Grundsätzliches und die bisherige Anordnungen und Vorschriften etc. ausgeschlossen werden. Das heißt im Klartext: „eine neutrale, rechtsstaatliche Ermittlung durch die Beamten der Polizei – insbesondere der Kripo – findet leider nur noch in wenigen Fällen statt.“ Die Kripo und die Polizei wird in ihren Ermittlungen behindert durch die Justiz – hier durch die Staatsanwälte – . Staatsanwälte haben gegenüber der Polizei- und der Kripobeamten, durch das von der Landesregierung übertragene Weisungsrecht gegenüber diesen Beamten der Polizei, einzuschreiten und die Möglichkeit laufende Verfahren abzubrechen, um hier Straftaten nicht mehr aufzuklären und die Täter zu schützen und die Opfer zu Tätern zu machen. So geschehen bei dem „Omira-Lebensmittelbetrug“ in Ravensburg durch Staatsanwalt Heister und bei dem DM 8,0 Mio. Steuer-Umsatzsteuer- und Bilanzbetrug der Schlösser-Firmen. Ebenfalls durch Staatsanwalt Wizemann und Staatsanwalt Heister. So war das Weisungsrecht, das von der Landesregierung den Staatsanwälten zugesprochen wurde, sicher nicht gedacht. Kripobeamte werden zu Lügen und Unwahrheiten angestiftet gegenüber den Opfern. So wird mit Hilfe des Weisungsrechts der Staatsanwälte Opfer zu Tätern gemacht, um Banken, in unserem Fall die Volksbank Weingarten, und schützenswertere Personen (Täter) zu schützen. So werden mittelständische Firmen vernichtet. Der Mittelstand ist aber derjenige Berufsstand, der in erster Linie den Sozialstaat trägt und somit für die Zahlung der Beamten sorgt. Schon viel zu lange hat eine korrupte Justiz und Staatsanwaltschaft, die immer forscher und korrupter wird, das Zepter in die Hand genommen. Keine Landesregierung getraut sich gegen solche Beamte der Justiz vorzugehen. In unserem Fall sind z. B die Lügen des Staatsanwalt Wizemann von uns sorgfältig schriftlich dokumentiert. Diese sind so einfach und primitiv und dies auch noch schriftlich dokumentiert, wie eigentlich nur Kinder lügen. „Siehe hierzu meine Aufstellung der Unwahrheiten des Staatsanwaltes Wizemann zur Unterschlagung der 8 Bilanz-Steuer-Umsatzsteuer-Ordner der Jahre 1998 – 2001 der beiden Schlösser-Firmen.“ Liegt in der Anlage bei. Zur Schuldfeststellung von Staatsanwalt Wizemann in unserem Fall macht Sta. Wizemann am 9. 9. 2011 gegenüber dem 1. KHK Andreas vom Scheidt vom Reg.Präs.Tübingen unter anderem die Aussage, dass Emilie Schlösser den Auftrag zum Bilanzbetrug bei den Steuerberatern Storz und Link gegeben haben soll. Des weiteren sagt er aus, dass die Steuerberater zugegeben hätten, den Bilanz-Betrug in Höhe von DM 5,8 gebucht zu haben und Emilie Schlösser aus diesem Grunde auch die 8 Buchhaltungsordner nicht mehr braucht“. Es hat nie eine Anklage gegen Emilie Schlösser gegeben. Es gibt keine Anklage, die es eigentlich geben hätte müssen. Auch hier verstößt die Justiz in Ravensburg gegen den Art. 6 I EMRK, das Recht auf ein faires Verfahren. Solange gilt nach Art 13 EMRK die Unschuldsvermutung auch Art. 6 II EMRK.Jede Schuldfeststellung muss in einem öffentlichen Gerichtsverfahren erfolgen und nicht in einem undurchsichtigen, geheimen Verwaltungsverfahren, in dem der Beschuldigte sich nicht verteidigen kann – Verstoß gegen den Ar. 6 I EmRK, das Recht auf Öffenlichkeit, sowie das Recht auf Anhörung und Verteidigung nach Art. 103 GG, sowie gegen das Zitiergebot. Auch das wurde uns verweigert mit der Aussage 5 Minuten vor Prozessbeginn, „dass wenn wir uns verteidigen, wir für mehrere Jahre in Haft müssten.“ Dies war ein hochkrimineller Deal der Justiz in Ravensburg. Hier verweisen wir auf das Schreiben vom 21. Mai 2012 an die Staatsanwaltschaft Ravensburg von Richter Bürglein – auf das wir später im Brief noch eingehen. Ich verweise hier auf das Gutachten vom 29.1.2005 der Kripo Ravensburg (1.KHK Erdle ). Hier stellt der ermittelnde Beamte über dieses Gutachten den Beweis der Schuld der Steuerberater fest. Er schreibt, „Link führt in den Bilanzjahren 1998-2001 wilde Buchereien in Höhe von mind. DM 5,8 Mio. zu Lasten der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser, der Grundstücksgemeinschaft Klaus und Emilie Schlösser, sowie zu Lasten von Sabine Schlösser.“ Die Steuerberater Winfried Storz, 88250 Weingarten, und Steuerberater Mathias Link, haben zusammen mit den Geschäftsführern, Stollhofer und Deyle von der Volksbank Weingarten /Wttbg, ab dem Bilanzjahr 1998 bis 2001 Scheinrechnungen in Höhe von DM 5,8 Mio. erstellt und der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser belastet. Das heißt im Klartext, die Umsätze der beiden Schlösser-Firmen wurden um jeweils DM 5,8 Mio illegal erhöht. Die hier angefallenen Steuer-Umsatzsteuer- und andere wurden von uns entrichtet und führten damit zur Insolvenz. Siehe hierzu die Schuldeingeständnisse der Steuerberater Storz – Gerichtsblatt 199 – und das Schuldeingeständniss des Steuerberaters Link – Gerichtsblatt 282. Wir haben hier circa DM 1,6 Mio. an Steuern zu viel bezahlt. Die OFD Karlsruhe verweigert – aus welchen Gründen auch immer – die Aufklärung des Steuer-Umsatzsteuer-Betruges in Höhe von DM 5,8 Mio. Eine Feststellung einer angeblichen Steuerstraftat durch Emilie Schlösser wurde durch die Steufa Ulm bis heute nicht festgestellt und ermittelt, da die Ermittlungen durch Staatsanwalt Wizemann nach § 170, Abs. 2 wegen Geringfügigkeit bereits im Jahr 2009 eingestellt. Die Entscheidung wurde uns nie persönlich mitgeteilt. Einen Schlussbericht der Steufa steht bis heute noch aus. Ein Beamter der Finanzbehörde stellte Paralellen zum „Flowtex-Skandal“ fest. Alle wissen über den an uns begangenen Betrug bescheid, aber keiner getraut sich etwas zu tun.“ Schon aus diesem Grunde sind die Besteuerungsverfahren (Umsatzsteuer-Einkommensteuer und andere, durch die Steuerbehörde in Ravensburg rechtsfehlerhaft. Hier müssen wir davon ausgehen, dass Finanzbeamte durch Bonuszahlungen zu Steuerstrafverfahren angestiftet werden, diesen an uns begangenen Steuerbetrug, koste was es wolle, zu verhindern und dadurch das Steueraufkommen des Landes Baden-Württemberg zu erhöhen. Wir haben Beweise in der Hand, wonach der Steuerprüfer, Herr Gimple, vom Finanzamt Ravensburg für die Bilanz- Jahre 1998-2000 am 18. 2. 2003 – § 164 AO „ den Betrug, bzw. die fehlerhafte und getürkte Jahresumsatzmeldungen der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser, festgestellt hat. Er hat durch seinen Vermerk – § 164 A – 18.2.2003 – auf den Jahresumsatzmeldungen 1998-2000 die Feststellung getroffen und auch dokumentiert, dass die Jahresumsatzsteuer-Meldungen für diese Jahre nicht stimmen können. (Siehe Deckblatt der Steuererklärungen 1998-2000 der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser). Aus diesem Grunde konnte auch durch die Finanzbehörde nur auf Grund einer Schätzung, bzw. der von den Steuerberatern manipulierten Umsätze vorgenommen werden. Auch diese so geänderten Umsatzsteuerbescheide wurden uns nie zugestellt und wir konnten für eine Berichtigung dieser nicht sorgen. Sollten auch die von uns an Mehr an Steuern von ca. DM 1,4 – 1,6 Mio. der Finanzierung von „Stuttgart 21“ zugeführt werden ? Sollten so unschuldige Personen wirtschaftlich und sozial ruiniert werden, um das Steueraufkommen zu erhöhen? Wir werden diesen offenen Brief ins Netz stellen. Wir werden die Namen der verantwortlichen Staatsanwälte, Peter Wizemann und Herbert Heister, der Steufa Um, Herr Dr. Frank, Herr Brobeil, Frau Häussler und andere, der Oberfinanzdirektion, hier die Präs. Frau Heck, Richter des Amtsgericht Ravensburg, Herr Direk. Grewe und Richter Böhm, ins Netz stellen, damit der Eindruck vermieden wird, dass nicht alle Richter, Staatsanwälte, Finanzbeamte unter Generalverdacht gestellt werden. Dass in der Finanzverwaltung Stuttgart geltendes Bundesrecht, geltendes Verfassungsrecht – vergl. Art. 3 GG – die von der BRD garantierte Menschenrechte verletzt werden, hat bereits der Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble am 14. 1. 2012 und am 21.2.2012 die Finanzverwaltung Stuttgart persönlich aufgeklärt. Die Steuerschuld gegenüber den Eheleuten Schlösser, des Landes Baden-Württemberg konnte bis heute nur über die Bilanzblätter der beiden Schlösser-Firmen durch uns festgestellt werden. Es hat bis heute keine Strafverfahren vom dem LG nach § 74 c Abs. 1-6 GVG statt gefunden, da die Staatsanwälte Wizemann und Heister die dazu gehörenden Steuer-Umsatzsteuer-Bilanz-Buchhaltungs- und Arbeitskontenordner der beiden Schlösser-Firmen seit 2005 unterschlagen. Mit allen Mitteln – betrügerische Manipulationen, Beweisunterschlagung, Anstiftung zur Falschaussage von Urkundsbeamten zu einer Straftat, wie illegale Löschung des Nießbrauches, Rechtsbeugung. Die Ofd Ka – Frau Heck – deckt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Ravensburg diesen an uns begangenen ungeheuren Steuer-Umsatzsteuer-und Bilanzbetrug in einer Gesamthöhe von mindestens DM 8,0 Mio. Frau Heck leitet auch die Steufa Ulm, die dortigen Beamten, Herrn Rommel, sowie den Leiter Herrn Dr. Frank, zu ungeheuerlichen Straftaten (Betrug und Untreue, Verfolgung Unschuldiger, Verbot von Ermittlungen in unserm Fall etc.) an. Der an uns begangene Steuerbetrug (Umsatzsteuerbetrug) durfte lt ihrem Auftrag nicht weiter ermittelt werden und läßt über ihre Beamten, Emilie Schlösser, als Querulant bezeichnen und ordert an, die Eingaben und Schreiben von uns nicht mehr zu beantworten. Hier liegt gemäß § 132 Amtsanmaßung und § 344 Verfolgung Unschuldiger nach StGB vor. Diese Dienstanweisung der Frau Heck ist eine bewusste Verletzung der Menschen- und Grundrechte auf Unschuldsvermutung, faires Verfahren und den gesetzlichen Richter. Das Steuerstrafverfahren gegen Emilie Schlösser – AZ Ünr. 77004/529 und AZ 77475/a31653- SG: XXIII Ül-Nr. 77004/529 – wegen Umsatzsteuer-Einkommensteuer etc. Hinterziehung wurde im Jahr 2004 – Anklage durch die Finanzbehörde Ravensburg – Herrn Sattler – gestellt. Die Justiz in Ravensburg, die Staatsanwaltschaft Ravensburg und Stuttgart, die Oberfinanzdirektion Karlsruhe lassen es zu, dass wir als Unschuldige bis zum völligen Ruin ausgeplündert wurden. Dies ist eine ungeheuerliche Niedertracht. So wurden wir von geldgeilen Staatsanwälten in Ravensburg – Herbert Heister und Peter Wizemann – und einer kriminellen Justiz um unser gesamtes Vermögen gebracht. Die Polizei und die Kripo werden unglaubwürdig. Es kommen immer mehr Prozessbetrügereien der Justiz ans Licht und die Öffentlichkeit. Was das Beschämende daran ist, dass die Beamten der Polizei gezwungen werden, nicht die Wahrheit zu sagen, bzw. zu ihren Ermittlungen stehen zu dürfen. Nein, sie müssen die von den Staatsanwälten vorgegebenen Lügen und Verdrehungen bestätigen. Vom Bürger verlangt und fordert der Staat „Zivilcourage“. Wo ist diese bei unseren Staatsbeamten? Ich war im Juni dieses Jahres zum 1. grünen Kongress der Polizei in den Münchner – Landtag geladen. Auch dort wurde mir auf meine Nachfragen hin, die teilweise Misere zwischen der Polizei und den Staatsanwälten bestätigt. Ich lege meinem Schreiben meinen damaligen Bericht über meine hier gemachten Erfahrungen bei. Ebenfalls mein Schreiben an Herrn Uwe Stürmer. Diese Verbrechen der Staatsanwaltschaft Ravensburg, sowie auch der Gen.Sta.Stuttgart, die Verbrechen der Steufa Ulm, die Untätigkeit der Ofd , KA, müssen bis zur Bundestagswahl öffentlich gemacht werden. Die Unterschlagung der entscheidenden Beweisdokumente, wie die Schuldeingeständnisse der Steuerberater, das Gutachten vom 29.1.05 der Kripo Ravensburg, die 8 unterschlagenen Bilanz-Steuer-umsatz-Ordner der Jahre 1998-2001, sowie die Scheinrechnungen über DM 5,8 Mio., werden bis heute von Sta. Heister, Sta. Wizemann und Sta. Boger weiterhin unterschlagen und eine Rückgabe an uns verweigert. Die Generalstaatsanwaltschaft Stgt., sowie das OLG Stuttgart sind in der Lage „blind“ das heißt ohne Unterlagen je in ihren Händen gehabt zu haben, Urteile und Widersprüche, bzw. Nichtzulassung des DM 8,0 Mio. Betruges in die1. Instanz zuzulassen. Denn wäre die Anklage zum Prozess am 3.4.08 AZ. 15 Js 5359/04 – rechts- und vorschriftsmäßig vor dem Landgericht – Wirtschaftsstrafkammer, nach § 74 c , Abs. 1-6 GvG erfolgt, hätte der Prozess eine andere Wendung genommen und wir hätten unsere Unschuld beweisen können und dürfen und wären dort auch nicht genötigt und erpresst worden, „dass wenn wir uns beim anstehenden Prozess verteidigen, dann müssten wir für mehrere Jahre in Haft“ (krimineller informeller Deal). Da jedoch der DM 8,0 Mio. Betrugsprozess bis heute von der Staatsanwaltschaft Ravensburg nicht angeklagt worden ist, konnte in dieser Sache auch keine rechtskräftige Verurteilung von Klaus und Emilie Schlösser erfolgen. Am 3.4.08 wurde ausschließlich gegen uns wegen „ veruntreuen und vorenthaltens von Arbeitsentgelt“ angeklagt und abgeurteilt. Siehe beiliegende Schreiben des Richter Bürglen vom Amtsgericht Biberach aus dem Jahr 2012. Im Schreiben von Richter Bürglen vom Amtsgericht Biberach vom 21. Mai 2012 weist Herr Bürglen die Staatsanwaltschaft Ravensburg auf den § 364 StGB hin. Hier kommt das Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht zum Tragen. Denn es sind durch die Staatsanwaltschaft Ravensburg keine konkreten Feststellungen über die Täter, über die Geschädigten und die Schadenshöhe hinreichende Konkretisierung eines Betrugsvorsatzes und eines Betruges von Emilie und Klaus Schlösser angeklagt und festgestellt worden. Im Gegenzug zur Aussage und Behauptung von Staatsanwalt Wizemann gegenüber dem 1. KHK Andreas vom Scheidt am 9. 9. 2011, dass Emilie Schlösser den Auftrag zum Bilanzbetrug erteilt haben soll. Laut diesem Bescheid von Richter Bürglen vom 21.5.2016 an Staatsanwalt schaft Ravensburg – AZ- G LS 15 Js 5359/04 fehlt es am § 364 der Be- hauptung und Feststellung einer Straftat. Da der DM 8,0 Mio. Steuer-Umsatzsteuer-und Bilanzbetrug gegen Emilie und Klaus Schlösser im Prozess- Strafverfahren am 3.4.08 nicht ange- klagt worden ist, fehlt es an einer rechtskräftigen Verurteilung gegen Klaus und Emilie Schlösser. An Mangel an Beweisen hat es auch nicht gelegen, denn der Betrugsnach- weis gegen die Steuerberater Storz und Link und der Geschäftsführer der Volksbank Weingarten lag bereits zu Beginn der Insolvenz im August 2003 der Staatsanwaltschaft Ravensburg vor. Ebenfalls war diese aus den beschlagnahmten Bilanz-Steuer-Umsatzsteuer-Ordner der Jahre 1998-2001 der beiden Schlösser-Firmen klar erkennbar und sichtbar. Sowie aus den angeblich erstellten Scheinrechnungen in Höhe von DM 5,8 Mio durch die Steuerberater Storz und Link für die Jahre 1998-2001. Durch Sta. Wizemann und Sta. Heister wurden bewusst keine konkrete Feststellungen über die Täter und deren Täter gemacht. Aus diesem Grunde werden auch bis heute die 8 Steuer-Umsatzsteuer-Bilanz-Buchhaltungs- Ordner der Jahre 1998-2001 der beiden Schlösser-Firmen von der Staatsanwaltschaft Ravensburg unterschlagen. Nach § 359 STPO muss eine Wiederaufnahme, bzw. eine Strafverfolgung der Täter über die von uns erneut am 20.2.2016 gestellten Strafanträge zulässig sein, sowie eine notwendige Bedingung, dass die tatsächlichen Grundlagen des Betruges geprüft werden. Es könnte hier auch Rechts- beugung, Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit nach § 359, Nr. 3, und Dieses Schreiben von Richter Bürglen vom 21. Mai 2016 wurde lt. Ravensburg zugestellt. (Wir dagegen haben dieses Schreiben im Sept. 2014 zum 1. mal in unseren Händen gehabt.) Die Beweise unserer Unschuld werden von Sta. Heister und Sta. Wizemann, sowie Sta. Boger unter Verschluss gehalten, anstatt dessen lassen es diese Beamten zu, dass unser gesamten Vermögen versteigert worden ist und wir bis zum völligen Ruin ausgeplündert worden sind. Rechtshilfen bzw Rechtspfleger des Gerichts, ohne jegliche juristische Qualifikation stellen in ihrer Position als Rechtshelfer objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale einer Tat, wie bei uns einer angeblichen Steuerhinterziehung fest. Und stellen diese dann ohne weiter zu prüfen auf Anweisung von Staatsanwalt Wizemann und Staatsanwalt Heister, auch ohne jemals die 8 Bi- und Steuerordner etc. eingesehen zu haben, das Vermögen von uns zur Verschleuderung frei. Dies war auch weiter möglich durch die mangelhafte fachliche und moralische und korrupte Qualifikation der Steuerbeamten in Ravensburg und der Steuerfahndung Ulm. Wir gehen davon aus, dass die Ausplünderung unseres Immobilienbesitzes und unser Vermögen auch teilweise durch diese Beamten ergaunert und unter Staats- und Finanzbehörden aufgeteilt worden ist. Denn der Sta. Wizemann leistet sich betrügerische Beweisfälschung seitens der Steufa Ulm und leistet hier Strafvereitelung im Amt. Wir bitten hier um Ihre Hilfe, auch im Namen an die Glaubwürdigkeit eines „Deutschen Rechtsstaates und einer Demokratie in Deutschland“. Wir wollen nichts anderes als endlich die Zulassung zu einem Strafprozess gegen die Täter in 1. Instanz vor dem Landgericht, bzw. der Wirtschaftsstrafkammer für Wirtschaftskriminalität. Dieser an uns begangene DM 8,0 Mio. Steuer-Umsatzsteuer-und Bilanzbetrug ist bis heute nicht angeklagt worden. Spitzberg-Partners LCC New York NY 10012 / USA mail: info@spitzberg-partners.com Baindt, 23. 10. 2016 Bitte umgehend an Herrn Karl-Theodor zu Guttenberg weiterreichen! „Einziger Deutschland-Besuch 2016 – Mittelstandsforum Oberschwaben in Weingarten/ Württemberg am 17. November 2016 Sehr geehrter Herr zu Guttenberg, Sie werden erstaunt sein, von uns eine Nachricht zu bekommen. Ich habe Freunde in New York über die ich Ihre Adresse erfahren habe und wie ich Sie erreichen kann. Der Grund hierfür ist folgender Tatbestand: Am 11. 10. 2016 veröffentlicht die Schwäbische Zeitung ein Dossier mit Herrn Dr. Christoph Brüssel vom Senat für Wirtschaft Deutschland und dem Vorstand der Volksbank Weingarten – Herrn Winfried Deyle – wobei dem Herr Deyle die Ernennungsurkunde als „Wirtschaftssenator“ überreicht wurde. Laut dem weiteren Dossier vom 19. 10. 2016 „Südfinder Ravensburg“ wurde Herr Deyle auf Empfehlung des ehemaligen baden-württembergischen Wirtschaftsminister, Herrn Dr. Döhring (FDP) und Herrn Christian Heinzl, Unternehmensforum Weingarten, als Wirtschaftssenator vom Senat für Wirtschaft ernannt wurde. Nach unserer Meinung ist dies unverantwortlich, weil Herr Deyle kein Fachmann für Bankangelegenheiten ist. Immerhin hat es dieser Bankvorstand – Winfried Deyle – fertig gebracht, unsere „Schlösser-Firmen“ in den Ruin zu treiben. Wir gehen sogar soweit und behaupten, dass unser Fall ein zweiter „Flowtex-Skandal“ in Ravensburg war. (So auch die Aussage eines hohen Finanzbeamten). Herr Deyle war Auftraggeber zum Steuer-Umsatzsteuer- und Bilanzbetrug gegenüber den Steuerberatern. In den Bilanzjahren 1998-2001 wurden in seinem Auftrag die Umsätze bei beiden Firmen willkürlich um je DM 5,8 Mio. erhöht, für die es keine realen Umsätze gab. Als wir dann von dieser Ernennung des Herrn Deyle zum Wirtschaftssenator in der Schwäbischen Zeitung und im Südfinder gelesen haben, war dies für uns wie ein Schlag ins Gesicht. Dieser Mann, der Ravensburger Steuerberater zu seinen Erfüllungsgehilfen gemacht hat, will nun den Mittelstand in Deutschland vertreten. Unseren Unmut hierüber und unsere Enttäuschung hatten wir in einem Schreiben an den Senat für Wirtschaft, u. a. auch zuerst Herrn Heinzl mitgeteilt. In diesem Schreiben hatten wir an den Flowtex-Skandal erinnert, der auch Anlass war, dass Herr Dr. Döring (FDP) als Wirtschaftsminister von Baden-Württemberg im Jahre 2004 zurück treten musste. Herr Heinzl vom Unternehmensforum Bad Waldsee hatte sich nach unserem eingehenden Schreiben sofort bei uns gemeldet, hat uns versichert, dass Dr. Döring mit dem seinerzeitigen Flowtex-Skandal nichts zu tun hätte. Er bat ausdrücklich darum, den Namen von Dr. Döring aus dem Schreiben herauszulassen und die „Guttenberg – Veranstaltung“ am 17. 11. 2016 in Ravensburg nicht zu stören, die ihn viel Geld kosten würde. Im Gespräch mit Herrn Heinzl wurde zunächst deutlich, dass er für den Skandal unserer „Schlösser-Firmen“ viel Verständnis aufbrachte. Herr Heinzl meine auch: „Sie können Herrn Deyle Verbrecher etc und alles mögliche schimpfen, aber lassen sie bitte den Namen Dr. Döring aus dem Schreiben an den Senat draußen.“ Herr Heinzl äußerte sich am Telefon und wir verblieben so, die Sache bis nach seiner Rückkehr aus Ungarn zurück zu stellen. Bot danach ein Gespräch mit uns an, und zwar noch im Oktober. Wie mit Herrn Heinzl vereinbart änderten wir den Brief an den Senat ab und meldeten uns wieder bei ihm, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Er bat mich die Vergehen des Herrn Deyle im Schlösser-Fall aufzulisten, weil er sich hier persönlich hier einlesen wollte. Das Schreiben an den Senat für Wirtschaft ist Ihnen als Anlage beigefügt. Inzwischen muss ein Wandel in Herrn Heinzl statt gefunden haben, denn nach seiner Rückkehr haben wir in dem Telefonat von ihm erfahren, dass er inzwischen mit der Staatsanwaltschaft Ravensburg telefoniert hätte. Diese habe ihm bestätigt, dass gegen Herrn Deyle nichts vorliegen würde. Er hatte mir, Emilie Schlösser, Vorwürfe gemacht, mich mittlerweile ebenfalls als Täterin hingestellt. Laut Aussage von Herrn Heinzl, deckt die Staatsanwaltschaft Ravensburg weiterhin den Volksbank-Vorstand Wilfried Deyle und seine Betrügereien. Dies ist eigentlich logisch, wenn man bedenkt welcher Prozessbetrug gegen uns gelaufen ist und der DM 8,0 Mio. Betrug bis heute nicht angeklagt worden ist. Das soll alles nicht an die Öffentlichkeit kommen. Die 8 Steuer-Umsatzsteuer- und Bilanzordner der Jahre 1998-2001, wie auch die von den Steuerberatern erstellten Scheinrechnungen (Aufstellungen ) in Höhe von DM 5,8 Mio. werden von der Staatsanwaltschaft Ravensburg unterschlagen, um den an uns begangenen Prozessbetrug zu vertuschen. Und das ähnelt sehr dem Flow-Tex-Skandal von Baden-Württemberg aus dem Jahre 2004. Wir wurden zu keinem Verfahren je persönlich gehört – Vergehen gegen den Art. 103 GG und dem dazu gehörenden Zitiergebot. Der Prozess lief über einen „illegalen informellen Deal“ ab, den wir erst Jahre später verstanden haben. Es wurde uns seinerzeit lediglich gesagt, „wenn wir uns beim anstehenden Prozess verteidigen würden, wir für mehrere Jahre in Haft müssten……“ Schon alleine die Tatsache, dass ein Prozess in dieser Größenordnung von DM 8,- Mio vor dem Amtsgericht Ravensburg und nicht vor einem Wirtschaftsgericht verhandelt wurde, wo er auch lt. § 74 c, Abs. 1-6 lt. GVG hingehört hätte, ist Beweis für uns, dass die Volksbank Weingarten und die Justiz in Ravensburg den Betrug zu diesem Zeitpunkt bereits geplant hatten. Unserer Tochter wurde bereits am 3. 2. 2006 zu einem Gespräch zur Voba bestellt. Hier sollte mittels Erpressung und Nötigung, ihr € 60.000.– zu zahlen, wenn Sie mich Emilie Schlösser, zum Schweigen bringt. Emilie Schlösser sollte keine Ermittlungen mehr dem Staatsanwalt und dem Insolvenzverwalter liefern. Als Grund gaben die Herren an, „es könnten mindestens € 500.000.– auf die Bank zukommen. Und dass die Bank Ermittlungen und Beweise von Emilie Schlösser nicht widerlegen können.“ (hierüber liegen uns die Anzeige bei der Kripo und die dokumentierten Verhöre vor.) Und diesem Mann soll nun als Wirtschaftssenator Vertrauen entgegen gebracht werden? So sieht Wirtschaftsförderung in der Region Ravensburg aus? Sogar ein Beamter der Ofd Ka hat unseren Fall als den 2. Flowtex-Skandal von Baden-Württemberg gewertet. Es gibt diverse Parallelen hierzu. Was wir im Schreiben an den Senat vergessen haben ist folgendes: Folgende Ex.Gründerdarlehen wurden gewährt. Konto 54293340 = DM 386.000.– Kfw-Bank – für diesen Kredit musste die Hausbank – Baienfurter Bank und nach der Übernahme die Volksbank Weingarten nicht haften. Konto 54293324 – DM 443.000.– Konto 54293316 – DM 226.000.– Konto 5429332- DM 257.000.– Die Baienfurter Bank und später die Volksbank Weingarten hafteten also nur aus dem Betrag von DM 926.000 = für DM 278.190.–. Dieser Haftungsbetrag verringert seit dem Jahr 1994 jährlich um 35.000.– DM. Diese DM 926.000.– waren im Februar 2002 komplett getilgt. Also noch ½ Jahr von den Insolvenzen. Spätestens dann hätte uns die Voba die dafür „zusätzlich erzwungenen 3 Bürgschaften über jeweils DM 1.050.000.– = gesamt DM 3.150.000.– zurück geben müssen. Als die Voba Weingarten Anfang 1997 die Baienfurter Bank übernahmen kamen die Herren Deyle und Stollhofer am 1. 12. 97 ganz massiv auf uns zu und erpressten uns mit der Aussage, dass wenn wir / Thomas Schlösser, Emilie Schlösser und Klaus Schlösser nicht jeder eine Bürgschaft in Höhe von DM 1.050.000.– unterschreiben, sie unsere Firmen „pleite“ gehen lassen würden. Weiter sagten sie, dass die Baienfurter Bank „Mio-Kredite“ an Kunden vergeben hätte, die nicht gesichert waren und dass wir dazu gehören würden. (Siehe hierzu die Rechtslage bei Existenzgründerdarlehen – wie schon erwähnt) Weitere Kredite hatten wir bei der Baienfurter Bank und dann bei der Voba Weingarten nicht. Wir hatten diese Herren nach diesem Gespräch vor die Tür gesetzt und uns diesen Ton verboten. In der Folgezeit wurden wir schikaniert, so dass wir dann Wochen später die Bürgschaften unterschrieben haben. Es ging hier, wie gesagt um die Bürgschaften der KfW und der Bürgschaftsbank Stuttgart und um das uns von diesen Banken geleisteten Existenzgründerdarlehen von DM 1,5 Mio. Aus diesem Grunde kam dann 1999 auch Herr Kern von der Bürgschaftsbank zu einem Termin nach Baienfurt. Bei diesem Gespräch forderte er Herrn Deyle auf, die Bürgschaften an uns umgehend zurück zu geben. Dies hat Herr Deyle nie gemacht und hat uns weiterhin damit erpresst. Das ist der wahre Charakter von Herrn Deyle. Zu dem Forum ist auch Herrn Dr. Burkhard Touché von der Kfw-Bank geladen und auch er wird einen Vortrag für Mittelständler halten. Vielleicht erkennt Herr Deyle dann nach fast 20 Jahren, was er aus Mangel Informationen, oder Nichtwissen an uns verbrochen hat. Auch erzählte uns Herr Heinzl am Telefon, dass er mit dem Bundesjustizminister Heiko Maas befreundet sei. So hatten wir zunächst wieder Mut, doch noch im „Schlösser-Skandal“ Unterstützung zu bekommen. Denn auch wir waren im September 2014 in Berlin, wo wir Bundesjustizminister Heiko Maas unseren Fall persönlich vortragen und ihm umfangreiche Unterlagen zur Verfügung stellen konnten. Inzwischen sind 2 Jahre vergangen. Außer Versprechungen von allen Seiten ist allerdings nichts passiert. Unser dortiges AZ ist RA 3 – AR – BB 424/2014. Sehr geehrter Herr zu Guttenberg, Sie sind für uns eine erneute Hoffnung, wenn Sie am 17.11.2016 zum Unternehmensforum nach Ravensburg-Weingarten kommen, wir vielleicht eine Einladung erhalten dorthin, um eine Lösung unserer Probleme zu finden, gerne auch politischer Natur. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich unseres Falles annehmen würden, evtl. auch Wege finden oder wissen, wie man uns hier helfen kann, dass wir endlich zu einem erstinstanzlichen Verfahren vor einer Wirtschaftsstrafkammer Abt. Wirtschaftskriminalität kommen. Die Justiz in Ravensburg blockiert alles und lässt ein solches Verfahren nicht zu. Über unseren Fall haben wir ausführlich unter unserer Webesite www.skandal-rv.de berichtet. Über eine Nachricht von Ihnen würden wir uns daher sehr freuen. Ihrer geschätzten Rückäußerung sehen wir mit großem Interesse entgegen. Sie erhalten in der Anlage auch das Schreiben an den Senat für Wirtschaft. Sowie unseren Flyer, der seit Jahren mehr als 500 mal verteilt wurde. Keiner der namentlich genannten Herren hat je eine „einstweilige Verfügung“ gegen uns erlassen. Mit freundlichen Grüßen Emilie Schlösser Klaus Schlösser Senat der Wirtschaft e.V. 53113 B o n n Baindt, den 16. Oktober 2016 und Hauptstadtbüro Senat der 10117 B e r l i n und Dr. Christoph Brüssel – Offener Brief Weingartens Volksbank-Vorstand zum Wirtschaftssenator ernannt Sehr geehrter Herr Härthe, als ich heute die Schwäbische Zeitung aufgeschlagen habe, traute ich meinen Augen nicht. Dass ich dann auch noch lesen musste, dass der Senat der Wirtschaft auch noch Weingartens Volksbank-Vorstand Wilfried Deyle zum Wirtschaftssenator ernannt hat, war das nicht nur für mich, sondern auch viele Andere ein Schlag ins Gesicht. Einmal abgesehen davon, dass man damit den „Bock zum Gärtner“ gemacht hat, denn außer Menschen auszurauben und mittelständische Firmen dem Erdboden gleich zu machen, versteht Herr Deyle nichts von Finanzgeschäften. Bei dem Gedanken, dass sich eine solche Kapazität wie Herr Deyle nun auch Senator der Wirtschaft schimpfen darf, wird mir nur noch übel. Personen die Sie sich ins Boot holen sollten eigentlich von Ihrer Institution sehr genau überprüft werden. Mittlerweile bin ich felsenfest davon überzeugt, und nicht nur ich, sondern auch ein hoher Finanzbeamte, dass die Vernichtung unserer „Schlösser-Firmen“ ein zweiter FlowTex-Skandal in Baden-Württemberg ist.“ an dem Vorstand Wilfried Deyle maßgeblich beteiligt war. Er hat die Steuerberater zu seinen Erfüllungsgehilfen gemacht und diese aufgefordert „Bilanz-Steuer- und Umsatzsteuerbetrug in Höhe von DM 5,8 Mio. je Firma, an uns zu begehen. „ Dieser Umsatzsteuer-Betrug ist bis heute nicht angeklagt worden. Die Steuerberater haben auf Order von W. Deyle die Umsätze pro Firma um je DM 5,8 Mio = insgesamt DM 11,6 Mio. in den Bilanzjahren 1998-2001 willkürlich erhöht. Es dürfte Ihnen ja auch bekannt sein, dass Umsatzsteuerbetrug nicht der Verjährung unterliegt. Wenn die Staatsanwaltschaft Ravensburg den Fall anklagen und aufrollen würde, kann bewiesen werden, dass die Voba Weingarten mit unserem Geld ähnliche spekulative Geschäfte betrieben hat. Weil diese Geschäfte damals schief gingen, mussten die Schlösser-Firmen im Wert von DM 8,0 Mio. geopfert werden. Damit wurde nicht nur unsere 45 jährige Existenz, sondern auch unsere gesamte Familie zerstört. Darauf kann doch Ihr neuer Wirtschaftssenator Deyle sicherlich richtig stolz sein? Die Ziele Ihrer Institution beschreiben Sie wie folgt: „der Senat der Wirtschaft setzt sich aus Persönlichkeiten der Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft zusammen, die sicherlich gegenüber Staat und Gesellschaft besonders verantwortungsbewusst sind. Sie sind Botschafter des Senats und tragen durch Ihre Mitgliedschaft gemeinsam dazu bei, die gemeinwohlorientierten Ziele des Senats im Dialog mit Entscheidungsträgern der Politik, Wirtschaft, Kultur und Medien umzusetzen. Der Europaabgeordnete Sven Giegold hat dieser Tage eine Petition erstellt und ins Netz gestellt. EU-Parlament: Lobbyismus transparent machen, schnelle Seitenwechsel verhindern! Leider ist festzustellen, dass sich das Handeln von Herrn Deyle mit Ihren Vereinszielen nicht vereinbaren lässt. Er ist unter meinen Augen ein „Verbrecher“ und zur Kommunikation nicht bereit, auch nicht bereit, seine Fehler einzugestehen. Uns liegen alle dokumentierten Beweise unserer Unschuld vor. Insofern wird von uns bezweifelt, ob Herr Deyle der richtige Mann für ein solches Amt ist. Da nicht nur ich diese Meinung vertrete, sondern auch Personen die in der Öffentlichkeit stehen und wissen, was Herrn Deyle vorzuwerfen ist, geht mein heutiges Schreiben auch an alle politischen Vertreter des Baden-Württembergischen Landtages, auch an die Medien, die sich bereits für unseren Fall interessieren. Vorsorglich teile ich Ihnen mit, dass wir alle Hebel in Bewegung setzen werden, dass Herrn Deyle dieses Amt wieder aberkannt wird und dass er als Anstifter zum DM 8,0 Mio. Steuer-Umsatzsteuer- und Bilanzbetrug zur Verantwortung gezogen und endlich angeklagt wird. Nach der deutschen Rechtsprechung und Gesetz sind Anstifter zur Tat, wie die Ausführer der Tat zu bestrafen. Die Vergehen des Herrn Wilfried Deyle gegenüber Klaus und Emilie Schlösser sind folgende: 1. Die Voba hat für die Bilanzjahre 1998-2001 die Umsätze bei der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser (besteh.seit 1961) und bei der Schlösser -Spezialtiefbau GmbH (besteh. Seit 1995) um je DM 5,8 Mio. illegal erhöhen lassen und beauftragt. Für diese Beträge gibt es keine realen Umsätze. Deyle hat die Steuerberater zu seinen Erfüllungsgehilfen gemacht. Dieser an uns begangene Betrug wird auch von der Kripo Ravensburg in ihrem Gutachten vom 29.1.2005 dokumentiert und Ausführung und die Tat auf Steuerberater Link dokumentiert. 2. Allein die daraus entstandene – zusätzliche Umsatzsteuer macht ca. DM 1,6 Mio. aus. 3. Dieser an uns begangene DM 8,0 Mio. Steuer-Bilanz- und Umsatzsteuer – Betrug ist bis heute nicht angeklagt worden von der Justiz in Ravensburg 4. am 3.2.06 bestellte die Voba Weingarten unsere Tochter Sabine Schlösser zu sich. Sinn und Zweck war eine Nötigung und Erpressung ihr € 60.000.– zu bezahlen, wenn sie mich – ihre Mutter – zum Schweigen bringt, damit diese keine Ermittlungen mehr macht und diese dann dem Staatsanwalt und dem Insolvenzverwalter mitteilt. (Siehe hierzu die Strafanzeige von Sabine Schlösser und Michael Schellinger) In diesem Gespräch gibt die Bank zu, dass sonst ca. € 500.000.– aus sie zukommen würde. 5. In den Jahren 2000 und 2001 buchte die Voba vom Konto Klaus und Emilie Schlösser, sowie von der Grundstücksgemeinschaft Klaus und Emilie Schlösser € 225.000,– ohne gültige Unterschrift ab. 6. Eine LV von Klaus Schlösser, die 2004 ausbezahlt worden wäre, löste die Voba ein, ohne diese über Cashlife zu verkaufen – Schaden mindestens € 50.000.–. 7. Die Voba behauptete gegenüber dem Insolvenzverwalter einen noch offenen Avalkredit – Kto. 57 894191 über DM 100.000.– zu haben. Dies ist eine Lüge. Es gibt keinen Kreditvertrag. Wir haben bereits 1997 für die Bürgschaften eine Versicherung bei der R & V abgeschlossen. Die Voba hat diesen Kredit gegenüber dem Insolvenzverwalter abgerechnet. Verlust für uns DM 100.000.– . Die Beweise liegen uns vor. 8. Versteigerung meines Elternhauses – Ravensburg Ährenweg 11 – das bereits 1990 ich auf meine 3 Kinder überschrieben hatte. Die Voba versteigerte dieses Haus – die Kinder waren Drittschuldner – als 1. Objekt. Das Haus wollte der ehemalige Prokurist der Voba – Herr Dorner – für sich um € 100.000.– ersteigern. Schätzwert des Hauses mit 2 Garagen € 225.000.–. 9. Löschung meines Nießbrauches auf dem Haus Ährenweg 11 – Der Nießbrauch war vorrangig vor einer Grundschuld der Wttbg.Versicherung in Höhe von DM 100.000.–. Die Tilgung dieser Grundschuld erfolgte bereits im Februar 2002 mittels der Auszahlung der dafür abgeschlossenen LV. Beweise und Bestätigung der Wttbg. Versicherung, dass dieser Betrag plus Bonus ausbezahlt worden ist an die Volksbank Weingarten liegt uns vor. Die Voba behauptete, dass sie berechtigt ist, diese Grundschuld auf eine andere Grundschuld unseres Hauses in Baienfurt übertragen kann und somit berechtigt wäre, den Nießbrauch zu löschen. Die Insolvenz von uns war erst 1,5 Jahre später. 10. Auflösung aller unserer Lvs -ohne uns jemals eine Abrechnung vorzulegen und uns ohne Altersversorgung „vegetieren“ zu lassen. 11. Zur weiteren Aufklärung des an uns begangenen Betruges unterschlägt bis heute die Staatsanwaltschaft Ravensburg unsere 8 Buchhaltungs-Steuer-Umsatzsteuer- und Arbeitskonten-Ordner der Jahre 1998-2001 der beiden Schlösser-Firmen. Ebenfalls unterschlägt diese Behörde die „angeblich von den Steuerberatern erstellten Scheinrechnungen in Höhe von DM 5,8 Mio., die wahrscheinlich ohne Umsatzsteuerindifikations-Nr. sind und auch nicht den Vorschriften einer ordentlichen Rechnungsstellung entsprechend erstellt worden sind. 12. Ein Gericht, das für Entscheidungen erhebliche Beweise nicht erhebt und anklagt, verletzt das Prozessrecht. Es wurden die Schuldeingeständnisse der Steuerberater – siehe Gerichtsblatt 199 und 282, sowie das Gutachten der Kripo unterschlagen von der Staatsanwaltschaft. Dies zur Unterschlagung der wichtigsten 8 Ordner. Näheres und Ausführliches finden Sie in unserer Webesite www.skandal-rv.de. Die Steuerfahndung, die Finanzbehörde in Ravensburg, die Oberfinanzdirektion in Karlsruhe (Frau Präs.Heck) wissen von Anbeginn der Insolvenz – Jahr 2003 – über den an uns begangenen Betrug Bescheid. Auch diese Behörden haben bis heute die wichtigsten 8 Ordner unserer Firmen für ihre Recherchen zu keinem Zeitpunkt von der Staatsanwaltschaft Ravensburg für ihre Ermittlungen erhalten. Alle Behörden werden „diskret von der Staatsanwaltschaft Ravensburg gelenkt, damit der an uns begangene DM 8,0 Mio. Betrug und der von der Justiz in Ravensburg begangene Prozessbetrug nicht aufgedeckt wird.“ Hier sind wir bei der Petition von Herrn Giegold – Lobbyisten werden in unserer Gesellschaft geschützt. Handwerker und Mittelständler wie wir, werden elementiert und ruiniert. Mit freundlichem Gruß Emilie Schlösser Herr Giegold Staatsanwaltschaft Ravensburg z.Hd.v.Herrn Sta. A. Boger Seestr. 1 88214 R a v e n s b u r g Baindt, den 31. März 2017 an Landgericht Ravensburg z.Hd.v. Richter Herrn Schneider Verfahren 4 AO 304/16 und 4 AO 306/16 EV-Voba Weingarten und W. Deyle Vorstand der Voba Weingarten und Steuerfahndung Ulm AZ: 77475/31653- ÜL-Nr. 2004/529 – SG: XXII Gneisenaustr. 60 z.Hd.v.Herrn Dr. Frank und Herrn Rommel Sachgebietsleiter 89008 U l m / Donau und Oberfinanzdirektion Karlsruhe z.Hd.v.Frau Präs. Heck AZ: 412 Moltkestr. 50 76133 Karlsruhe und Justizministerium Baden-Wttbg. Justizminister Herr G. Wolf Stuttgart und Finanzamt Ravensburg Wilhelmstr. eingeleitetes Steuerstrafverfahren gegen Emilie ScStrafhlösser vom 20.4.2004 bei der Steuerfahndung Ulm 88250 Weingarten/ Wttbg. und Polizeidirektion der Kriminalpolizei Ehlerstr. 15 in unserer Sache ermittelnde Beamte Herrn Erdle 88046 Friedrichshafen / Bodensee und Polizeipräsidium Baden/Wttbg. Benediktinerplatz 3 78467 Konstanz / Bodensee und Landeskriminalamt Baden/Wttbg. Taubenheimerstr. 85 70372 S t u t t g a r t und Landtag Baden-Wttbg., Stuttgart DSTG- Berlin Herrn Horst Glanzer Herr Amtsgerichtsdirektor Grewe Herrn Landgerichtspräsident Herr Dörr, Reg.Präs. Tübingen AZ: AZ: St/0173712/2011 Ermittler Herr Andreas vom Scheidt Presse und andere Teillweise per Einschreiben- Rückschein – persönliche Übergabe und per fax. Straftantrag und Strafanzeige gegen die Steuerberater Winfried Storz, 88250 Hänlehofstr. und Mathias Link, Ravensburg, Zwergerstr., sowie gegen die Vorstände Stollhofer und W. Deyhle von der Volksbank Weingarten eG, 88250 Weingarten/Wttbg. – wegen vorsätzlicher Bilanzfälschung, Bilanzverschleierung, Bilanz- und Umsatzlifting, Umsatzsteuer-Betrug in den Bilanzjahren 1998-2001 bei den beiden Schlösser-Firmen. Der an uns – Klaus und Emilie Schlösser, sowie an den Schlösser-Firmen begangene DM 8,0 Mio. Umsatz- Umsatzsteuer- und Bilanzbetrug in den Bilanzjahren 1998-2001 durch die Steuerberater Winfried Storz und Mathias Link, in Zusammenarbeit mit den Vorständen der Volksbank Weingarten eG. Sehr geehrter Herr Staatsanwalt A. Boger, Sehr geehrter Herr Richter Schneider, Sehr geehrte Frau Dr. Rezbach, Sehr geehrter Herr JustizministerG.Wolf Sehr geehrte Frau Präs. Heck, Sehr geehrter Herr Dr. Frank, Sehr geehrte Damen und Herren, bereits mit unserem Schreiben vom 6. Februar 2017 haben wir diesen Strafantrag angekündigt. Er beruht auf den neuesten, dokumentierten Kenntnissen die wir über die nun von uns ausgedruckten Bilanzen der Jahre 1998-2003 mittels des Buchhaltungscomputers über den an uns begangenen DM 8,0 Mio. Umsatz- Umsatzsteuer- und Bilanzbetrug in den Bilanzjahren 1998-2001 durch die Steuerberater Winfried Storz und Mathias Link, in Zusammenarbeit mit den Vorständen, Stollhofer und W. Deyle, der Volksbank Weingarten eG. Weingarten/Wttbg., feststellen konnten. Siehe hierzu die Schuldeingeständnisse des Steuerberaters W. Storz, lt. Gerichtsblatt 199 und von Steuerberater M. Link, lt. Gerichtsblatt 282. Wir stellen Strafantrag und Strafanzeige wegen vorsätzlich begangenem Umsatz-Umsatzsteuer- und Bilanzbetrug an den Eheleuten Klaus und Emilie Schlösser, der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser, sowie an der Grundstücksgemeinschaft Klaus und Emilie Schlösser in einer Höhe von mindestens DM 8,0 Mio. Hier kommt der § 369, Abs. 2 AO i.V. m. § 15 S5 StGB in Betracht. Weiter liegt zur Strafbarkeit der Bilanzfälschung nach dem HGB auch eine Bankrottstraftat nach dem StGB vor und muss lt. § 283 ff, StGB von der Staatsanwaltschaft Ravensburg geahndet werden. Beweis: beiliegende Kontenblätter und den der Staatsanwalt Ravensburg vorliegenden Buchhaltungs-Bilanz-Steuer-Umsatzsteuer – Ordner der Jahre 1998- 2003. Wir – Klaus und Emilie Schlösser – bitten hier um die Mitarbeit und Mithilfe der Justiz und Staatsanwaltschaft Ravensburg, denn laut Aussage von Staatsanwalt Wizemann vom 9. September 2011 gegenüber dem 1. KHK Andreas vom Scheidt, vom Dezernat Sonderfälle/Organisierte Kriminalität, Tübingen, hat Herr Wizemann zugegeben, dass Steuerberater Storz und Link zugegeben hätten, dass sie den Bilanz- und Umsatzsteuerbetrug gebucht hätten. Diese Aussage gegenüber Herrn vom Scheidt bestätigt den Bilanz- Umsatz- und Umsatzsteuerbetrug in den Jahren 1998-2001. Beweis: Bestätigungsschreiben vom September 2011 an Herrn vom Scheidt. In dem an uns begangenen Umsatz- und Umsatzsteuer-Bilanzbetrug sind die Steuerberater Storz und Link die Täter. Anstifter, oder Gehilfe, bzw. Auftraggeber sind die Vorstände der Volksbank Weingarten eG, Stollhofer und Deyle. Dies kann anhand diverser Unterlagen der Justiz nach gewiesen werden. Im übrigen liegen diese Beweise alle seit 2004 der Staatsanwaltschaft Ravensburg vor. Die Steuerberater Storz und Link müssen jedoch zur Aufklärung des an uns begangenen DM 8,0 Mio. Steuer- Umsatz- und Umsatzsteuer-Betruges weiterhin klar stellen, wer ihnen den Auftrag zum Bilanzbetrug erteilt hat. Hier die Vorlage von Beweisen! Weiterhin beantragen wir die Vereidigung der Steuerberater Storz und Link in dieser Sache. Weiterer Beweis: Schreiben vom 13.9.2007 von Staatsanwalt Wizemann an Emilie Schlösser. Hier teilt Sta. Wizemann Frau Schlösser mit, dass Steuerberater Link die Aussage gemacht hätte, „dass Frau Schlösser ohne Genehmigung und ohne Anweisung der Verantwortlichen, unberechtigter Weise, willkürliche Buchungen zwischen den Unternehmen der Schlösser – Gruppe vorgenommen hat.“ Nachweislich steht jedoch fest, das die „Scheinbuchungen = auch genannt illegale Bilanzlifting, wie seit neuestem von Staatsanwalt Diel im „Fall Bieger und King“ genannt, von Emilie Schlösser nicht ausgeführt werden konnten. Denn nachweislich sind die Buchungen während der Bilanzarbeiten der Steuerberater Storz und Link ausgeführt worden. Bei der Datev-Buchhaltung kann der „ Benutzer -“ also die Firmen – Schlösser – ausschließlich ca. 3-4 Monate nach dem Buchungsjahr noch Daten in der Buchhaltung eingeben. Danach nur noch der Steuerberater, der ja auch der Kunde bei der Datv ist. Hier sollte sich zuerst einmal Herr Wizemann mit den Gepflogenheiten der Datev-Buchhaltung auseinander setzen und sich bei dieser Firma erkundigen, dann hätte er sich auf eine solche Aussage von Steuerberater Link nach reichlicher Prüfung nicht verlassen dürfen. Weiter schreibt Staatsanwalt Wizemann auf Seite 2 dieses Briefes vom September 2007 an Emilie Schlösser, „die Einlassung der Beschuldigten (hier sind die Steuerberater gemeint ) sind jedenfalls nicht mit der erforderlichen Sicherheit zu widerlegen. Zu diesen wichtigsten Fragen in dem an uns durch die Steuerberater Storz und Link, und den Geschäftsführern Stollhofer und Deyle begangenen DM 8,0 Mio. Betrug wurden weder Klaus Schlösser, Emilie Schlösser, noch Sabine Schlösser im Detail verhört. Noch unverständlicher ist, dass Emilie Schlösser zu keinem dieser Anschuldigung den Auftrag zum Bilanz-und Umsatz- und Umsatzsteuerbetrug erteilt zu haben, je verhört worden ist, noch konnte und durfte sie sich verteidigen, noch konnte und durfte sie Beweise und Belege vorlegen, die zur Entlastung ihrerseits geführt hätten. Fakt und Beweis: Ich Emilie Schlösser kann und bin jederzeit bereit unter Eid aussagen und bestätigen, dass ich zu keinem Zeitpunkt Herrn Storz und Herrn Link den Auftrag zum Umsatz-Umsatzsteuer- und Bilanzbetrug erteilt habe. Eine Einstellung unserer und meiner mehrfachen Strafanzeigen seit dem Jahr 2005, der Strafanzeigen gegen die Steuerberater Storz und Link, gegen die Vorstände der Volksbank Weingarten, Stollhofer und Deyle, nach § 170, Abs. 2 STPO ist hier nicht gegeben. Die Verfassung und das Strafgesetz sagt klar aus, dass Kläger und Angeklagter = Anzeiger zu hören und zu vernehmen sind. Die Gesetze sind von der Staatsanwaltschaft Ravensburg sträflich verletzt worden. Beweis: Schreiben von Staatsanwalt Wizemann vom 13. 9. 2007 Dieser an uns begangene Umsatz- und Umsatzsteuerbetrug wurde vorsätzlich von den Steuerberatern W. Storz und M. Link begangen. Hier kommt der § 369, Abs. 2 i. V. m. Mit § 15 StGB in Betracht. Hier liegt Vorsatz vor. Der Betrug wurde fortlaufend in den Bilanzabschlüssen 1998-2002 bei den Schlösser – Firmen durch die Steuerberater ausgeführt. Die Steuerberater sind die Täter und Anstifter oder Gehilfe sind die Vorstände Stollhofer und Deyle von der Volksbank Weingarten e.G. Wir – Klaus und Emilie Schlösser – konnten die vorsätzliche Falschbehandlung und den Betrug durch die Steuerberater nicht erkennen. Wir müssen uns als Mandant darauf verlassen können, das heißt, dass die Steuerberater nach Recht und Gesetz ihre Arbeit laut ihrem Berufseid verrichten und ausführen. Hätte Emilie Schlösser – wie von Staatsanwalt Wizemann gegenüber dem Ermittler – 1. KHK Andreas vom Scheidt – am 9. September 2011 aus gesagt hat – den Auftrag zum Bilanz- Umsatz-Umsatzsteuer-Betrug erteilt, dann hätte bereits 1999 Herr Storz die Akten den Firmen Schlösser zurück gegeben und sein Mandat nieder gelegt. Im Rahmen des Dienstleistungsvertrages mit den Steuerberatern Storz und Link mussten und konnten wir davon ausgehen, dass die Steuerberater die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung und der Bilanzierung, im Zusammenhang mit den Bilanz-Schlussbuchungen, nach gesetzlicher Vorschrift ausführen werden. Beziehungsweise, dass sich die Steuerberater an ihren Berufseid halten. Bis heute haben wir die von Steuerberater Storz in seiner Schuldanerkenntnis – Gerichtsblatt 199 benannten „Aufstellungen = Scheinrechnungen“ nie gesehen. Hier ist von der Staatsanwaltschaft darauf zu achten, ob diese nach gesetzlicher Vorschrift erstellt worden sind, also insbesondere, ob die Voraussetzung des § 14 Abs. 1 UStG erfüllt wurden, sowie die Vorschriften einer korrekten Rechnungsstellung nach dem HGB. Aus dem Vorgehen der Steuerberater Storz und Link beim von Ihnen vorgenommenen Steuer-Umsatz- Umsatzsteuer- und Bilanzbetrug in den Bilanzjahren 1998-2001 erwächst eine Berichtigungspflicht. Dieses strafrechtlich relevante Verhalten rechtfertigt der § 13 StGB. Wir, Klaus und Emilie Schlösser, konnten die vorsätzlichen Umsatzerhöhungen in den 4 Bilanzjahren und die vorsätzlich falsch erstellten Jahresumsatzmeldungen der Jahre 1998-2000 nicht erkennen, da uns die Unterlagen hierzu vorenthalten wurden. Auch bewusst von Staatsanwalt Peter Wizemann vorenthalten, bzw. unterschlagen worden sind diese Unterlagen. Wir mussten uns darauf verlassen können, dass die Steuerberater nach Recht und Gesetz ihre Arbeit laut ihrem Berufseid ausführen. Diesen Auftrag durch die Vorstände der Volksbank Weingarten hätten die Steuerberater Storz und Link ablehnen müssen. Das heißt Beihilfe zum Betrug durch die Vorstände der Volksbank liegt vor, wenn die Steuerberater die „erfundenen Scheinrechnungen zum Zwecke des Umsatzliftings“ in Höhe von DM 5,8 Mio. pro Schlösser-Firma erstellt und dies in Zusammenarbeit mit der Volksbank eingebucht haben. Hier liegt eine hoch kriminelle Handlung der Steuerberater Storz und Link vor. Das heißt – die Steuerberater Storz und Link hätten uns von dem Ansinnen der Volksbank unterrichten müssen. Hier handelten die Steuerberater Storz und Link wissentlich und willentlich gegen den von ihnen geleisteten Berufseid. Wir- Klaus und Emilie Schlösser – verlangen hier, dass die von den Steuerberatern Storz und Link erstellten Bilanzen und Steuererklärungen der Jahre 1998-2001 der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser, sowie der Schlösser Spezialtiefbau GmbH, berichtigt werden. Wir verlangen von den Steuerberatern, dass diese Herren im Rahmen einer „Selbstanzeige“ ihre eigenen Fehler, bzw. Vergehen wegen des Umsatz- und Umsatzsteuerbetruges an den Eheleuten Schlösser und deren Einzelfirma anzeigen und berichtigen. Wir weisen hier auf die Korrekturpflicht nach § 153, Abs. 1 Nr. 1 AO hin. Siehe hierzu unsere Gegenüberstellung der durch die Steuerberater beim Finanzamt angemeldeten Jahresumsatz-Erklärungen mit den laut der Bilanz ermittelnden Umsätze. Hier allein ist schon der Betrug an den Eheleuten Schlösser, sowie der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser bewiesen. Anlage: Aufstellung vom 31. März 2017 Sollte hier des weiteren hier bei den Steuerberatern eine vorsätzliche Pflichtverletzung, z. B. Eine Mitwirkung zum Steuerbetrug an den Eheleuten Schlösser durch die Vorstände der Volksbank Weingarten e.G. vorliegen, verstößt dies gegen die Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung der Steuerberater Storz und Link nach § 57 StBerG. Im berufsgerichtlichen Verfahren drohen des Steuerberatern Pflichtverletzungen hin bis zu einem Berufsverbot nach § 70 StBerG und dem Ausschluss aus dem Beruf gemäß § 90 StBerG. Siehe auch Art. 12 I GG. Falsch ist auch die Aussage und die Einstellung der Justiz in Ravensburg, „ dass die Steuererklärungen unterschrieben sind“, und somit den Steuerberatern Storz und Link nichts passieren kann. Dies ist ein Irrglaube. Den Steuerberatern kann wohl etwas passieren, denn er bereitet die Steuererklärungen vor und der Mandant unterschreibt letztendlich. Denn der Mandant kann diese vorsätzliche Falschbehandlung und den Steuer-Umsatz- und Umsatzsteuer- und Bilanzbetrug des Steuerberaters in der Steuererklärung nicht erkennen. Die Strafverantwortlichkeit bezieht sich auf die Steuerberater, wenn diese Steuerberater Storz und Link in den von ihnen erstellten Steuererklärungen, hier in unserem Fall in den von den Steuerberatern erstellten Jahresumsatz-Erklärungen vorsätzlich und leichtfertig einen falschen Sachverhalt beurkunden. Beweis: anbei eine Aufstellung, dass eben nicht alle Steuer- und auch Umsatzsteuer-Erklärungen unterschrieben sind. Bei der GmbH müssen lt. Gesellschaftervertrag beide Gesellschafter – also Klaus und Thomas Schlösser – unterschreiben. Hier beantragen wir umgehend die Zulassung des Strafprozesses über den an uns begangenen DM 8,0 Mio. Umsatz-Umsatzsteuer- und Bilanzbetruges in den Bilanzjahren 1998- 2001 der beiden Schlösser-Firmen, sowie die Aufdeckung des Umsatz- und Umsatzsteuerbetruges, und die Berichtigung der Jahresumsatz-Steuererklärung der Jahre 1998- 2001, sowie der gesamten Steuererklärungen incl. der Gewerbesteuer der beiden Schlösser-Firmen nach § 153 AO. Wir bestehen hier auf einer Frist von 4 Wochen, dass die anklagende Behörde, die Staatsanwaltschaft Ravensburg, beim Landgericht einen Termin festlegt, in dem endlich nach über 8 Jahren die Betrügereien angeklagt und verurteilt werden. Ebenfalls beantragen wir auch hier die Zulassung und die Weiterführung des Steuerstrafrechtsverfahren gegen Emilie Schlösser bei der Steuerfahndung Ulm – denn das deutsche Steuerrecht sieht hier auch in unserem Fall die Möglichkeit vor, in solchen eklatanten Fällen kann auch nach „scheinbar rechtskräftigen Verfahren“ (wie immer von Staatsanwalt Wizemann an an andere Behörden behauptet wird ) nach § 227 AO noch nachträglich ein Steuerstrafverfahren gegen die Steuerberater W. Storz und M. Link zu gelassen wird. Außerdem beantragen wir, das von Staatsanwalt Wizemann im Jahr 2009 eingestellt Strafverfahren AZ: 77475/31653 SG: 22 ÜL-Nr. 77004/529 gegen Emilie Schlösser wegen vorsätzlichem Steuerbetrug – Umsatzsteuer etc., wieder aufzunehmen. Denn jetzt sind wir in der Lage der Steuerfahndung Ulm die notwendigen Unterlagen – sprich die Bilanzordner der Jahre 1998-2001 zur Verfügung zu stellen – die dieses Amt zu den Ermittlungen seinerzeit von der Staatsanwaltschaft Ravensburg nicht diese Akten erhalten hat. Des weiteren beantragen wir hier, dass die von uns gestellten Strafanzeigen, gegen die Steuerberater Storz und Link, gegen die Vorstände der Volksbank Weingarten, Stollhofer und Deyle, gegen Staatsanwalt Wizemann und Staatsanwalt a.D Heister – bei der Schwerpunktsstaatsanwaltschaft Mannheim vom 20. 2. 2016 – die im April 2016 der Staatsanwaltschaft Ravensburg von Mannheim zur Bearbeitung übersandt worden sind, mit einbezogen werden. Es handelt sich hier um 3 Leitzordner, in denen die gesamten Beweise, wie z. B. die Bilanzblätter der Bilanzen 1992-2001 der beiden Schlösser-Firmen, die Schuldeingeständnisse der Steuerberater und anderes enthalten sind, die ebenfalls zur Aufklärung des an uns begangenen Betruges relevant und wichtig sind. Dieses Strafverfahren, bzw. Strafanzeige – in Form von 3 Leitordnern – liegt der Staatsanwaltschaft Ravensburg seit April 2016 vor. Hier weisen wir wiederholt darauf hin, dass der DM 8,0 Mio. Umsatzsteuer-Umsatz- Bilanzbetrug an den beiden Schlösser-Firmen in den Jahren 1998-2001 bis heute nicht angeklagt worden ist von der Ravensburger Justiz. Falsch ist die Behauptung und Aussage des Staatsanwalt Wizemann gegenüber allen weiteren Behörden, „ dass es sich bei dem Verfahren am 3. April 2008 – AZ:15 Js 5359/04 um ein rechtkräftig abgeschlossenes Verfahren handelt. Rechtskräftig abgeschlossen kann ausschließlich nur das Verfahren vom 3.4.08 über „ Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt“ handeln, nicht jedoch über diesen DM 8,0 Mio. Umsatz- Umsatzsteuer- und Bilanzbetrug. Was nicht angeklagt war, kann auch nicht abgeschlossen sein. Eine Verjährung des Umsatz- und Umsatzsteuer- und Bilanzbetruges hat nicht stattgefunden, da Umsatzsteuervergehen nicht der Verjährung unterliegen. Eine Verjährung der illegalen Löschung des Nießbrauches aus der Immobilie Ravensburg, Ährenweg 11, unterliegt ebenfalls nicht der Verjährung. Ebenfalls nicht der Verjährung unterliegen Vergehen gegen die Grund- und Menschenrechte. Wie beim Prozess am 3.4.08 AZ: 15 Js 5359/04 geschehen. Hier wurde durch die Anordnung des Gerichtes über unsere Anwälte uns kurz vor Prozessbeginn gesagt, „dass wenn wir uns beim anstehenden Prozess verteidigen würden, wir für mehrere Jahre in Haft müssten“. Hier liegt ein Vergehen gegen den Art. 103, Abs, 2 GG und gegen das Zitiergebot vor. Zum Umsatz-Umsatzsteuer- und Bilanzbetrug: Es ist ganz einfach hier eine Struktur in die Bilanzen, bzw. in die „wilden Buchereien“, wie festgestellt lt. Gutachten vom 28.1.2005 der Kripo Ravensburg, bzw. Herrn Schöppner (Betriebswirt) hinein zu bringen. Das hat auch Herr Schöppner „als Betriebswirt“ in seiner Aufgabe, über den an uns begangenen Betrug ein Gutachten zu erstellen, fest gestellt. Dies hält er zum Beispiel fest auf dem Gerichtsblatt 296 des Gutachtens vom 28.1.2005. Hier heißt es wörtlich: „Steuerberater Link führte wilde Buchungen in Höhe von DM 5,8 Mio. aus zu Lasten der Einzelfirma Klaus Schlösser, der Grundstücksgemeinschaft Klaus und Emilie Schlösser, sowie zu Lasten von Sabine Schlösser, Dies diente zur Vertuschung der längst fälligen Insolvenz der GmbH.“ Diese dokumentierte Aussage des Herrn Schöppner im Gutachten ist mir im Gedächtnis geblieben. Und ich bin jederzeit in der Lage über ein Gedächtnisprotokoll dies unter Eid zu bestätigen. Die Vorgehensweise der Steuerberater in den Bilanzjahren 1998-2001 – Scheinrechnungen, bzw Scheinbuchungen – Umsatzlifting in Höhe von mindestens DM 5,8 Mio. pro Schlösser-Firma auszuführen, entspricht nach meiner Einschätzung „einer geschickt versteckten Gewinnausschüttung“ gegenüber der GmbH um in diesen Bilanzen der GmbH die Verluste zu kaschieren. Fatal jedoch ist, dass dieses Gerichtsblatt 296 aus dem Gerichtsordner Nr. V entnommen worden ist. Wer dieses Gerichtsblatt aus dem Ordner entwendet hat, ist uns nicht bekannt. Jedoch muss dies jemand gemacht haben, der an der Aufdeckung und Aufklärung des an uns begangenem Prozess- und Umsatz- Umsatzsteuer- und Bilanzbetruges auf keinen Fall interessiert ist, beziehungsweise etwas zu vertuschen hat. Bereits 2006 hat Emilie Schlösser bei Staatsanwalt Wizemann den 1. Antrag gestellt, dass ihr, bzw. uns die Bilanzordner übergeben werden. Wir hatten Kontakt zu Herrn Frank, Steuer- und Wirtschaftsprüfer, aufgenommen und wollten von ihm eine Begutachtung des an uns begangenem Betruges. Unser Schreiben wurde nicht einmal von Staatsanwalt Wizemann beantwortet. Und die notwendigen Akten haben wir ab diesem Zeitpunkt mit ca. 100 Schreiben angefordert. Die Lügen dieses Juristen gingen von „nie gehabt zu haben, bis hin am 9.11.11 gegenüber dem 1. KHK Andreas vom Scheidt, „ dass man diese zwar gehabt hat, aber diese 8 relevanten Ordner inzwischen verloren gegangen wären.“ Das ist die Staatsanwaltschaft Ravensburg. Bereits in den 1. Wochen der Ermittlungen durch die Kripo habe ich – Emilie Schlösser – mündlich und auch schriftlich meine Bedenken und die Vermutung Herrn Erdle mit geteilt, „dass bei der Höhe der geforderten Umsatzsteuer gegen über dem Finanzamt ein „Mehrumsatz von mindestens DM 10,0 – 11,00 Mio.-“ angemeldet worden sein muss. Eine Nachprüfung konnte nicht stattfinden durch E.Schlösser, da zu diesem Zeitpunkt der Buchhaltungscomputer, sowie die Buchhaltungs-Umsatzsteuer-Umsatz- Arbeitskonten- und Bilanzordner der Jahre 1998-2003 der beiden Schlösser – Firmen von Staatsanwalt Wizemann unterschlage wurden. Unterschlagen werden bis heute noch immer die Bilanz-Umsatzsteuer-Umsatz-Buchhaltungsordner der Jahre 1998-2003. Die Ravensburger und Stuttgarter Justiz, sowie der Landtag Baden-Württemberg sorgt nicht für Gerechtigkeit. Das führt allgemein zu einem großen Vertrauensverlust der Bürger in die „Demokratie in Deutschlands“, und zu einem Misstrauen gegenüber der Politik und der Politiker. Es geht hier vor allem die Menschlichkeit verloren. Die Wertegrundlage unserer Gesellschaft geht durch solche Prozessbetrügereien zu Grunde, wo einzelne Staatsanwälte – wie P. Wizeman und H. Heister – bestimmen, dass Menschen wie wir zu Tätern gemacht werden, obwohl wir eigentlich die Opfer sind. Diese Entscheidungsfindung in dem an uns begangenen Betrug, ist für uns nicht nach vollziehbar. Insbesondere dann nicht, wenn wie bei dem an uns begangenen Betrug die Beweise unserer Unschuld (Siehe Gutachten vom 28.1.05 – sowie der Schuldeingeständnisse der Steuerberater) dem Staatsanwalt und der Justiz vorliegen. Es bestand seit August 2003 hinreichender Tatverdacht, damit Anklage gegen die Täter Storz und Link erhoben werden kann durch die Übergabe des „Betrugsordners – Bilanz 2001 der GmbH mit 2 Versionen ein- und derselben Bilanz“ von Emilie Schlösser im August 2003 an Staatsanwalt Wizemann mit dem klaren Hinweis, dass es sich hier um einen Betrug in Höhe von DM 1,4 gegenüber der Einzelfirma Klaus Schlösser handelt. Der Sachverhalt des Betruges wurde auch laut dem Gutachten der Kripo vom 28.1.2005 ermittelt und dokumentiert. In unserem Fall wurden jedoch bewusst und vorsätzlich von Staatsanwalt Wizemann und Staatsanwalt Heister die dokumentierten Beweise zurück gehalten, damit gegen die Täter keine Anklage erhoben werden kann. Wir wurden am 3.4.08 (5 Jahre nach der Insolvenz) wegen „Veruntreuen und Einbehalt von Entgelt“ beim Amtsgericht Ravensburg angeklagt und über einen „informellen Deal“ verurteilt. Bei dem sich der Richter Böhm in seinem Schlusswort noch die beleidigende Aussage gegenüber Emilie Schlösser erlaubte „Frau Schlösser sehen sie doch ein, dass sie zu dumm waren eine Firma zu führen …………………………….Für diese beleidigende des Richter Aussage ist ein Zeuge aus dem Publikum vorhanden. Der an uns begangene DM 8,0 Mio. Umsatz-Umsatzsteuer und Bilanzbetrug ist bis heute nicht angeklagt worden.Siehe hierzu die beiden Schreiben des Richter Bürglen vom Amtsgericht Biberach. Anlagen: 2 Schreiben von Richter Bürglen vom 21.Mai 2012 und vom 10.7.2012 an die Staatsanwaltschaft Ravensburg Somit sind die Täter – die Steuerberater Storz und Link und die Vorstände der Volksbank Weingarten, Stollhofer und Deyle, weiterhin berechtigt die Bürger zu betrügen. Denn sie werden von der Justiz in Ravensburg darin noch unterstützt Wir sind hier der berechtigten Ansicht, dass Staatsanwalt Wizemann und Staatsanwalt Heister ihre Macht missbraucht haben und gegen das geltende Recht und das geltende Gesetz verstoßen, bzw diese Gesetz missbraucht haben. Wir, insbesondere ich Emilie Schlösser, habe immer noch ein „Dennoch-Vertrauen“ aus dem ich die Kraft schöpfe, dass wir an dem uns begangenen Betrug nicht allein gelassen werden und vertrauen auf Menschen, auf Juristen, die genügend Eigenentscheidung und die notwendige Zivilcourage besitzen und haben in ihrem Beruf und diese Eigenschaften auch in unserem Fall einsetzen werden, um dieses Vergehen an uns nach Recht und Gesetz anzuklagen und aburteilen werden. Wir haben zig Mal gebeten und es wäre auch an der Zeit, über unseren seit Jahren geforderten Vorschlag sich zusammen zu setzen, nach zu denken, um gemeinsam über mögliche Lösungen zu unterhalten und zu überlegen, wie der an uns begangene Betrug und der Missbrauch durch die Justiz in Ravensburg gelöst werden kann. Dies könnte auch als eine Art „Beratungsprozess“ gesehen werden und würde einen darauf folgenden Prozess um Einiges vereinfachen. Wenn das Ganze heute öffentlich wird, wird es eine große Blamage für die Justiz in Ravensburg werden – nicht für die Kripo die ein wesentlicher Teil des Betruges richtig erkannt, ermittelt und dokumentiert hat im Gutachten vom 28.Januar 2005 – und dann aber im Auftrag der Staatsanwaltschaft nicht mehr weiter ermitteln durfte und über die gemachten Ermittlungen schweigen musste, sein. Erste und wesentliche Beweise des an uns begangenen Umsatz-Umsatzsteuer- und Bilanzbetruges sind: Beweis: Einbuchung von fiktiven Beträgen im Bilanzjahr 1998 durch das Steuerberater – Büro Storz, 88250 Weingarten über das Konto 3630 laut beiliegenden Kontoauszügen der Einzelfirma Klaus Schlösser und der Schlösser Spezialtiefbau GmbH in Höhe von DM 898.281,– siehe Kontoauszug Nr. 3630 der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser – dazu ist zu sagen, dass alle Buchungen vom 31.12.1998 = 9 Buchungen – vom Steuerbüro Storz ausgeführt wurden. – beim vorherigen Steuerbüro Schön u. Wachtel gab es kein Verrechnungskonto KS/GmbH. Und kein Verrechnungskonto GbR/GmbH. Siehe Kontoauszug der Schlösser-Spezialtiefbau GmbH – Kto. 3630 Hier bleibt fest zu halten, dass Stb. Storz die bereits gebuchten Vorgänge der Jahre 1998- und 1999 bis April, die vom Steuerbüro Schön und Wachtel bereits gebucht waren, umbuchte vom System „rewe“ auf das System „datev“. Hier sind vermutlich massive Fehler gemacht worden. (Dies zur Aussage, dass in der Buchhaltung eine „Schlamperei“ gewesen wäre und dass Emilie Schlösser gebucht und zu verantworten habe. Wie schon gesagt und auch bezeugt werden kann, hat E. Schlösser seit dem Buchungsjahr 1995 nicht mehr selber gebucht.) Beweis: Einbuchung von fiktiven Beträgen im Bilanzjahr 1999 durch das Steuerberater-Bür0 Storz, 88250 Weingarten über das Konto 3630 laut beiliegendem Kontoauszügen der Einzelfirma Klaus Schlösser und der Schlösser -Spezialtiefbau GmbH in Höhe von DM 1.695.986,03 und dem Konto 3635 Verr-Konto. Klaus Schlösser/ Thomas Schlösser einen weiteren fiktiven Betrag von DM 378.721,43 eingebucht. Bei beiden Konten handelt es sich um Zahlungen der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser für die GmbH und die Thomas Schlösser. Denn zu diesem Zeitpunkt hatte die Volksbank Weingarten schon die Konten der GmbH gesperrt und auch nie wieder eröffnet. Das heißt im Klartext, Kosten die die Einzelfirma für die GmbH bezahlt hat, werden dann in den Bilanzabschlüssen von den Steuerberatern Storz und Link der Einzelfirma belastet, anstatt gutgeschrieben. Alle Zahlungen der Einzelfirma für Schlösser Spezialtiefbau GmbH können anhand der „Original-Kontoauszüge“ der Jahre 1998 bis 2003 von Klaus und Emilie Schlösser nach gewiesen werden. siehe Kontoauszug der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser Kto. 3630 und 3635 Siehe Kontoauszug der Schlösser-Spezialtiefbau GmbH Kto.3630 Beweis: Einbuchung von fiktiven Beträgen im Bilanzjahr 2000 durch das Steuerbüro Link, 88214 Ravensburg, über das Konto 3060 laut beiliegenden Kontoauszügen der Einzelfirma Klaus Schlösser und der Schlösser-Spezialtiefbau GmbH in Höhe von DM 2.041.680,13 ( Beinhaltet das Konto 3635 Verrechnung. Klaus Schlösser mit Thomas Schlösser 465.102,08 – siehe Bilanz Thomas Schlösser für das Jahr 2000 Siehe Kontoauszug der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser Kto. 3630 Siehe Kontoauszug der Schlösser – Spezialtiefbau GmbH – Kto.3630 Beweis: Einbuchung von fiktiven Beträgen im Bilanzjahr 2001 – hier die Version I die von Staatsanwalt Wizemann als die gültige Version angesehen wurde – über das Konto 3630 und andere laut beiliegenden Kontoauszügen der Einzelfirma Klaus Schlösser und der Schlösser-Spezialtiefbau GmbH in Höhe von DM 1.411.873,74. Dieser Bilanzordner 2001 der GmbH wurde im August 2003 dem Staatsanwalt Wizemann von Emilie Schlösser benannt „als Betrugsordner“ übergeben. In diesem Ordner befanden sich 2 Versionen ein- und derselben Bilanz 2001. Die Version II wurde im Auftrag – angeordnet von W.Deyle von der Volksbank Weingarten über Sabine Schlösser- von Herrn Link verlangt. Fakt ist, dass Staatsanwalt Wizemann seit August 2003 von dem an uns begangenen Betrug informiert war und diesen Betrugsordner in Händen hatte. Siehe Kontoauszug der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser – Kto. 3630 Siehe Kontoauszug der Schlösser-Spezialtiefbau GmbH – Kto. 3630 Beweis: siehe Einbuchung von fiktiven Beträgen in der Bilanz 2001 ……….. Beweis: Deckblatt der Jahresumsatzmeldungen der Einzelfirma Klaus Schlösser für die Jahre 1998-2000 die durch das Finanzamt Ravensburg – Steuerprüfung – lt. § 164 AO am 18.2.03 ungültig gemacht worden sind. Angemeldet wurden beim Finanzamt für die Jahre 1998-2000 Durch Steuerbüro Storz für Klaus und Emilie Schlösser für das Jahr 1998 Umsatz lt. Bilanz DM 1.326.260,– festgestellt. Angemeldet beim Finanzamt jedoch DM 2.157.685,– Differenz = DM 831.425,– Hierfür Mehrbelastung von Umsatzsteuer von ca. DM 110.000.– Durch das Steuerbüro Storz für Klaus und Emilie Schlösser für das Jahr 1999 Umsatz lt. Bilanz DM 1.240.395,– festgestellt. Angemeldet beim Finanzamt jedoch DM 2.426.001,– Differenz = DM 1.217.817,– Hierfür Mehrbelastung von Umsatzsteuer von ca. DM 165.000.– Durch das Steuerbüro Link für Klaus und Emilie Schlösser für das Jahr 2000 Umsatz lt. Bilanz 922.420,– festgestellt Angemeldet beim Finanzamt jedoch DM 2.468.785,– Differenz = DM 1.546.35,– Hierfür Mehrbelastung von Umsatzsteuer von ca. DM 213.291,– Durch das Steuerbüro Link für Klaus und Emilie Schlösser für das Jahr 2001 Umsatz lt. Bilanz DM 2.733.721,– erstelle im Juni 2003. In diesem Betrag ist eine Luftbuchung in Höhe von DM 1.411.873,– enthalten. Somit Mehrumsatzsteuer bei K. Und E.Schlösser – von DM 194.740,– Anlage siehe Aufstellung über den Umsatzsteuer-Betrug an der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser – erstellt von Emilie Schlösser Das Jahr 2001 wurde von Stb. Link während der bereits bestehenden Insolvenz im Juli 2003 gefertigt – diese Bilanz ist weder von Klaus Schlösser noch von Emilie Schlösser unterschrieben, noch haben wir die damals je gesehen. Zur Erstellung der Bilanz 2001 der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser hatte Link von uns keinen Auftrag. Diese Bilanz hat Emilie Schlösser erst nach dem Prozess am 3.4.08 von ihrem Verteidiger RA N. Rogg zusammen mit den Gerichtsakten erhalten. Anmeldungen der Jahresumsatz-Meldungen bei der Schlösser-Spezialtiefbau GmbH. Und dem Abgleicht mit den Bilanzen 1998-2001- werden in den nächsten 3-4 Wochen spätestens eingereicht. Wie aus den Jahresumsatz-Meldungen bis dato zu ersehen ist, wurden die DM 5,8 Mio. der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser nicht belastet, sondern als Gutschrift mit Umsatzsteuer belegt. Die genaue und detailierte Aufstellung erfolgt in den nächsten 2 – 3 Wochen. Emilie und Klaus Schlösser Emilie Schlösser 88255 Baindt, Fliederstr. 8 und Klaus Schlösser 88250 Weingarten, Franz-Beerstr.88 Telf. 07502 912564 fax. 07502 912618 0175 4947334 Landgerichtspräsident Herrn Richter Dörr Marienplatz 88214 R a v e n s b u r g Baindt, den 10. 4. 2017 persönliche Übergabe Unser Strafantrag und Strafanzeige vom 31. März 2017 gegen die Steuerberater Wilfried Storz, 88250 Weingarten, Hänlehofstr. und Mathias Link, Zwergerstraße, 88121 Ravensburg, sowie gegen die Vorstände der Volksbank Weingarten e.G. 88250 Weingarten/Wttbg. – wegen vorsätzlicher Bilanzfälschung, Bilanzverschleierung, Bilanz- und Umsatzlifting, Umsatzsteuerbetrug in den Bilanzjahren 1998-2001 bei den beiden Schlösser-Firmen Sehr geehrter Herr Dörr, Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem bis heute von Ihrer Justiz und Staatsanwaltschaft in Ravensburg der an uns begangene DM 8,0 Mio. Umsatz- Umsatzsteuer-und Bilanzbetrug wissentlich vertuscht wird und bis heute nicht angeklagt worden ist (Prozessbetrug am 3.4.08 AZ 15 Js 5359/04) stellen wir Ihnen zur Terminstellung und Anklage des Betruges an uns gegen die Täter, Storz, Link, Stollhofer und Deyle einen Termin von 6 Wochen – also bis zum 31. Mai 2017 Wir erwarten von der Ravensburger-Justiz, dass dieser Termin eingehalten wird. Wir fordern von der Ravensburger-Justiz, die sich bis heute über alle Grund- und Menschenrechte hinweg gesetzt hat, dass dieser Fall umgehend aufgenommen wird. Wir als Grundrechtsträger fordern die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte, welche die unverletzlichen und unveräußerlichen Abwehrrechte gegen jede öffentliche und juristische Gewalt gewährleistet. Wir fordern, dass uns der bis heute verwehrte nach Art. 103, Abs. 1 des GG gewährt wird und auch nach zu holen ist. Dieser wurde uns durch einen „illegalen informellen Deal am 3.4.08“ verwehrt. Es wurde uns über die Anwälte gesagt, „dass wenn wir uns beim anstehenden Prozess verteidigen, wir für mehrere Jahre in Haft müssten…………“ Ebenfalls musste ich – Emilie Schlösser – mir die wirkliche „dumme Aussage des Richter Böhm“ am Schluss der 2,5 stündigen Verhandlung anhören: „ Frau Schlösser sehen sie doch ein, dass sie zu dumm waren, eine Firma zu führen ………… Dieser durch Sie und Ihrer Kollegen jahrelangen provozierte juristische Stillstand in dieser Betrugssache muss endlich ein Ende gesetzt werden. Auch müssen die dafür verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Es ist uns hinreichend bekannt, dass durch dieses Vorgehen der Ravensburger Justiz die Täter geschützt werden sollten. Das was wir durch diesen DM 8,0 Mio. Betrug der Steuerberater und der Vorstände der Voba und dann noch wegen des Prozessbetruges durch die Ravensburger Justiz mit gemacht haben, hätte andere Bürger wahrscheinlich in den „Wahnsinn“ getrieben. Da könnte dann die im September 2015 gemachte Aussage des leitenden Staatsanwalt Boger gegenüber Emilie Schlösser – „ dass bei Emilie Schlösser beginnende, fortschreitende Krankheitsmerkmale erkennbar wären „ stimmen. Doch der Glaube an die Gerechtigkeit in Deutschland hat uns die Kraft zum Durchhalten gegeben. Hier möchten wir noch einfügen, dass uns bekannt geworden ist, dass bereits im Oktober 2012 bei der Heinzl-Gruppe, Bad Waldsee, eine Razzia durch den Zoll, die Kripo und auch der Steuerfahndung statt gefunden hat. Hier wegen Steuerbetrug, illegaler Beschäftigung und anderem. Zwei Jahre später wurde ein Mitarbeiter dieser Firma von Staatsanwalt Wizemann angeklagt. Gegen die Firmeninhaber und Täter ist bis heute keine Anklage – 5 Jahre danach – durch die Staatsanwaltschaft Ravensburg erfolgt. Hier stellt sich wiederum die Frage, wer wird hier geschützt??????????????? Weiter glaubte ich mich verhört zu haben, als der neue Bundespräsident, Herrn Steinmeier, am 3.4.17 in Brüssel, die Aussage machte, „Deutschland ist der Leuchtturm der Gerechtigkeit für Europa“. Hat er sich da nicht ein wenig vertan? Ja Herr Dörr, wir haben inzwischen, dank unseres jüngsten Sohnes, Dr. Jörg Schlösser (Informatik) die gesamten Bilanzen und Buchhaltungsordner der Jahre 1998-2003 ausgedruckt und den Betrug der Steuerberater fest gestellt und ermittelt. Dies ist und wäre Arbeit Ihrer Ermittler gewesen. Warum die Kripo nicht den Auftrag zum Abgleich der Jahresumsatzmeldungen an die Finanzbehörde und den Bilanzen von den Staatsanwälten Heister und Wizemann erhalten hat – ist uns inzwischen klar geworden. Klar geworden ist uns auch, warum seit 2005 diese wichtigsten Geschäftsordner von der Staatsanwaltschaft Ravensburg unterschlagen worden sind. Klar geworden ist, warum wir diese Geschäftsornder 2006 nicht erhalten haben, als wir von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer ein Gutachten erstellen lassen wollten. Wären nur diese einfachsten Ermittlungswege verfolgt worden, hätte sich der Betrug an uns bereits mit dem Gutachten vom 28.1.2005 der Kripo Ravensburg aufgeklärt und wir wären nicht zu „Sozial-Fällen“ und von der Volksbank Weingarten komplett ausgeräubert worden. Herr Dörr, wenn Sie die Anmeldungen der Steuerberater der Jahresumsatzmeldungen beim Finanzamt der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser vergleichen, fallen Ihnen die „großen bilanziellen Mogeleien und Betrügereien der Steuerberater auf“. Ja Herr Dörr, die Abgründe, die sich in diesem Komplex um den DM 8,0 Mio. Betrug an uns auftun, sind für uns unfassbar. Es ist an der Zeit, dass die Ravensburger-Justiz diesen Prozessbetrug an uns aufklärt. In unserem Fall findet unter anderem auch eine politische Verfolgung, sowie auch eine politische Vertuschung des „“2. Flowtex-Skandals- des Schlösser-Skandal“, statt. Dieser an uns begangene DM 8,0 Mio. Betrug soll nicht aufgeklärt werden. Herr Dörr, sollte bei Ihnen wiederum eine Verschleppung unseres Falles vorgenommen werden, werden wir hier den Justizminister, den Innenminister und auch den Finanzminister des Landes Baden-Württemberg bitten, dass von dieser Seite Hilfe uns geboten wird. Da in unserem Fall inzwischen die Presse hellhörig geworden ist und informiert werden möchte, werden wir auch die Landtagsbüros der jeweiligen Parteien des Landtages von dem an uns begangenen Betrug mit unterrichten und hier um Hilfe bitten. Es werden von uns auch weiterhin alle Schriftsätze in unserer Webesite www.skandal-rv.de ins Netz gestellt und dem Bürger öffentlich gemacht. Ebenfalls ist es an der Zeit, dass uns über das Gericht ein „Notanwalt“ zur Seite gestellt wird. Dies gilt auch für die Einstweilige Verfügung der Volksbank Weingarten eG und von W. Deyle, Bergatreute – Gwigg, Schwedengasse, vom 16.11.16 und 19.11.16- AZ 4 AO 304/16 und AZ 4 AO 306/16 – sowie bei Frau Dr. Rezbach AZ 1 T 88/15 – Herausgabe der Akten – Staatsanwalt Wizemann. Klaus und Emilie Schlösser Landtag – Baden-Württemberg Konrad-Adenauerstr. 3 70123 S t u t t g a r t und Landtag -Baden-Württemberg Untersuchungsausschuss Konrad-Adenauerstr. 3 70123 S t u t t g a r t und Bundesfinanzministerium Berlin Frau Bundesjustizministerin Katarina Barley – Bundestagsbüro Mohrenstr. 37 10117 B e r l i n AZ: RA 3 – AR – BB 424/2014 Baindt, den 22. März 2018 Folgenbeseitigungsanspruch wegen massiver Grundrechtsverletzungen und wegen massiver Menschenrechtsverletzungen – laut rechtlicher Grundlage des Folgenbeseitigungsanspruches laut den Vorschriften der Artikel 1, 19, 20 und 34 GG. Diese lauten in den einschlägigen Absätzen wie folgt: Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Somit auch die Justiz in Ravensburg. Eine besondere Verpflichtung aller bundesdeutschen Amtsträger aus ihrer Garantenstellung ergibt sich aus der Leitnorm des Art. 1, Abs. 3 GG gegenüber allen Grundrechtsträgern, also auch für uns. Jeder einzelne Amtsträger als Garant für die Unverletzlichkeit der Grundrechtsträger in seinen Grundrechten ist gemäß Art. 20, Abs. 3, GG darüber hinausausschließlich an Gesetz und Recht gebunden. Art. 1 GG, Abs. 1 -2 : Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Nachzulesen im Grundgesetz. Seine Macht als ltd. Staatsanwalt hat auch Staatsanwalt Boger im September 2015 überschritten. Bei einem Telefongespräch stellte er gegenüber Emilie Schlösser die Diagnose: „Frau Schlösser, bei ihnen sind beginnende, fortschreitende Krankheitsmerkmale erkennbar:……“ Auch hier hat der leitende Staatsanwalt Boger das Maß seiner Macht deutlich überschritten. Nach dem Art. 104, Abs. 1-2 GG und Art. 3 EMRK entspricht ein solches Vorgehen der Justiz der Folter, bzw. einer unmenschlichen Behandlung und der Diskriminierung gegenüber Emilie Schlösser. Wie hier gegen mich vorgegangen wurde, veranlasst mich heute zu der Aussage, dass die Ermittler, und zwar Kripo wie Staatsanwalt einfach zu dumm waren zu glauben, dass ich diesen an uns begangenen DM 5,8 Mio. illegalen Umsatzbetrug nicht nachweisen kann. Verhindert wurde die Aufklärung durch die jahrelange und bis heute anhaltende Unterschlagung der 12 Geschäftsordner der Jahre 1998-2003 durch Staatsanwalt Wizemann. Dass diese Ordner heute noch in der Asservatenkammer der Justiz in Ravensburg „schlummern“ ist durch die handschriftliche Notiz „Michi an Sabine“ aus dem Jahr 2016 bewiesen. In diesem Schreiben wird diese Kammer nochmals darauf hingewiesen, dass diese Ordner mir nicht heraus gegeben werden dürfen. Ebenfalls wurde jahrelang der Buchhaltungscomputer unterschlagen. Seit 2017 jedoch war es uns möglich, hier, dank unseres Sohnes der Dr. der Informatik ist, einen 2. Ausdruck der 12 Ordner zu erstellen. Die Beweise des Betruges wurden von Emilie Schlösser in der Strafanzeige vom 31. 3. 2017 der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser und vom 15. 7. 2017 der Schlösser-Spezialtiefbau GmbH dokumentiert und bewiesen. Diese Strafanzeigen liegen seit dem 1. 8. 2017 bei der Kripo Friedrichshafen und das schon nun seit 8 Monaten. Art. 19, Abs. 4 GG: Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Nachzulesen im Grundgesetz Art. 20, Abs.1 – 4 GG: die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Diese Artikel gilt für das Demokratieprinzip, Gewaltenteilungsprinzip, für Rechtsstaatliche Strafverfahren, Recht auf ein faires Verfahren, rechtliches Gehör, Beweiswürdigung, Verteidigung = Aussagegenehmigung, Vorlage von Beweisen und Dokumenten, Anhörung von Zeugen, Gebot der Wahrheitsfindung, Aufklärung der gesamten Straftaten und zwar allen, auch des Umsatz- Umsatzsteuer- und Bilanzbetruges der Steuerberater und der Geschäftsführer der Volksbank Weingarten eG, funktionsfähige Strafrechtspflege und Verfahren zügig durch zu führen und nicht erst nach 5 Jahren wie bei uns geschehen. Es gilt unter anderem auch die Unschuldsvermutung. Und dazu gehört auch ein gewisses Widerstandsrecht unsererseits. Art. 34 GG – Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden. Sollte weiterhin der grundgesetzliche normierte Rechtsweg, gemäß Art. 19, Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG ausgeschlossen werden, so besteht die Verpflichtung des Verursachers zur Rückabwicklung in den ursprünglichen Stand. So geschehen bei uns. Es wurde wissentlich und willentlich die DM 5,8 Mio illegale Umsatzerhöhung zu Lasten der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser in den Bilanzjahren 1998-2001 von der Staatsanwaltschaft Ravensburg nicht angeklagt. Und ist bis heute nicht angeklagt worden. Hier verweise ich auf die Akten- bzw. Gesprächsnotiz vom 11.5.2007 – der Steuerfahndung Ulm. In dieser Gesprächsnotiz bestätigt die Steuerfahndung dem Kripobeamten Erdle, die vorsätzliche Falschaussage, „ dass es keine Buchhaltungsordner gibt. Dass alles geschreddert worden wäre. Dass es keine ordnungsgemäße Buchhaltung gegeben hätte und dass Emilie Schlösser den Steuerberatern handschriftliche Aufzeichnungen übergeben hätte zum Zwecke des Umsatz- und Umsatzsteuerbetruges.“ Gesprächsnotiz liegt in der Anlage bei. Herr Erdle macht diese Falschaussage wissentlich und willentlich. Er widerspricht mit dieser Falschaussage dem von ihm und dem Betriebswirt der Kripo Ravensburg, Herrn Schöppner, erstellten Gutachten vom 28.1.2005, in welchem die Täter bereits namentlich genannt worden sind. Zur Erstellung dieses Gutachtens hatte die Kripo und auch die Staatsanwaltschaft alle 12 Geschäftsordner der beiden Schlösser-Firmen. Also, was soll dann Jahre später die Behauptung gegenüber anderen Behörden, dass es keine Unterlagen gab, da alles geschreddert worden wäre? Herr Erdle macht hier vorsätzlich eine Falschaussage und belastet mich, Emilie Schlösser, die Betrügerin zu sein. Diese Aussage des Herrn Erdle diente der Staatsanwaltschaft Ravensburg – Sta. Peter Wizemann – dazu, den DM 8,0 Mio. Betrug gegen die Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser zu vertuschen und die Täter, die Steuerberater Storz und Link und die Bankvorstände Stollhofer und Deyle zu schützen. Ich, Emilie Schlösser, habe hier das Recht auf meiner Seite. Ich verlange umgehend die Vorlage dieser handschriftlichen Aufzeichnungen über DM 5,8 Mio. Denn wenn schon solche ungeheuerlichen Aussagen gegenüber anderen Behörden gemacht werden, müssen diese auch belegbar und auch für mich einsehbar sein. Das Verwehren des rechtlichen Gehörs nach Art. 103, Abs. 1 und § 163 a StPO, sowie das Akteneinsichtsrecht wurde uns seit 2006 verwehrt. Diese Vorgehensweise stellt unter anderem ein absolutes Verfahrenshindernis dar. Das Verfahren gegen uns am 3.4.08 – AZ 3 Ls 15 Js 5359/2004 verb. M 3 Ls 15 Js 24223/2006, hättebereits am 3.4.08 eingestellt werden müssen. Es hat zu keinem Zeitpunkt eine wirksame Klage des tatsächlichen Betrugsgrundes – „nämlich der DM 5,8 Mio. illegalen Umsatzerhöhung bei der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser, und des Umsatzsteuerbetruges“ statt gefunden. Durch dieses rechtswidrige Handeln von Staatsanwalt Wizemann in seiner Anklage zum Prozess am 3.4.08 wurde ich wegen einer nicht begangenen Straftat über einen „illegalen Deal“ (ohne Einhaltung des Zitiergebotes) verurteilt, ohne dass eine rechtswirksame Anklage erhoben worden ist. Nach zu prüfen wäre hier noch, ob Staatsanwalt Wizemann anstelle des Beamteneids, den Richtereid geleistet hat! Denn ein Staatsanwalt ist wie die Kripo und die Polizei ein Teil der Exekutive und nicht der Judikative. Fünf Minuten vor Prozessbeginn wurden wir darauf hin gewiesen, dass wenn wir uns verteidigen würden beim anschließenden Verfahren am 3.4.08, wir für mehrere Jahre in Haft müssten. Am Schluss der Verhandlung erlaubte sich der vorsitzende Richter Böhm noch die beleidigende Aussage zu mir: „Frau Schlösser sehen sie doch ein, dass sie zu dumm waren ein Firma zu führen……… das nach 45 jähriger erfolgreicher Geschäftstätigkeit……. Art. 101 GG – garantierter Anspruch auf einen gesetzlichen Richter . Und keine Verfahren einfach über Beschlüsse ohne Anhörung von uns, ohne Anhörung von Zeugen, ohne Beweise etc. vorlegen zu dürfen, abzuurteilen. Wir wurden bis heute zu keinem Verfahren je persönlich gehört, noch durften wir uns verteidigen. Alle Verfahren wurden über Beschlüsse negativ abgeurteilt. Da die Grundrechte gemäß Art. 1, Abs. 2 GG unverletzlich sind und gemäß Art. 1 Abs. 3 GG gegenüber dem Gesetzgeber, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung unmittelbar, also Erlaubnis freies Recht bilden, muss eine Grundrechteverletzung von ihren Verursachern immer im Wege einer Folgenbeseitigung durch Rückabwicklung geheilt werden, da die Grundrechtsverletzung andernfalls fort besteht und somit der gesamten staatlichen Gewalt obliegende unverbrüchliche Rechtsbefehl zur Achtung und zum Schutz der unantastbaren Würde des Menschen gemäß Art. 1, Abs. 1, Satz 2 GG missachtet wird. Folgenbeseitigungsverfahren zwecks Rückabwicklung wegen Grundrechtsverletzungen sind für den Grundrechtsverletzten in jeder Hinsicht kostenfrei. Art. 3 GG – Gleichheitsgrundsatz. Dieser Artikel 3 gilt auch hier bei uns für die Steuergerechtigkeit. Das heißt im Klartext, „die illegale Umsatzerhöhung durch die Steuerberater Storz und Link in den Bilanzjahren 1998-2001 und die dadurch entstandene Überbezahlung an Umsatzsteuern und anderen Steuern müssen ermittelt und zurück bezahlt werden. Eine Verjährung des Umsatz- und Umsatzsteuerbetruges hat zu keinem Zeitpunkt statt gefunden. Art. 6, Abs. 1 GG – Ehe und Familie – Die Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Auch die Ehe und die Familie wurden bei uns durch den illegalen Umsatzbetrug von DM 5,8 Mio. und den darauf folgenden Prozessbetrug zerstört. Art. 14, Abs. 1-3 Eigentumsgarantie und Erbrecht – Enteignung durch den illegalen Umsatzbetrug und den dann darauf folgenden Prozessbetrug durch die Justiz in Ravensburg.Die Enteignung durch uns erfolgte weiter durch die illegale Löschung meines Nießbrauches aus meinem Erbe – Haus Ährenweg 11, Ravensburg, durch die Volksbank Weingarten. Der Nießbrauch von Emilie Schlösser war bereits seit 1990 eingetragen. Und die bevorrechtigt Grundschuld im Februar 2002 komplett getilgt. Die Löschung erfolgt „heimlich“, ohne mich anzuhören, wie lt. BGB § 1030 u. a. vorgeschrieben. Von der Löschung erfuhr ich erst nach Jahren. Aber auch Nießbrauch-Vergehen unterliegen nicht der Verjährung. Im Juni 2006 wurde unsere Tochter Sabine Schlösser zu einem Termin auf die Volksbank Weingarten eG geladen. Das Gespräch fand unter Beteiligung eines Zeugen, des Lebensgefährten von Sabine Schlösser, statt. Hier wurden ihr € 60.000.– geboten, wenn Sie ihre Mutter, also Emilie Schlösser, zum Schweigen bringt. Der Grund war, wie von einem Angestellten der Bank ausgesagt, dass sie meine Aussagen nicht belegen könnten, und es könnten € 500.000.– auf die Bank zukommen. Die Anzeige bei der Kripo und Staatsanwaltschaft erfolgte umgehend. Aber auch dieser Erpressung und Nötigung wurde von der Staatsanwaltschaft Ravensburg nicht weiter nach gegangen. Ebenfalls hat die Volksbank Weingarten € 225.000.– von den Konten der Einzelfirma und der Gbr der Eheleute Schlösser ohne jegliche Unterschrift abgebucht und für ihre Zwecke benützt. Auch diesem Vergehen wurde trotz Anzeige nicht nach gegangen. Ebenfalls liegen noch Kreditvergehen der Voba gegen Klaus und Emilie Schlösser in Höhe von DM 200.000.– vor. Kredite, die es zu keinem Zeitpunkt gab. Wir beantragen hiermit die Rückabwicklung der Klage vom 3. 4. 2008 infolge massiver Grundrechtsverletzungen und Menschenrechtsverletzungen beim Amtsgericht Ravensburg und dem Landtag Baden-Württemberg. Folgenbeseitigung wegen massiver Menschenrechtsverletzungen nach Art. 6. Und weiter wegen der Vertuschung des tatsächlichen Tatbestandes des Betruges, der zur Insolvenz und kompletten Ruinierung der Eheleute Schlösser führte. Artikel 6, der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleistet ein faires Gerichtsverfahren. Sowie in seinem Absatz 1 und der in seinem Absatz 2 enthaltenen Unschuldsvermutung hinaus in Absatz 3 die Grundsätze eines fairen Strafverfahrens. Die Beschuldigtenrechte sind: Staatsanwalt Wizemann und Rainer Erdle, Kripobeamter, sind Angehörige des öffentlichen Dienstes im Sinne Art. 33, Abs. 4 und 5 GG und somit von ihrer Grundrecht gesetzlichen Verpflichtung durch den Dienstherrn umfassend unterrichtet und darauf vereidigt. Wir bestehen auf zwingend auf die Durchsetzung und Anwendung der Grund- und Menschenrechte. Dies auch im Bezug auf eine gesetzliche und rechtmäßige Amtsführung. Das Grundgesetz ist die Basis unseres Rechtsstaatsprinzips und unserer Verfassung. Maßgebend für Auslegung des Grundgesetzes ist der in der Norm zum Ausdruck kommende Wille des Gesetzgebers. Siehe dazu Art. 20, Abs. 3. Das Grundgesetz gilt für das ganze Volk, also auch für uns. Wir haben bereits am 1. 8. 2017 die neuen Strafanträge der Einzelfirma vom 31.3.2017 und der GmbH vom 15. 7. 2017 der Kripo Friedrichshafen übergeben. In diesen Strafanzeigen und Strafanträgen sind alle Beweise unserer Unschuld beinhaltet. Und entsprechen den Ermittlungen der Kripo laut deren Gutachten vom 28. Januar 2005. In diesem Gutachten hat die Kripo – Herr Erdle und Herr Schöppner – bereits die Täter mit Namen festgestellt. Wir sind gespannt, wie lange noch das Land Baden-Württemberg das Justizsystem und die Rechtsordnung Deutschlands noch negiert und mit Füssen tritt. Zuschauen , wo und wie Opfer zu Tätern gemacht werden. Bis heute wird zugeschaut, dass wir am Existenzminimum leben müssen. Das ist Deutschland und sein Rechtssystem. Insofern haben wir die Erwartung an den Landtag Baden-Württemberg und die Abgeordneten des Landtages, dass die beschriebenen Vorgänge der zwingend notwendigen Parlamentarischen Prüfung und Untersuchung unterzogen werden müssen. So dass die offensichtlichen bestehenden Missstände schnellst möglichst fest gestellt und abgestellt werden, so dass auch wir in die Lage versetzt werden, dass wir und ich endlich zu dem uns zustehenden Recht kommen. Unser Antrag ist begründet und ist weiter ein Fall im öffentlichen Interesse. Der Verhandlungsgegenstand ist hinreichend von uns bezeichnet und der Antrag ist auf die Klärung von Tatsachen gerichtet. Für die Beweisfindung und Beweishebung findet die Regelung des Strafprozesse, d. H StPO und GVG „sinngemäß“ Anwendung. Wir bitten den Untersuchungsausschuss des Landtages Baden-Württemberg, sowie auch den Petitionsausschuss des Landtages Baden-Württemberg um seine Unterstützung und eine Untersuchung zu beschließen, die von einem unabhängigen Ermittlungs-Beauftragten durchgeführt wird. Mit allen Beweisen und Dokumenten ist die Begründetheit des Streitverfahrens zu bejahen und es hat auch Aussicht auf Erfolg. Dieser Antrag geht mit gleicher Post an das Bundesjustizministerium nach Berlin zur neuen Bundesjustizministerin, Frau Barlay. Seit 2014 haben wir dort ein Aktenzeichen. ……………………………… Emilie Schlösser Anlagen: 1 Flyer der seit 2012 ca. 1000 mal verteilt worden ist es erfolgte bis heute keine EV 1 Aktennotiz der Steuerfahndung Ulm vom 11.5.2007 1 Schuldeingeständnis des Steuerberaters Storz 1 Schuldeingeständnis des Steuerberaters Link 1 Schreiben des Richter Bürglen Biberach vom 10.7.2012 Unser Fall ist aufgelistet auf unserer website www.skandal-rv.de bis ende 2017 Amtsgericht Ravensburg Herrenstr. 88214 R a v e n s b u r g Baindt, den 25. März 2018 Verleumdungsklage gegen Herrn Rainer Erdle, Kripobeamter, zu laden über das Polizeipräsidium Konstanz Aktenzeichen unseres Strafantrages und Strafanzeige vom 1.1.2018 = 12 Js 1859/18 – liegt bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg wegen üble Nachrede und Beleidigung nach § 185 – 187 StGB , sowie unzulässige Tatsachenbehauptung – Falschbeurkundung im Amt Vortäuschung falscher Tatsachen und ehrverletzende Aussagen § 186 StGB mit der Absicht mich Emilie Schlösser zur Täterin zu machen. Falsche Verdächtigung § 164 StGB lt. Aktennotiz vom 11. 5. 2007 der Steuerfahndung Ulm Rechtsbeugung im Amt § 339 StGB Untreue § 266 StGB – Betrug § 263 StGB zum Tatvorwurf der Verleumdung nach § 187 StPB und Betrug § 263 STGB: Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen anderer dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher Tatsachen, bzw. oder durch Entstehung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen, usw…….. so der Gesetzestext. Hier kommen vor allem der Pkt. 1 = fortgesetzte Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug und Falschaussage gegenüber anderen Behörden in Frage. Pkt. 2 = einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt….. Pkt. 3 = andere Menschen in wirtschaftliche Not bringt….Punkt 4 = seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht ……. Herr Erdle hat wider besseres Wissen gegenüber der Steuerfahndung Ulm folgende Falschaussage lt. Gesprächsnotiz der Steuerfahndung Ulm vom 11.5. 2007 – liegt der Klage bei – gemacht. Dies, obwohl er zusammen mit dem Betriebswirt, Herrn Schöppner, bereits am 28.1.2005 ein Gutachten erstellt hatte, in dem die Täter des Umsatz-Umsatzsteuer- und Bilanzbetruges in den Jahren 1998-2001 dokumentiert worden ist. Und zur Erstellung des Gutachtens alle 12 Geschäftsordner vorliegen hatte, was auch das Gutachten beweist. Siehe hierzu auch die Strafanzeige der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser vom 31. 3. 2017 und der Strafanzeige der Schlösser-Spezialtiefbau GmbH vom 15. Juli 2017. Beide Strafanträge liegen seit dem 1. August 2017 bei der Kripo Ravensburg-Friedrichshafen, bei Herrn Th. Günthör. Zum Zeitpunkt der Gesprächsnotiz vom 11.5. 2007 wusste ich , Emilie Schlösser, noch nicht, dass ich „handschriftliche Aufzeichnungen“ erstellt haben und mittels diesen Aufzeichnungen die Steuerberater zur illegalen Umsatzerhöhung, und zum Umsatzsteuer- Steuer- und Bilanzbetrug beauftragt haben soll. Von der sogenannten Beauftragung zum Umsatzbetrug habe ich zum 1. Mal am 9. September 2011 über den 1. KHK Andreas vom Scheidt, vom Reg.Präsidium Tübingen bei einem persönlichen Termin bei mir, Emilie Schlösser, erfahren. Dass ich auch noch „handschriftliche Aufzeichnungen“ erstellt haben soll, habe ich erst bei meinem Termin, zusammen mit Herrn Frank, Wirtschaftsprüfer, im Jahr 2016, bei der Steuerfahndung Ulm gewesen bin, erfahren. Durch diese Falschaussage von Herrn Erdle hat er bewusst und vorsätzlich die Aufklärung des an uns begangenen DM 8,0 Mio. Betruges verhindert. Er hat dadurch die komplette Ruinierung unserer Familie und unserer Firma mit zu verantworten. Auch ist Herrn Erdle in diesem Strafverfahren aufzugeben, nachzuweisen, bzw. zu erklären, wer ihm den Auftrag zu dieser Falschaussage erteilt hat. Es ist anzunehmen, dass hinter Herrn Erdle weitere Personen stehen (kriminelle Bande), die an der Vertuschung des DM 8,0 Mio. Betruges persönlich interessiert waren und weiterhin sind. Herr Erdle jedoch hat sich nicht an seinen Diensteid gehalten. (Zweierlei Aussagen: in seinem Gutachten vom 28. 1. 05 sind die Täter, die Steuerberater benannt – am 11.5.07 will er Emilie Schlösser die Tat zuordnen.) Nach dem Schuldprinzip ist Herrn R. Erdle die Falschaussage zuzuordnen. Herr Erdle hat seine Falschaussage zu begründen, bzw. die Beweise vorzulegen. Die Schwere dieser Schuld = bewusste Falschaussage und Falschbeurkundung gegenüber der Steuerfahndung und den anderen Behörden ist durch Herrn Erdle in allen Phasen aufzuklären und zurück zu nehmen. Diese Art der Strafvereitelung ist von großer Bedeutung im Bereich der Wirtschaftskriminalität. Wie bereits gesagt, sind auch hier die § 264 – 266 StGB Untreue, sowie der Urkundenfälschung nach § 267, 264, Abs. 1-4 und der Urkundenunterdrückung anzuklagen. Nach der Übergabe des Buchhaltungscomputers (ebenfalls auch nach Jahren erst) konnte ich einen 2.Ausdruck der bis heute von der Staatsanwaltschaft Ravensburg 12 Buchhaltungsordner der Jahre 1998-2003 fertigen und hatte somit die Möglichkeit diesen Umsatz- Umsatzsteuer-Steuer – und Bilanzbetrug in den Jahren 1998-2001 nachzuweisen. Die „wilden Buchungen“, des Herrn Link, so von dem Polizei-Betriebswirt, Herrn Schöppner, benannt in seinem Gutachten vom 28. 1. 2005. Diese wilden Buchungen sind auch nicht mittels handschriftlicher Aufstellungen eingebucht worden, so dokumentiert in unseren Strafanzeigen der Einzelfirma Klaus Schlösser vom 31.3.2017 und von der Schlösser – GmbH vom 15. 7. 2017. Diese wilden Buchungen sind die Verluste der GmbH von insgesamt DM 5,8 Mio in den Jahren 1998-2001 die von den beiden Steuerberatern auf die Einzelfirma Klaus Schlösser übertragen wurden. Dieses Vorgehen der Steuerberater ist hoch kriminell – und diese Herren sind zur Verantwortung zu ziehen. Diese Art der illegalen Umsatzerhöhung und des Umsatzsteuerbetruges unterliegt nicht der Verjährung. In den Schuldeingeständnissen der Steuerberater Storz – Gerichtsblatt 199 – und des Steuerberater Link – Gerichtsblatt 282 – geben diese Herrn doch zu, dass sie in Eigenregie Listen erstellt haben für diese Betrugsbuchungen. Also meine berechtigte Frage an die Justiz in Ravensburg, „wer soll nach den verlogenen Aussagen der Ermittlungsbeamten – R. Erdle und P. Wizemann – noch Listen erstellt haben ??????? Ebenfalls unterliegt nicht der Verjährung die illegale Löschung meines Nießbrauches aus meinem Erbe in Ravensburg, Ährenweg 11. Der Nießbrauch – Eintrag stammt aus dem Jahr 1990 und der bevorrechtigt Kredit war bereits im Februar 2002 getilgt. Zum Tatvorwurf der Urkundenfälschung und Falschaussage nach § 267, Abs 1 und weitere: Herr Erdle verstößt hier durch die Verfälschung des Sachverhaltes gegen die Aufklärungspflicht. Auch seine Aussage: dass keine ordnungsgemäße Buchführung statt gefunden hat ist eine Lüge. Ich, E.Schlösser buchte bis zum Jahr 1995. Und dies nach den Vorschriften des HGB von 1995 – April 1999 führte die Buchhaltung das Steuerbüro Schön und Wachtel aus. Die bereits von Schön und Wachtel gebuchten Geschäftsvorfälle für die Jahres 1998- bis April 1999 buchte das Steuerbüro Storz vom Modell „rewe“ auf das Modell „datev“ um. Ob die Umbuchungen korrekt verlaufen sind, ist von mir nicht nachprüfbar. Für diese Leistung und die Bilanzabschlüsse der Jahre 1998-1999 bezahlten wir an das Steuerbüro Storz DM 120.000.–. Ab April 1999 buchte Herr Kutter bis 2003. Herr Kutter bestätigt ja auch in seiner Aussage vor der Kripo, Herrn Erdle, dass er diese hohen Buchungen von DM 5,8 Mio. nie gesehen hat und diese auch nicht von ihm eingebucht worden sind. Zum Tatvorwurf „üble Nachrede“ und „ Beleidigung“ nach § 188 StGB und § 185 StGB und § 186 StGB: die Beleidigung ist gleich zu stellen mit dem Wahrheitsschutz. Sowie der ehrverletzenden und falschen Tatsachenbehauptung gegenüber anderen Behörden, der Steuerfahndung, dem Landgericht, dem OLG, Stuttgart, dem BGH, Karlsruhe, sowie auch der Landesregierung, die mit unserem Fall von uns beschäftigt worden sind. Die unwahre Aussage des Herrn Erdle laut der Aktennotiz vom 11.5.07 beweist auch den Vorsatz und schließt somit auch eine Vermögensgefährdung mit ein. Die bei uns aus diesem Grunde auch statt gefunden hat. Und uns letztendlich komplett ruiniert hat. Weiter bleibt hier anzuklagen, dass ich Emilie Schlösser, aus diesem Grunde der Falschaussage von Herrn Erdle lt. Gesprächsnotiz vom 11.5.07 zum In der Aktennotiz vom 20.4.15 zwischen der Steufa und Sta. Mages von der Staatsanwaltschaft Ravensburg muss berichtigt werden, dass hier Herr Mages ebenfalls eine Falschaussage macht gegenüber der Steuerfahndung. Denn weder von mir, noch von RA Dr. Schinkel wurde ein AE widerrechtlich einbehalten und nicht zurück geschickt hat. Mit dieser Aussage wollte Sta. Mages verhindern, dass der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Frank und E.Schlösser im Jahr 2016 keine Einsicht in die Strafakte E.Schlösser wegen Steuerhinterziehung bekommt. Die Einsicht in die Strafakte ist jedoch gesetzlich geregelt und unterliegt nicht dem Wohlwollen der Staatsanwaltschaft. Zum Tatvorwurf der „falschen Verdächtigung“ nach § 164 StGB und § 246, Abs. 1- und weitere StGB = Unterschlagung: Hier wurde ich mich Absicht vom Opfer zur Täterin gemacht. Es liegen unzulässige Tatsachen-Behauptungen vor. Unterschlagung der 12 Steh-Leitz-Ordner = der Buchhaltung der Jahre 1998-2003 der beiden Schlösser-Firmen. Dies diente zur Vertuschung der realen Tatsachen und zur Aufklärung des Betruges an uns. Sowie der Unterschlagung der „angeblichen handschriftlichen Aufzeichnungen“ von Emilie Schlösser für die Bilanzjahre 1998-2001, die von ihr zum Zwecke des Umsatzsteuer- und Bilanzbetruges übergeben worden sein sollen. Hier verweise ich auf den Art. 20, Abs. 1-4 GG. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Dieser Artikel gilt für das Demokratieprinzip, Gewaltenteilungsprinzip, für rechtsstaatliche Strafverfahren, Recht auf ein Verfahren, rechtliches Gehör, Beweiswürdigung, Verteidigung = Aussagegenehmigung, Vorlage von Beweisen und Dokumenten, Anhörung von Zeugen, Gebot der Wahrheitsfindung, Aufklärung der gesamten Straftaten und zwar allen, auch des Umsatz- Umsatzsteuer- und Bilanzbetruges der Steuerberater und der Geschäftsführer der Volksbank Weingarten eG, funktionsfähige Strafrechtspflege und Verfahren zügig durch zu führen und nicht erst nach 5 Jahren wie bei uns geschehen. Es gilt unter anderem auch die Unschuldsvermutung. Und dazu gehört auch ein gewisses Widerstandsrecht unserseits und meinerseits. Zum Tatvorwurf – Verstoß gegen den „Beschleunigungsgrundsatz“ nach § 339 StGB: Das bewusste „Weglegen und Unterschlagen“ von Akten, das bewusste „Wegsehen“ von Anträgen von uns, von unvertretbarem und sachwidrigem Hinausschieben von Entscheidungen, durch Unterlassen und Vorenthalten der notwendigen Verteidigung für uns über Prozesskostenhilfe, ist ebenfalls strafbar. Der Rechtsweg ist selbst ein Grundgesetz und schließt somit den Grundrechtskatalog des Grundgesetzes mit einem leistungsrechtlichen Anspruch auf Rechtsschutz gegen rechtsverletzendes Verhalten der Justiz mit ein. Siehe hierzu Art. 14 III 4 GG, Art. 34 S 3 GG, Art. 101,1 GG und Art. 2, Abs. 1 GG, sowie Art. 103,1 GG. Das Grundgesetz sagt weiter aus, dass wir und ich einen verfassungsmäßig garantierten Anspruch darauf haben, dass die Gerichtsbarkeit auch dann den durch die Verfassung garantierten Rechtsweg einzuhalten hat und darauf bestehe ich in diesem Verfahren. Das Verwehren des rechtlichen Gehörs nach Art. 103, Abs. 1 und § 163 a StPO, sowie das Akteneinsichtsrecht wurde uns und mir seit 2006 verwehrt. Diese Vorgehensweise stellt unter anderem ein absolutes Verfahrenshindernis dar. Das Verfahren gegen uns am 3.4.08 – AZ 3 Ls 15 Js 5359/2004 verb. M3 Ls 15 Js 24223/2006, hätte bereits am 3.4.08 eingestellt werden müssen. Es hat zu keinem Zeitpunkt eine wirksame Klage des tatsächlichen Betrugsgrundes – nämlich der DM 5,8 Mio. illegalen Umsatzerhöhung bei der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser, und des Umsatzsteuer-Betruges statt gefunden. Durch dieses rechtswidrige Handeln von Staatsanwalt Wizemann in seiner Anklage zum Prozess am 3.4.08 wurde ich wegen einer nicht begangenen Straftat über eine „illegalen Deal“ (ohne Einhaltung des Zitiergebotes) verurteilt, ohne dass eine rechtswirksame Anklage erhoben worden ist. Hier verweise ich wiederholt auf die Unterschlagung der 12 Geschäftsordner der Jahre 1998-2003 durch den Staatsanwalt Wizemann. Hier verstößt Staatsanwalt Wizemann gegen die Aktenführung, siehe gegen die Entscheidung des Verfassungsgerichtes – Beschluss vom 6.6.83/2 BvR 244/83, 2 BVR 3310/83 ( Sta. Wizemann behauptet seit 2011 gegenüber dem 1. KKH vom Scheidt, dass diese 12 Ordner verloren gegangen wären) Hier liegt Verwahrungsbruch im Amt nach § 133 StGB durch Sta. Wizemann vor. Diese vorsätzliche Manipulation von Akten durch Beamte ist ein Dienstvergehen. „wer amtliche Akten manipuliert“ ist für den öffentlichen Dienst nicht mehr länger trag bar – Vergehen nach § 267/721/274/133 oder als Prozessbetrug nach § 263 StgB. Art. 6, der Europäischen Menschenrechtskonventionen gewährleistet ein faires Gerichtsverfahren.. Sowie in seinem Absatz 1 und der in seinem Absatz 2 enthaltenen Unschuldsvermutung hinaus in Absatz 3 ein faires Strafverfahren. Sowie garantiert der Abs. 3 , dass ich mich selbst verteidigen kann, bzw. mir ein Strafverteidiger zur Seite gestellt wird. Ich beantrage hier die Folgenbeseitigung wegen massiver Menschenrechtsverletzungen nach Art. 6. und der Vertuschung des tatsächlichen Tatbestandes, sowie die Rückabwicklung der Klage vom 3.4.08 infolge massiver Grund- und Menschenrechtsverletzungen beim Amtsgericht Ravensburg und de Landtag Baden-Württemberg. Diese massiven Verletzungen unserer Rechte werden wir nicht mehr länger hinnehmen. Weiter wurde von den Ermittlungsbehörden jegliche Gesetze lt. Handelsgesetzbuch zur Führung von Handelsbüchern bewusst außer acht gelassen. Es geht um die § 238, Abs. 1, 239/1-3, § 243 1-3, §246, § 257, § 266, § 284, 1-5, § 285, Abs. 1-9 und andere. Die Gesetze und Vorschriften des HGB haben eine enge Verzahnung mit dem BGB. Ebenfalls nicht beachtet wurden bei den Ermittlungen die Vorschriften zur Erstellung einer Rechnung. „handschriftliche Aufstellungen“ wären somit auch keine Rechnungen und wären als solche auch nicht einbuchbar. Nicht beachtet wurden die Vorschriften und Gesetze des StBerG – Steuerberatungsgesetz, und auch § 17 StBerG = der Berufseid der Steuerberater. Ich verlange in der Strafsache gegen Herrn Erdle eine umgehende Terminierung zur Verhandlung bei der ich angehört werde und das Verfahren nicht über Beschlüsse entschieden wird. Bei der die angeblichen „handschriftlichen Aufzeichnungen“ vorgelegt werden müssen. Um dann zu entscheiden, von wem diese Aufzeichnungen sind, und ob es überhaupt solche gibt. Hier habe ich den berechtigten Anspruch, dass dies vom Gericht aufgeklärt und dann beschieden wird. Mein Strafantrag vom 1. Januar 2018 gegen Rainer Erdle liegt seit dem 20. Januar 2018 bei Staatsanwalt Spieler. AZ: 12 Js 1859/18. ………………………… Emilie Schlösser www.dieeinmannbuergerwehr.info www.restlosvernichtet.jimbo.com www.derwillkuervollkommenausgeliefert.info emi.schloesser@t-online.de Kurze Version
Fallchronologie
Ermittlungsstand
Zahlen, Daten, Fakten 1
Zahlen, Daten, Fakten 2
Betrug - Luftbuchungen
Ein Überblick - Zahlen
Justizskandal in Ravensburg
Strafanträge und Korrespondenz
Staatsanwaltschaft, Steuerberater, Voba - 10.4.2016
Staatsanwalt Boger und Staatsanwaltschaft RV - 20.5.2016
Befangenheitsantrag vom 28.07.2016
z.Hd.d.ltd. Staatsanwaltes
Herrn Alexander Boger
Seestr. 1
88214 R a v e n s b u r g
Herrn Gen.Staatsanwalt
Herrn Hochstein
Olgastr. 2
70182 S t u t t g a r t
Olgastr. 2
70182 S t u t t g a r t
Oberlandesgericht Stuttgart, 12.09.2016
An die Polizeigewerkschaft, 30.09.2016
Brief an Karl-Theodor zu Guttenberg, 16.10.2016
270 Lafayette Street
Suite 1005
Auch dieser Strafanzeige von Sabine Schlösser und Michael Schellinger ging der Staatsanwalt nicht nach. Auch dies geschah auf Anweisung von Wilfried Deyle.
1994 beantragte unser 2. Sohn, der zu uns in den Betrieb kam, Fördergeld von der KfW Bank und von der Bürgschafts- und Ausgleichsbank über DM 1,5 Mio zusammen mit der Baienfurter Bank, Baienfurt.
für diesen Kredit musste die Hausbank mit 30 % haften
für diesen Kredit musste die Hausbank mit 30 % haften
für diesen Kredit musste die Hausbank mit 30 % haften.
Wir möchten noch einmal betonen: Durch die Handlungen des Volksbank Vorstandes Wilfried Deyle, wurde unser gesamtes Lebenswerk von immerhin 45 Jahren komplett finanziell ruiniert, unsere Familien zerstört und uns von ihm ein „Scherbenhaufen“ seiner Handlungen überlassen. Herr Deyle hat daher kein Anrecht darauf, den Titel „Wirtschaftssenator „ zu tragen.
Brief an den Senat der Wirtschaft e.V., 16.10.2016
Bundeshaus
Platz der Vereinten Nationen 7
Honorargeneralkonsul Dieter Härthe
Platz der Vereinten Nationen 7
Wirtschaft Deutschland-
Haus der Bundespresse-konferenz
Schifferbauerdamm 40/R 2401
PD Dr. Dirk Solte
und
Ehrensenator Herr Prof. Dr.
Klaus Töpfer
Veröffentlichung in der Schwäbischen Zeitung vom 11.10.2016
Die Volksbank – Hier Herr Deyle – handelte mit direktem Vorsatz
zum Betrug an uns. Ebenfalls der ermittelnde Staatsanwalt
Wizemann und Richter Böhm
Strafantrag März 2017
Strafantrag April 2017
Landtag Baden-Württemberg Grundgesetz und Menschenrechte - 14.03.2018
Hierzu gehört auch die Verurteilung von diskriminierenden Handlungen und Aussagen des Richter Böhm beim Prozess am 3.4.08 „Frau Schlösser sehen sie doch ein, dass sie zu dumm waren eine Firma zu führen…. Hier fand vorsätzlich eine Ungleichbehandlung durch Richter Böhm gegenüber Emilie Schlösser statt. Der Staat und somit seine Amtsträger haben die Würde des Menschen zu achten und mich nicht noch zu beleidigen. Wir wurden hier schon beim 1. Prozess am 3.4.08 zum bloßen Objekt der Justiz und der Staatsgewalt gemacht. Mit dieser Aussage gegen meine (Emilie Schlösser) geistige Integrität hat Richter Böhm das Maß seiner Macht deutlich überschritten.
Verleumdungsklage Erdle - 25.03.2018
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